sdfsdfs
Vergütungsbericht
Das Reglement für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats wird in regelmässigen Abständen mit der Praxis der Mitbewerber verglichen und bleibt jeweils für mehrere Jahre gültig.
Um die Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten zu gewährleisten, erhalten diese eine feste Vergütung ohne leistungsbezogene Komponente. Die jährliche Gesamtvergütung für jedes einzelne Mitglied des Verwaltungsrats hängt von den jeweils wahrgenommenen Aufgaben im Berichtsjahr ab. Die Vergütung wird teilweise in bar (Honorare) und teilweise in gesperrten Aktien entrichtet.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten ein fixes Honorar sowie zusätzliche Honorare für besondere Aufgaben wie Präsidium, Vizepräsidium und Mitgliedschaft in Ausschüssen. Die Zahlung der Honorare erfolgt in bar jeweils im Januar für das vorangegangene Kalenderjahr. Die effektiven Aufwendungen werden erstattet.
Zudem erhält jedes Mitglied des Verwaltungsrats eine feste Anzahl Aktien der Georg Fischer AG. Der Wert der aktienbasierten Vergütung errechnet sich anhand des Schlusskurses am letzten Handelstag des Berichtsjahres. Die Zuteilung der Aktien erfolgt per Ende Dezember. Die zugeteilten Aktien sind für die Dauer von fünf Jahren gesperrt.
Auf den an die Mitglieder des Verwaltungsrats entrichteten Vergütungen sind die üblichen Sozialabgaben abzuführen; die Vergütungen begründen keinen Rentenanspruch.
Die Grundsätze der Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung sind in einem Reglement festgehalten und gelten jeweils für mehrere Jahre. Nähere Erläuterungen finden sich im Kapitel Grundsätze der Vergütungspolitik. Der Vergütungsausschuss überprüfte diese Grundsätze letztmals im Jahr 2015.
Die Vergütung der Konzernleitung umfasst folgende Elemente:
Die fixen Grundsaläre werden hauptsächlich anhand folgender Faktoren festgelegt:
Die fixen Grundsaläre der Konzernleitungsmitglieder werden jährlich auf Basis der genannten Faktoren überprüft und an die Marktentwicklung und die Finanzkraft des Unternehmens angepasst.
Das kurzfristig ausgerichtete Incentive ist eine variable Vergütung, mit der sowohl die Erreichung der unternehmerischen Ziele des Konzerns und seiner Divisionen als auch die Erfüllung der im MBO-Prozess definierten individuellen Leistungsziele über einen Zeithorizont von einem Jahr anerkannt werden.
Die unternehmerischen Ziele werden durch den Verwaltungsrat entsprechend der langfristigen Strategie festgelegt. Diese Ziele beinhalten absolute finanzielle Ziele, die über mehrere Jahre gelten, um eine nachhaltige langfristige Leistung zu gewährleisten. Die aktuellen Ziele sind: organisches Umsatzwachstum (ohne Akquisitionen oder Devestitionen), EBIT-Marge (EBIT im Verhältnis zum Umsatz) und Return on Invested Capital (ROIC). Es gelten die folgenden Regeln:
Für jedes Ziel legt der Verwaltungsrat eine Untergrenze fest, unter der keine Auszahlung erfolgt. Der Auszahlungsfaktor für Leistungen zwischen der Untergrenze und Ziel errechnet sich durch lineare Interpolation. Die Untergrenzen und Ziele sind für mehrere Jahre gültig, die einzelnen Zielerreichungen werden jedoch jährlich gemessen, wodurch sich ein Auszahlungsfaktor für den entsprechenden Teil der variablen Vergütung ergibt. Die Untergrenze für den ROIC wird auf einem Niveau festgelegt, das eindeutig über den durchschnittlichen Kapitalkosten des Konzerns liegt.
Die individuellen Leistungsvorgaben werden im Rahmen des MBO-Prozesses zu Beginn des Jahres festgelegt. Sie sind eindeutig messbar. Am Ende jedes Geschäftsjahres wird das tatsächlich erreichte Ergebnis anhand der individuellen Zielvorgaben beurteilt und führt zu einem Auszahlungsfaktor für diesen Teil des variablen kurzfristig ausgerichteten Incentives.
Die Regelungen für den kurzfristigen Incentive-Plan sehen für den Fall einer betrugsbedingten Entlassung den Verfall der Incentives vor.
Das Ziel für das kurzfristig ausgerichtete Incentive beläuft sich für den CEO auf 100% und für die anderen Mitglieder der Konzernleitung auf 60% des jährlichen fixen Grundsalärs. Die Auszahlungshöhe des kurzfristig ausgerichteten Incentives ist auf 150% des Zielniveaus begrenzt.
Die Gewichtung der unternehmerischen und individuellen Zielvorgaben für den CEO und die übrigen Mitglieder der Konzernleitung ist in der nachstehenden Grafik dargestellt:
Der neue langfristig ausgerichtete Incentive-Plan wurde auf die Strategie 2020 von GF abgestimmt. Der Fokus liegt dabei auf der langfristigen nachhaltigen Wertschöpfung für Mitarbeitende, Kunden und Aktionäre. Das Incentive beruht auf der Leistungskennzahl «Gewinn je Aktie» (EPS, Earnings per Share), die über eine künftige Leistungsperiode von drei Jahren gemessen wird, um:
Die Leistungskennzahl EPS wird über eine künftige Leistungsperiode von drei Jahren mit dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre verglichen. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Messung des Leistungsniveaus vollständige Geschäftszyklen berücksichtigt werden. Aktienrückkäufe und Kapitalerhöhungen werden neutralisiert werden und haben keinen Einfluss auf den EPS-Wert.
Die ursprüngliche Zuteilung wird als Anzahl Aktien ausgedrückt, die auf der Beschäftigungsdauer im Jahr x–1 beruht (auf zwölf-Monats-Basis anteilig berechnet). Die zugeteilten Aktien werden wie folgt in gesperrte Aktien (RS, Restricted Shares) und leistungsabhängige Aktien (PS, Performance Shares) aufgeteilt:
RS werden für fünf Jahre gesperrt, PS für zwei Jahre nach Ablauf der Haltefrist (Vesting Period) von drei Jahren.
Für das Jahr x-1 werden die RS und PS am 1. Januar des Jahres x zugeteilt (Zuteilungstag). Die RS werden sofort übertragen; die Ausübung der PS hängt von der Erfüllung der folgenden Leistungskriterien ab:
Der Tag der Ausübung der zugeteilten PS ist definiert als drei Jahre nach dem Zuteilungstag und fünf Arbeitstage nach der offiziellen Bekanntgabe des EPS-Werts für das relevante Geschäftsjahr.
Der Zuteilungswert der Aktien errechnet sich anhand des Schlusskurses am letzten Handelstag des Berichtsjahres. Bei einer Auflösung, Liquidation oder einem Kontrollwechsel werden die Aktien automatisch freigegeben. Die Aktien des aktienbasierten Vergütungsprogramms stammen entweder aus eigenen Beständen oder werden am Markt zurückgekauft.
Die Regelungen für den langfristigen Incentive-Plan sehen für den Fall einer betrugsbedingten Entlassung den Verfall der Incentives vor.
Hinweis: Leistungsabhängige Aktien
Eine Simulation mit möglichen Szenarien zeigt, dass selbst bei einer weiteren positiven Wirtschaftsentwicklung und einem Anstieg des EPS-Werts während der Haltefrist sich die Anzahl zugeteilter Aktien im Vergleich zum vorherigen Modell mit seiner festen Anzahl Aktien nur moderat erhöhen würde. Würde sich die Wirtschaftslage hingegen eintrüben und der EPS-Wert wesentlich sinken, würde die Anzahl zugeteilter leistungsabhängiger Aktien (deutlich) unter die feste Anzahl Aktien des vorherigen Modells fallen. Der Verwaltungsrat ist daher fest davon überzeugt, dass das neue Modell für alle Parteien angemessen und fair ist.
Aufgrund des vielfältigen Portfolios von GF gibt es für das Unternehmen keine passende Vergleichsgruppe. Zudem handelt es sich bei den Vergleichsunternehmen der Divisionen zumeist um private Unternehmen (GF Automotive, GF Piping Systems) oder japanische Konglomerate (GF Machining Solutions). Deshalb hat der Verwaltungsrat entschieden, den durchschnittlichen EPS-Wert während der Haltefrist mit dem EPS-Durchschnittswert der vorausgegangenen zehn Jahre zu vergleichen.
Nebenleistungen sind in erster Linie Sozial- und Vorsorgepläne, die einen angemessenen Rentenbeitrag sowie eine angemessene Absicherung gegen Todes- und Invaliditätsrisiken gewährleisten. Alle Mitglieder der Konzernleitung haben einen Schweizer Arbeitsvertrag und sind wie alle in der Schweiz ansässigen Mitarbeitenden in der Pensionskasse von GF nur für ihr fixes Grundsalär versichert. Die Pensionskassenleistungen gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) hinaus und decken sich mit der üblichen Marktpraxis. Für Topmanagement-Positionen, einschliesslich der Mitglieder der Konzernleitung, ist ein Vorruhestandsplan in Kraft. Der Plan wird vollständig vom Unternehmen finanziert und von einer schweizerischen Stiftung verwaltet. Die Begünstigten können sich ab einem Alter von 60 Jahren für den Vorruhestand entscheiden, sofern sie bei der schweizerischen Sozialversicherung angemeldet und seit mindestens zehn Jahren bei GF angestellt sind.
Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten keine speziellen Nebenleistungen. Sie haben Anspruch auf eine Pauschalentschädigung für Geschäftsspesen gemäss dem Spesenreglement, das für alle Mitarbeitenden auf Managementstufe in der Schweiz gültig ist. Das Spesenreglement wurde von den entsprechenden kantonalen Steuerbehörden genehmigt.
Die Arbeitsverträge mit dem CEO und den Mitgliedern der Konzernleitung sehen eine Kündigungsfrist von höchstens zwölf Monaten vor. Es bestehen keine Ansprüche auf Abgangsentschädigungen.
CEO-Interview
Yves Serra, Präsident der Konzernleitung
Der Start ist vielversprechend ausgefallen. Wir haben alle relevanten finanziellen Kennzahlen weiter gesteigert. Sie liegen allesamt in der Bandbreite, die wir im Februar 2016 angekündigt haben. Alle drei Divisionen von GF schaffen heute ein hohes Ausmass an Wert für unsere Aktionäre. Ausserdem haben wir sichtbare Fortschritte bei der Umsetzung unserer wichtigsten strategischen Stossrichtungen erzielt. Wir sind auf gutem Weg, unsere Ziele zu erreichen.
In Europa zum Beispiel haben wir die Effizienz unserer Werke weiter optimiert. Ein Schlüsselelement dazu ist die kontinuierliche Automatisierung unserer Produktionsprozesse, im Speziellen bei GF Automotive. Hier wurden und werden Roboter installiert, um die Mitarbeitenden von Aufgaben zu entlasten, die zu gefährlich oder zu beschwerlich sind. Dazu gehören zum Beispiel das Tragen schwerer Lasten oder der Transport heisser Komponenten. Darüberhinaus werden wir das Portfolio unserer drei Divisionen Schritt für Schritt in Geschäftsfelder verlagern, die mehr Wert für unsere Kunden und Aktionäre generieren.
Bei GF Piping Systems haben wir ein vorisoliertes, auf Kunststoff basierendes System entwickelt, mit dem Kühlmittel für Klimaanlagen transportiert werden können. Unsere Innovation mit Namen COOL-FIT 2.0 erlaubt es unseren Kunden, die Installationszeit zu halbieren und den Energieverbrauch um einen Drittel zu senken. Gleichzeitig bietet es tiefere Kosten im Vergleich zu herkömmlichen metall-basierten Transportleitungen, die eine beschwerliche Isolation vor Ort erfordern und anfällig für Korrosion und Kondensation sind.
Bei GF Machining Solutions haben wir das Technologie-Portfolio mit Femtolaser-Maschinen erweitert. Diese Maschinen, die wir bereits auf dem Markt eingeführt haben, können Oberflächen auf jede Weise strukturieren, die der Kunde wünscht. Sie ermöglichen es zum Beispiel, Prozesse wie das chemische Ätzen oder manuelle Texturierung zu ersetzen, die in der Produktion von Kameralinsen oder bei der Uhrenherstellung zum Einsatz kommen.
Teamarbeit ist zu einem wichtigen Teil unserer Unternehmenskultur geworden, den wir weiter fördern werden.
Innovationen sind für ein Schweizer Unternehmen wie GF, das mit einem sehr starken Schweizer Franken konfrontiert ist, die Lebensader. Darum möchte ich an dieser Stelle unseren Kunden danken. Denn ihr Input und ihr Feedback leiten unsere Innovationstätigkeit. Unsere Kunden sind im eigentlichen Sinne unsere besten Forschungs- und Entwicklungs-Ingenieure.
Die wichtigsten Faktoren sind das Engagement und der Teamgeist unserer Mitarbeitenden weltweit. Diese enge Zusammenarbeit über alle Grenzen hinweg ist ein Schlüsselfaktor für unsere grössten Erfolge. Schliesslich führt sie zu einem besseren Verständnis unserer Kunden und zu noch schnelleren Antworten auf ihre Bedürfnisse. Teamarbeit ist zu einem wichtigen Teil unserer Unternehmenskultur geworden, den wir weiter fördern werden.
Die Konzernleitung von GF von links nach rechts: Josef Edbauer (Leiter GF Automotive), Joost Geginat (Leiter GF Piping Systems), Yves Serra (Präsident der Konzernleitung), Andreas Müller (CFO), Pascal Boillat (Leiter GF Machining Solutions).
Die Verpflichtungen aus Finanzleasingverträgen beliefen sich auf CHF 9 Mio. (Vorjahr: CHF 7 Mio.) und entfallen im Wesentlichen auf das Leasing von Maschinen bei GF Piping Systems und GF Automotive. Die Verpflichtungen aus Finanzleasingverträgen sind in der Position «Übrige festverzinsliche Finanzverbindlichkeiten» erfasst und sind im Anhang unter Erläuterung 13 ausgewiesen.
Bei der Georg Fischer AG waren per 31. Dezember 2016 60 Mitarbeitende angestellt.
Die Georg Fischer AG haftet solidarisch für die Mehrwertsteuerschulden aller schweizerischen Konzerngesellschaften gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Zum Ende des Berichtsjahres bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen in Höhe von CHF 4 Mio. (Vorjahr: CHF 1,5 Mio.).
Eine Übersicht findet sich im Abschnitt Aktienkurs des Geschäftsberichts.
Angaben zu Beteiligungen der Konzernleitung und des Verwaltungsrats inklusive diesen nahestehende Personen finden sich im Geschäftsbericht in Erläuterung 29.
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, die nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, werden nachfolgend beschrieben.
Da die Georg Fischer AG mit Sitz in Schaffhausen (Schweiz) eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard (Swiss GAAP FER) zur Rechnungslegung erstellt, verzichtet sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf einen Lagebericht, auf die Darstellung einer Geldflussrechnung sowie auf Anhangsangaben zu Revisionshonoraren.
Kurzfristig gehaltene Wertschriften sind zum Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet. Auf die Bildung einer Schwankungsreserve wird verzichtet.
Gewährte Darlehen an Konzerngesellschaften und übrige Finanzanlagen in Fremdwährung werden zum aktuellen Stichtagskurs bewertet. Unrealisierte Kursverluste werden verbucht, unrealisierte Gewinne werden abgegrenzt (Imparitätsprinzip). Die Bewertung erfolgt zu Nominalwerten unter Berücksichtigung von allfällig erforderlichen Wertberichtigungen.
Beteiligungen werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung bewertet. Darüber hinaus können zusätzlich pauschale Wertberichtigungen gebildet werden.
Dividendenerträge werden bei Bezahlung verbucht.
Angaben zu aktienbasierten Vergütungen finden sich im Vergütungsbericht sowie in der Erläuterung 6.
Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.
In dieser Position sind Wertschriften in Höhe von CHF 3,3 Mio. enthalten (Vorjahr: CHF 3,5 Mio.).
Die Bilanzposition beinhaltet kurzfristige Forderungen und Darlehen an Konzerngesellschaften und Positionen aus dem Cash Pooling mit Konzerngesellschaften. Diese werden brutto unter «Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften» und «Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften» ausgewiesen.
Geschäftsaktivitäten von Konzerngesellschaften werden wo möglich und sinnvoll mit Konzerndarlehen anstelle von lokalen Bankkrediten finanziert.
Die direkten und indirekten Beteiligungen der Georg Fischer AG umfassen die in Erläuterung 32 im Geschäftsbericht aufgeführten Konzerngesellschaften.
Diese Bilanzposition beinhaltet kurzfristige Verbindlichkeiten und Darlehen von Konzerngesellschaften und Positionen aus dem Cash Pooling mit Konzerngesellschaften. Diese werden brutto unter «Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften» und «Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften» ausgewiesen.
Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet im Wesentlichen variable Vergütungen an Mitarbeitende und Verwaltungsratshonorare.
Diese Rückstellung betrifft zur Hauptsache Währungsrisiken.
Es setzte sich zum 31. Dezember 2016 aus 4ʼ100ʼ898 Namenaktien zum Nennwert von je CHF 1 zusammen.
Bedingtes Kapital: Es betrug per 31. Dezember 2016 CHF 0,6 Mio. und kann geschaffen werden durch die Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit auf Kapitalmärkten begebenen Anleihens- oder ähnlichen Obligationen der Georg Fischer AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften eingeräumt werden.
Genehmigtes Kapital: Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 23. März 2016 ist der Verwaltungsrat ermächtigt, das Aktienkapital bis spätestens 22. März 2018 um maximal CHF 0,6 Mio. mittels Ausgabe von höchstens 600ʼ000 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1 zu erhöhen. Die Erhöhung in Teilbeträgen ist gestattet.
Der jeweilige Maximalbetrag des genehmigten bzw. des bedingten Kapitals reduziert sich in dem Umfang, in dem genehmigtes bzw. bedingtes Kapital durch Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen bzw. von neuen Aktien geschaffen wird.
Die Georg Fischer Finanz AG, eine von der Georg Fischer AG gehaltene Konzerngesellschaft, besass zum Bilanzstichtag 12ʼ338 Namenaktien der Georg Fischer AG. Entsprechend wurde eine Reserve für eigene Aktien bei der Georg Fischer AG gebildet.
Die Nettoverschuldung, die sich aus der Differenz des verzinslichen Fremdkapitals und den flüssigen Mitteln und Wertschriften ergibt, ist im Berichtsjahr um CHF 24 Mio. auf CHF 214 Mio. zurückgegangen (Vorjahr: CHF 238 Mio.). Der Rückgang ist weitgehend auf den hohen freien Cashflow in Höhe von CHF 135 Mio. zurückzuführen. Dem gegenüber stehen Ausschüttungen an die Aktionäre von GF und an Minderheitsaktionäre von CHF 89 Mio. (Vorjahr: CHF 77 Mio.).
Die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Für die Sicherstellung von langfristigen Verbindlichkeiten sind Aktiven im Wert von CHF 16 Mio. (Vorjahr: CHF 16 Mio.) verpfändet oder abgetreten worden. Diese gliedern sich in Grundstücke mit CHF 2 Mio. (Vorjahr: CHF 2 Mio.) und Gebäude mit CHF 14 Mio. (Vorjahr: CHF 14 Mio.).
Ergänzende Informationen zu den verpfändeten Aktiven sind in Erläuterung 22 ersichtlich.
Die nachstehende Tabelle weist die einzelnen Kategorien der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten detailliert nach entsprechenden Währungen und Zinssätzen aus:
Im Berichtsjahr konnte durch die Emission einer Anleihe über CHF 225 Mio. mit zehnjähriger Laufzeit die Ausgewogenheit des Fälligkeitsprofils der GF erhöht werden. Zudem profitierte GF bei dieser Transaktion von deutlich günstigeren Konditionen.
GF verfügt über folgenden Syndikatskredit:
Der Syndikatskredit verschafft GF die notwendige Finanzierungssicherheit, um bei allfälligen Akquisitionen schnell handeln zu können. Der Kredit wurde im Berichtsjahr nicht benutzt. Er enthält neben anderen Bedingungen Covenants in Bezug auf den Verschuldungsgrad (ausgedrückt als Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA), den Zinsdeckungsgrad (ausgedrückt als Verhältnis von EBITDA zu Nettozinsaufwand) und die Eigenkapitalquote (ausgedrückt als Verhältnis von Eigenkapital zu Bilanzsumme). Darüber hinaus gelten zusätzliche Bedingungen wie sie in Konsortialkreditverträgen üblich sind. Aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr verbesserten EBITDA und der niedrigen Nettoverschuldung konnten die für diesen Kredit anfallenden Kosten erneut reduziert werden.
Die im Markt platzierten Obligationenanleihen und der Konsortialkredit unterliegen marktüblichen Cross-Default-Klauseln, wonach die ausstehenden Beträge fällig gestellt werden können, falls von der Gesellschaft oder einer ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften wegen Nichteinhaltung von Kreditbedingungen die vorzeitige Rückzahlung einer anderen finanziellen Verpflichtung gefordert wird. Am Bilanzstichtag waren die geltenden Kreditbedingungen eingehalten.
Das verzinsliche Fremdkapital beinhaltet zudem Darlehensschulden gegenüber Personalvorsorgeeinrichtungen in Höhe von CHF 29 Mio. (Vorjahr: CHF 27 Mio.).
Der Versicherungswert der Sachanlagen betrug CHF 4ʼ250 Mio. (Vorjahr: CHF 4ʼ001 Mio.).
Die Zeile «Veränderung Konsolidierungskreis» resultiert aus den Akquisitionen bei GF Piping Systems siehe Erläuterung 2.
Die Investitionen lagen 2016 bei CHF 179 Mio. (Vorjahr: CHF 167 Mio.), sie verteilten sich im Wesentlichen auf die beiden Divisionen GF Automotive mit CHF 88 Mio. (Vorjahr: CHF 80 Mio.) und GF Piping Systems mit CHF 49 Mio. (Vorjahr: CHF 46 Mio.). Beschlossene Sachanlageinvestitionen, die in den Jahren 2017 bis 2020 liquiditätswirksam werden, betrugen CHF 98 Mio. Diese betreffen im Wesentlichen Investitionen für die Divisionen GF Piping Systems in Höhe von CHF 12 Mio. und GF Automotive in Höhe von CHF 82 Mio.
Die Werte in den Zeilen «Übrige Veränderungen, Umbuchungen» beziehen sich hauptsächlich auf zwei Sachverhalte: Zum einen wurde bei GF Automotive eine nicht betriebliche Liegenschaft wieder ins betriebliche Sachanlagevermögen umgegliedert. Zum anderen wurden bei GF Machining Solutions Demo-Maschinen zum weiteren Verkauf in die Vorräte umgegliedert (netto: CHF 2 Mio.).
Der Verkehrswert der nicht betrieblichen Liegenschaften wird durch interne Experten auf Basis der Ertrags- und aktuellen Marktwerte ermittelt und betrug nahezu unverändert CHF 61 Mio. (Vorjahr: CHF 62 Mio.).
In der Berichtsperiode wurden Fremdkapitalzinsen für Anlagen im Bau in Höhe von CHF 1 Mio. aktiviert.
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie. Betreffend Marktwerte der Anleihen vgl. Erläuterung 13.
Der Buchwert der zum Verkehrswert bilanzierten Wertschriften und kotierten Minderheitsbeteiligungen wird aufgrund der am Bilanzstichtag geltenden Börsenkurse ermittelt. Der Verkehrswert der bilanzierten derivativen Finanzinstrumente richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert per Bilanzstichtag.