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Vergütungsbericht

Struktur der Vergütungen

Vergütung des Verwaltungsrats

Das Reglement für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats wird in regelmässigen Abständen mit der Praxis der Mitbewerber verglichen und bleibt jeweils für mehrere Jahre gültig.

Um die Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten zu gewährleisten, erhalten diese eine feste Vergütung ohne leistungsbezogene Komponente. Die jährliche Gesamtvergütung für jedes einzelne Mitglied des Verwaltungsrats hängt von den jeweils wahrgenommenen Aufgaben im Berichtsjahr ab. Die Vergütung wird teilweise in bar (Honorare) und teilweise in gesperrten Aktien entrichtet.

Vergütungsmodell Verwaltungsrat

Amt

 

Honorar

 

Gesperrte Aktien

 

 

 

 

 

Basishonorar

 

 

 

 

Mitgliedschaft im Verwaltungsrat

 

CHF 70’000

 

150 Aktien

 

 

 

 

 

Zusätzliche Honorare

 

 

 

 

Präsidium des Verwaltungsrats

 

CHF 200’000

 

150 Aktien

Vizepräsidium des Verwaltungsrats

 

CHF 22’500

 

 

Präsidium des Audit Committee

 

CHF 80’000

 

 

Mitgliedschaft im Audit Committee

 

CHF 30’000

 

 

Sonstige Ausschusspräsidien

 

CHF 40’000

 

 

Sonstige Ausschussmitgliedschaften

 

CHF 20’000

 

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten ein fixes Honorar sowie zusätzliche Honorare für besondere Aufgaben wie Präsidium, Vizepräsidium und Mitgliedschaft in Ausschüssen. Die Zahlung der Honorare erfolgt in bar jeweils im Januar für das vorangegangene Kalenderjahr. Die effektiven Aufwendungen werden erstattet.

Zudem erhält jedes Mitglied des Verwaltungsrats eine feste Anzahl Aktien der Georg Fischer AG. Der Wert der aktienbasierten Vergütung errechnet sich anhand des Schlusskurses am letzten Handelstag des Berichtsjahres. Die Zuteilung der Aktien erfolgt per Ende Dezember. Die zugeteilten Aktien sind für die Dauer von fünf Jahren gesperrt.

Auf den an die Mitglieder des Verwaltungsrats entrichteten Vergütungen sind die üblichen Sozialabgaben abzuführen; die Vergütungen begründen keinen Rentenanspruch.

Vergütung der Konzernleitung

Die Grundsätze der Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung sind in einem Reglement festgehalten und gelten jeweils für mehrere Jahre. Nähere Erläuterungen finden sich im Kapitel Grundsätze der Vergütungspolitik. Der Vergütungsausschuss überprüfte diese Grundsätze letztmals im Jahr 2015.

Die Vergütung der Konzernleitung umfasst folgende Elemente:

  • fixes Grundsalär in bar
  • leistungsbezogenes, kurzfristig ausgerichtetes Incentive in bar
  • aktienbasierte Vergütung (langfristig ausgerichtetes Incentive)
  • Leistungen wie Vorsorge- und Sozialaufwand

Vergütungsmodell Konzernleitung

Fixes Grundsalär

Die fixen Grundsaläre werden hauptsächlich anhand folgender Faktoren festgelegt:

  • Umfang und Aufgaben einer gegebenen Funktion sowie die zu ihrer Ausübung erforderlichen Qualifikationen
  • Qualifikation, Erfahrung und Leistung der Person, die diese Funktion bekleidet
  • Externer Marktwert der Funktion

Die fixen Grundsaläre der Konzernleitungsmitglieder werden jährlich auf Basis der genannten Faktoren überprüft und an die Marktentwicklung und die Finanzkraft des Unternehmens angepasst.

Kurzfristig ausgerichtetes Incentive

Das kurzfristig ausgerichtete Incentive ist eine variable Vergütung, mit der sowohl die Erreichung der unternehmerischen Ziele des Konzerns und seiner Divisionen als auch die Erfüllung der im MBO-Prozess definierten individuellen Leistungsziele über einen Zeithorizont von einem Jahr anerkannt werden.

Die unternehmerischen Ziele werden durch den Verwaltungsrat entsprechend der langfristigen Strategie festgelegt. Diese Ziele beinhalten absolute finanzielle Ziele, die über mehrere Jahre gelten, um eine nachhaltige langfristige Leistung zu gewährleisten. Die aktuellen Ziele sind: organisches Umsatzwachstum (ohne Akquisitionen oder Devestitionen), EBIT-Marge (EBIT im Verhältnis zum Umsatz) und Return on Invested Capital (ROIC). Es gelten die folgenden Regeln:

  • Die kurzfristig ausgerichteten Incentives werden als Ziel in Prozent des jährlichen fixen Grundsalärs ausgedrückt.
  • Das maximale kurzfristig ausgerichtete Incentive beläuft sich auf 150% des Ziels für das kurzfristig ausgerichtete Incentive.
  • Die Erreichung der einzelnen Ziele ist auf 150% begrenzt.
  • Das höchste Gewicht liegt auf der Organisation, für die das Mitglied der Konzernleitung verantwortlich ist.
  • Die Hürden und Ziele werden auf Divisionsebene festgelegt, um den Unterschieden zwischen den Geschäftsfeldern Rechnung zu tragen.

Für jedes Ziel legt der Verwaltungsrat eine Untergrenze fest, unter der keine Auszahlung erfolgt. Der Auszahlungsfaktor für Leistungen zwischen der Untergrenze und Ziel errechnet sich durch lineare Interpolation. Die Untergrenzen und Ziele sind für mehrere Jahre gültig, die einzelnen Zielerreichungen werden jedoch jährlich gemessen, wodurch sich ein Auszahlungsfaktor für den entsprechenden Teil der variablen Vergütung ergibt. Die Untergrenze für den ROIC wird auf einem Niveau festgelegt, das eindeutig über den durchschnittlichen Kapitalkosten des Konzerns liegt.

Die individuellen Leistungsvorgaben werden im Rahmen des MBO-Prozesses zu Beginn des Jahres festgelegt. Sie sind eindeutig messbar. Am Ende jedes Geschäftsjahres wird das tatsächlich erreichte Ergebnis anhand der individuellen Zielvorgaben beurteilt und führt zu einem Auszahlungsfaktor für diesen Teil des variablen kurzfristig ausgerichteten Incentives.

Die Regelungen für den kurzfristigen Incentive-Plan sehen für den Fall einer betrugsbedingten Entlassung den Verfall der Incentives vor.

Kurzfristig ausgerichtetes Incentive als prozentualer Anteil des jährlichen fixen Grundsalärs

Das Ziel für das kurzfristig ausgerichtete Incentive beläuft sich für den CEO auf 100% und für die anderen Mitglieder der Konzernleitung auf 60% des jährlichen fixen Grundsalärs. Die Auszahlungshöhe des kurzfristig ausgerichteten Incentives ist auf 150% des Zielniveaus begrenzt.

 

 

Ziel

 

Minimum

 

Maximum

CEO

 

100%

 

0%

 

150%

Konzernleitung

 

60%

 

0%

 

90%

Die Gewichtung der unternehmerischen und individuellen Zielvorgaben für den CEO und die übrigen Mitglieder der Konzernleitung ist in der nachstehenden Grafik dargestellt:

Gewichtung der unternehmerischen und individuellen Zielvorgaben (maximale Leistungen/Auszahlungsfaktor)

 

 

CEO

 

Divisionsleiter

 

Stabsfunktionen

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsziele

 

 

 

 

 

 

Konzernebene

 

 

 

 

 

 

Organisches Umsatzwachstum (20%)

 

15%

 

5%

 

15%

EBIT-Marge (40%)

 

30%

 

10%

 

30%

ROIC (40%)

 

30%

 

10%

 

30%

 

 

 

 

 

 

 

Divisionsebene

 

 

 

 

 

 

Organisches Umsatzwachstum (20%)

 

 

 

10%

 

 

EBIT-Marge (40%)

 

 

 

20%

 

 

ROIC (40%)

 

 

 

20%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Individuelle Ziele

 

 

 

 

 

 

MBO

 

25%

 

25%

 

25%

 

 

 

 

 

 

 

Total

 

100%

 

100%

 

100%

Schwellenwerte und Zielvorgaben für die Geschäftsziele des Konzerns

Geschäftsziele

 

Hürde 1

 

Strategie- ziele 2016–2020

Organisches Umsatzwachstum (bei konstanten Wechselkursen)

 

1,00%

 

3–5%

EBIT-Marge

 

4,00%

 

8–9%

ROIC

 

10,00%

 

18–22%

1 Zielerreichungen unter der Hürde ergeben keine Auszahlung für das entsprechende Ziel.

Langfristig ausgerichtetes Incentive (aktienbasierte Vergütung)

Der neue langfristig ausgerichtete Incentive-Plan wurde auf die Strategie 2020 von GF abgestimmt. Der Fokus liegt dabei auf der langfristigen nachhaltigen Wertschöpfung für Mitarbeitende, Kunden und Aktionäre. Das Incentive beruht auf der Leistungskennzahl «Gewinn je Aktie» (EPS, Earnings per Share), die über eine künftige Leistungsperiode von drei Jahren gemessen wird, um:

  • die Interessen auf jene der Aktionäre von GF abzustimmen;
  • die Beteiligung am langfristigen Erfolg von GF zu ermöglichen;
  • eine Hochleistungskultur zu fördern und zu unterstützen.

Die Leistungskennzahl EPS wird über eine künftige Leistungsperiode von drei Jahren mit dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre verglichen. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Messung des Leistungsniveaus vollständige Geschäftszyklen berücksichtigt werden. Aktienrückkäufe und Kapitalerhöhungen werden neutralisiert werden und haben keinen Einfluss auf den EPS-Wert.

Die ursprüngliche Zuteilung wird als Anzahl Aktien ausgedrückt, die auf der Beschäftigungsdauer im Jahr x–1 beruht (auf zwölf-Monats-Basis anteilig berechnet). Die zugeteilten Aktien werden wie folgt in gesperrte Aktien (RS, Restricted Shares) und leistungsabhängige Aktien (PS, Performance Shares) aufgeteilt: 

Gesperrte und leistungsabhängige Aktien

 

 

RS Gesperrte Aktien

 

PS Leistungs- abhängige Aktien

 

Total Anzahl Aktien

CEO

 

425

 

0 – 850

 

425 – 1’275

Konzernleitung

 

150

 

0 – 300

 

150 – 450

CEO = Chief Executive Officer

RS werden für fünf Jahre gesperrt, PS für zwei Jahre nach Ablauf der Haltefrist (Vesting Period) von drei Jahren.

Für das Jahr x-1 werden die RS und PS am 1. Januar des Jahres x zugeteilt (Zuteilungstag). Die RS werden sofort übertragen; die Ausübung der PS hängt von der Erfüllung der folgenden Leistungskriterien ab:

  • Sollte der durchschnittliche EPS-Wert im Lauf der dreijährigen Haltefrist (Jahr x+3) dem EPS-Durchschnittswert der vorausgegangenen zehn Jahre entsprechen, werden 100% der PS ausgeübt.
  • Sollte der durchschnittliche EPS-Wert im Lauf der dreijährigen Haltefrist (Jahr x+3) über 150% des EPS-Durchschnittswerts der vorausgegangenen zehn Jahre liegen, werden 200% (Deckel) der PS ausgeübt.
  • Sollte der durchschnittliche EPS-Wert im Lauf der dreijährigen Haltefrist (Jahr x+3) unter 50% (Hürde) des EPS-Durchschnittswerts der vorausgegangenen zehn Jahre liegen, verfallen alle gewährten PS.
  • Für Zielerreichungen zwischen 50% und 150% ist die Berechnung linear.

Der Tag der Ausübung der zugeteilten PS ist definiert als drei Jahre nach dem Zuteilungstag und fünf Arbeitstage nach der offiziellen Bekanntgabe des EPS-Werts für das relevante Geschäftsjahr.

Der Zuteilungswert der Aktien errechnet sich anhand des Schlusskurses am letzten Handelstag des Berichtsjahres. Bei einer Auflösung, Liquidation oder einem Kontrollwechsel werden die Aktien automatisch freigegeben. Die Aktien des aktienbasierten Vergütungsprogramms stammen entweder aus eigenen Beständen oder werden am Markt zurückgekauft.

Die Regelungen für den langfristigen Incentive-Plan sehen für den Fall einer betrugsbedingten Entlassung den Verfall der Incentives vor.

Hinweis: Leistungsabhängige Aktien

Eine Simulation mit möglichen Szenarien zeigt, dass selbst bei einer weiteren positiven Wirtschaftsentwicklung und einem Anstieg des EPS-Werts während der Haltefrist sich die Anzahl zugeteilter Aktien im Vergleich zum vorherigen Modell mit seiner festen Anzahl Aktien nur moderat erhöhen würde. Würde sich die Wirtschaftslage hingegen eintrüben und der EPS-Wert wesentlich sinken, würde die Anzahl zugeteilter leistungsabhängiger Aktien (deutlich) unter die feste Anzahl Aktien des vorherigen Modells fallen. Der Verwaltungsrat ist daher fest davon überzeugt, dass das neue Modell für alle Parteien angemessen und fair ist.

Aufgrund des vielfältigen Portfolios von GF gibt es für das Unternehmen keine passende Vergleichsgruppe. Zudem handelt es sich bei den Vergleichsunternehmen der Divisionen zumeist um private Unternehmen (GF Automotive, GF Piping Systems) oder japanische Konglomerate (GF Machining Solutions). Deshalb hat der Verwaltungsrat entschieden, den durchschnittlichen EPS-Wert während der Haltefrist mit dem EPS-Durchschnittswert der vorausgegangenen zehn Jahre zu vergleichen.

Nebenleistungen

Nebenleistungen sind in erster Linie Sozial- und Vorsorgepläne, die einen angemessenen Rentenbeitrag sowie eine angemessene Absicherung gegen Todes- und Invaliditätsrisiken gewährleisten. Alle Mitglieder der Konzernleitung haben einen Schweizer Arbeitsvertrag und sind wie alle in der Schweiz ansässigen Mitarbeitenden in der Pensionskasse von GF nur für ihr fixes Grundsalär versichert. Die Pensionskassenleistungen gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) hinaus und decken sich mit der üblichen Marktpraxis. Für Topmanagement-Positionen, einschliesslich der Mitglieder der Konzernleitung, ist ein Vorruhestandsplan in Kraft. Der Plan wird vollständig vom Unternehmen finanziert und von einer schweizerischen Stiftung verwaltet. Die Begünstigten können sich ab einem Alter von 60 Jahren für den Vorruhestand entscheiden, sofern sie bei der schweizerischen Sozialversicherung angemeldet und seit mindestens zehn Jahren bei GF angestellt sind.

Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten keine speziellen Nebenleistungen. Sie haben Anspruch auf eine Pauschalentschädigung für Geschäftsspesen gemäss dem Spesenreglement, das für alle Mitarbeitenden auf Managementstufe in der Schweiz gültig ist. Das Spesenreglement wurde von den entsprechenden kantonalen Steuerbehörden genehmigt.

Vertragsbedingungen

Die Arbeitsverträge mit dem CEO und den Mitgliedern der Konzernleitung sehen eine Kündigungsfrist von höchstens zwölf Monaten vor. Es bestehen keine Ansprüche auf Abgangsentschädigungen.

CEO-Interview

«Wir sind auf gutem Weg, unsere Ziele zu erreichen»

Yves Serra, Präsident der Konzernleitung

Herr Serra, 2016 hat GF mit der Umsetzung seiner Strategie 2020 begonnen. Wie zufrieden sind Sie mit den Fortschritten?

Der Start ist vielversprechend ausgefallen. Wir haben alle relevanten finanziellen Kennzahlen weiter gesteigert. Sie liegen allesamt in der Bandbreite, die wir im Februar 2016 angekündigt haben. Alle drei Divisionen von GF schaffen heute ein hohes Ausmass an Wert für unsere Aktionäre. Ausserdem haben wir sichtbare Fortschritte bei der Umsetzung unserer wichtigsten strategischen Stossrichtungen erzielt. Wir sind auf gutem Weg, unsere Ziele zu erreichen.

Können Sie uns einige Beispiele dafür nennen?

In Europa zum Beispiel haben wir die Effizienz unserer Werke weiter optimiert. Ein Schlüsselelement dazu ist die kontinuierliche Automatisierung unserer Produktionsprozesse, im Speziellen bei GF Automotive. Hier wurden und werden Roboter installiert, um die Mitarbeitenden von Aufgaben zu entlasten, die zu gefährlich oder zu beschwerlich sind. Dazu gehören zum Beispiel das Tragen schwerer Lasten oder der Transport heisser Komponenten. Darüberhinaus werden wir das Portfolio unserer drei Divisionen Schritt für Schritt in Geschäftsfelder verlagern, die mehr Wert für unsere Kunden und Aktionäre generieren.

Was heisst das konkret? Was haben die Divisionen getan, um mehr Wert zu schaffen?

Bei GF Piping Systems haben wir ein vorisoliertes, auf Kunststoff basierendes System entwickelt, mit dem Kühlmittel für Klimaanlagen transportiert werden können. Unsere Innovation mit Namen COOL-FIT 2.0 erlaubt es unseren Kunden, die Installationszeit zu halbieren und den Energieverbrauch um einen Drittel zu senken. Gleichzeitig bietet es tiefere Kosten im Vergleich zu herkömmlichen metall-basierten Transportleitungen, die eine beschwerliche Isolation vor Ort erfordern und anfällig für Korrosion und Kondensation sind.

Bei GF Machining Solutions haben wir das Technologie-Portfolio mit  Femtolaser-Maschinen erweitert. Diese Maschinen, die wir bereits auf dem Markt eingeführt haben, können Oberflächen auf jede Weise strukturieren, die der Kunde wünscht. Sie ermöglichen es zum Beispiel, Prozesse wie das chemische Ätzen oder manuelle Texturierung zu ersetzen, die in der Produktion von Kameralinsen oder bei der Uhrenherstellung zum Einsatz kommen.

Teamarbeit ist zu einem wichtigen Teil unserer Unternehmenskultur geworden, den wir weiter fördern werden.

Wie wichtig ist das Thema «Innovation» für GF?

Innovationen sind für ein Schweizer Unternehmen wie GF, das mit einem sehr starken Schweizer Franken konfrontiert ist, die Lebensader. Darum möchte ich an dieser Stelle unseren Kunden danken. Denn ihr Input und ihr Feedback leiten unsere Innovationstätigkeit. Unsere Kunden sind im eigentlichen Sinne unsere besten Forschungs- und Entwicklungs-Ingenieure.

Was ist aus Ihrer Sicht der wichtigste Faktor für den Erfolg von GF?

Die wichtigsten Faktoren sind das Engagement und der Teamgeist unserer Mitarbeitenden weltweit. Diese enge Zusammenarbeit über alle Grenzen hinweg ist ein Schlüsselfaktor für unsere grössten Erfolge. Schliesslich führt sie zu einem besseren Verständnis unserer Kunden und zu noch schnelleren Antworten auf ihre Bedürfnisse. Teamarbeit ist zu einem wichtigen Teil unserer Unternehmenskultur geworden, den wir weiter fördern werden.

Die Konzernleitung von GF von links nach rechts: Josef Edbauer (Leiter GF Automotive), Joost Geginat (Leiter GF Piping Systems), Yves Serra (Präsident der Konzernleitung), Andreas Müller (CFO), Pascal Boillat (Leiter GF Machining Solutions).

21 Leasing 

Mio. CHF

 

2016

 

2015

 

 

 

 

 

Leasingverpflichtung bis 1 Jahr

 

16

 

17

Leasingverpflichtung 1 bis 5 Jahre

 

37

 

41

Leasingverpflichtung über 5 Jahre

 

11

 

12

Operatives Leasing (Nominalwerte)

 

64

 

70

Die Verpflichtungen aus Finanzleasingverträgen beliefen sich auf CHF 9 Mio. (Vorjahr: CHF 7 Mio.) und entfallen im Wesentlichen auf das Leasing von Maschinen bei GF Piping Systems und GF Automotive. Die Verpflichtungen aus Finanzleasingverträgen sind in der Position «Übrige festverzinsliche Finanzverbindlichkeiten» erfasst und sind im Anhang unter Erläuterung 13 ausgewiesen.

4 Weitere Angaben

4.1 Vollzeitstellen

Bei der Georg Fischer AG waren per 31. Dezember 2016 60 Mitarbeitende angestellt.

4.2 Eventualverbindlichkeiten

1’000 CHF

 

2016

 

2015

 

 

 

 

 

Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter:

 

 

 

 

Garantierter Höchstbetrag

 

1’787’263

 

1’572’503

Davon beansprucht

 

940’168

 

733’118

Die Georg Fischer AG haftet solidarisch für die Mehrwertsteuerschulden aller schweizerischen Konzerngesellschaften gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

4.3 Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen

Zum Ende des Berichtsjahres bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen in Höhe von CHF 4 Mio. (Vorjahr: CHF 1,5 Mio.).

4.4 Bedeutende Aktionäre

Eine Übersicht findet sich im Abschnitt Aktienkurs  des Geschäftsberichts.

4.5 Beteiligung der Konzernleitung und des Verwaltungsrats inklusive diesen nahestehende Personen

Angaben zu Beteiligungen der Konzernleitung und des Verwaltungsrats inklusive diesen nahestehende Personen finden sich im Geschäftsbericht in Erläuterung 29.

Anhang der Jahresrechnung

1 Grundsätze

1.1 Allgemein

Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, die nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, werden nachfolgend beschrieben.

Da die Georg Fischer AG mit Sitz in Schaffhausen (Schweiz) eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard (Swiss GAAP FER) zur Rechnungslegung erstellt, verzichtet sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf einen Lagebericht, auf die Darstellung einer Geldflussrechnung sowie auf Anhangsangaben zu Revisionshonoraren.

1.2 Wertschriften

Kurzfristig gehaltene Wertschriften sind zum Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet. Auf die Bildung einer Schwankungsreserve wird verzichtet.

1.3 Darlehen an Konzerngesellschaften und übrige Finanzanlagen

Gewährte Darlehen an Konzerngesellschaften und übrige Finanzanlagen in Fremdwährung werden zum aktuellen Stichtagskurs bewertet. Unrealisierte Kursverluste werden verbucht, unrealisierte Gewinne werden abgegrenzt (Imparitätsprinzip). Die Bewertung erfolgt zu Nominalwerten unter Berücksichtigung von allfällig erforderlichen Wertberichtigungen.

1.4 Beteiligungen

Beteiligungen werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung bewertet. Darüber hinaus können zusätzlich pauschale Wertberichtigungen gebildet werden.

1.5 Dividendenertrag

Dividendenerträge werden bei Bezahlung verbucht.

1.6 Aktienbasierte Vergütungen

Angaben zu aktienbasierten Vergütungen finden sich im Vergütungsbericht sowie in der Erläuterung 6.

1.7 Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten

Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.

2 Angaben zu Bilanzpositionen

2.1 Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs

In dieser Position sind Wertschriften in Höhe von CHF 3,3 Mio. enthalten (Vorjahr: CHF 3,5 Mio.).

2.2 Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften

Die Bilanzposition beinhaltet kurzfristige Forderungen und Darlehen an Konzerngesellschaften und Positionen aus dem Cash Pooling mit Konzerngesellschaften. Diese werden brutto unter «Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften» und «Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften» ausgewiesen.

2.3 Darlehen an Konzerngesellschaften

Geschäftsaktivitäten von Konzerngesellschaften werden wo möglich und sinnvoll mit Konzerndarlehen anstelle von lokalen Bankkrediten finanziert.

2.4 Beteiligungen

Die direkten und indirekten Beteiligungen der Georg Fischer AG umfassen die in Erläuterung 32 im Geschäftsbericht aufgeführten Konzerngesellschaften.

2.5 Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften

Diese Bilanzposition beinhaltet kurzfristige Verbindlichkeiten und Darlehen von Konzerngesellschaften und Positionen aus dem Cash Pooling mit Konzerngesellschaften. Diese werden brutto unter «Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften» und «Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften» ausgewiesen.

2.6 Passive Rechnungsabgrenzung

Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet im Wesentlichen variable Vergütungen an Mitarbeitende und Verwaltungsratshonorare.

2.7 Langfristige Rückstellungen

Diese Rückstellung betrifft zur Hauptsache Währungsrisiken.

2.8 Aktienkapital

Es setzte sich zum 31. Dezember 2016 aus 4ʼ100ʼ898 Namenaktien zum Nennwert von je CHF 1 zusammen.

Bedingtes Kapital: Es betrug per 31. Dezember 2016 CHF 0,6 Mio. und kann geschaffen werden durch die Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit auf Kapitalmärkten begebenen Anleihens- oder ähnlichen Obligationen der Georg Fischer AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften eingeräumt werden.

Genehmigtes Kapital: Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 23. März 2016 ist der Verwaltungsrat ermächtigt, das Aktienkapital bis spätestens 22. März 2018 um maximal CHF 0,6 Mio. mittels Ausgabe von höchstens 600ʼ000 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1 zu erhöhen. Die Erhöhung in Teilbeträgen ist gestattet.

Der jeweilige Maximalbetrag des genehmigten bzw. des bedingten Kapitals reduziert sich in dem Umfang, in dem genehmigtes bzw. bedingtes Kapital durch Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen bzw. von neuen Aktien geschaffen wird.

2.9 Reserve für eigene Akien

Die Georg Fischer Finanz AG, eine von der Georg Fischer AG gehaltene Konzerngesellschaft, besass zum Bilanzstichtag 12ʼ338 Namenaktien der Georg Fischer AG. Entsprechend wurde eine Reserve für eigene Aktien bei der Georg Fischer AG gebildet.

13 Verzinsliche Finanzverbindlichkeiten 

Die Nettoverschuldung, die sich aus der Differenz des verzinslichen Fremdkapitals und den flüssigen Mitteln und Wertschriften ergibt, ist im Berichtsjahr um CHF 24 Mio. auf CHF 214 Mio. zurückgegangen (Vorjahr: CHF 238 Mio.). Der Rückgang ist weitgehend auf den hohen freien Cashflow in Höhe von CHF 135 Mio. zurückzuführen. Dem gegenüber stehen Ausschüttungen an die Aktionäre von GF und an Minderheitsaktionäre von CHF 89 Mio. (Vorjahr: CHF 77 Mio.).

Die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: 

Mio. CHF

 

Bis 1 Jahr

 

Bis 5 Jahre

 

Fälligkeit über 5 Jahre

 

2016

 

Bis 1 Jahr

 

Bis 5 Jahre

 

Fälligkeit über 5 Jahre

 

2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Finanzverbindlichkeiten (zu festverzinslichen Sätzen) 1

 

16

 

72

 

19

 

107

 

17

 

73

 

33

 

123

Übrige Finanzverbindlichkeiten (zu variabel verzinslichen Sätzen)

 

129

 

5

 

 

 

134

 

141

 

6

 

1

 

148

Anleihen (zu festverzinslichen Sätzen)

 

 

 

150

 

373

 

523

 

200

 

150

 

149

 

499

Darlehen von Personalvorsorge- einrichtungen

 

29

 

 

 

 

 

29

 

27

 

 

 

 

 

27

Total

 

174

 

227

 

392

 

793

 

385

 

229

 

183

 

797

1 In dieser Kategorie werden übrige Finanzverbindlichkeiten mit einer Zinsbindungsfrist von mehr als drei Monaten ausgewiesen.

Für die Sicherstellung von langfristigen Verbindlichkeiten sind Aktiven im Wert von CHF 16 Mio. (Vorjahr: CHF 16 Mio.) verpfändet oder abgetreten worden. Diese gliedern sich in Grundstücke mit CHF 2 Mio. (Vorjahr: CHF 2 Mio.) und Gebäude mit CHF 14 Mio. (Vorjahr: CHF 14 Mio.).

Ergänzende Informationen zu den verpfändeten Aktiven sind in Erläuterung 22  ersichtlich.

Die nachstehende Tabelle weist die einzelnen Kategorien der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten detailliert nach entsprechenden Währungen und Zinssätzen aus:

Mio. CHF

 

Ausgabe- währung

 

Bereich Zinssatz %

 

2016

 

Ausgabe- währung

 

Bereich Zinssatz %

 

2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Finanzverbindlichkeiten (zu festverzinslichen Sätzen) 1

 

 

 

 

 

107

 

 

 

 

 

123

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CHF

 

1,1–3,5

 

22

 

CHF

 

1,1–3,5

 

22

 

 

EUR

 

2,5–5,0

 

64

 

EUR

 

4,7–5,1

 

73

 

 

CNY

 

6,1–7,6

 

13

 

CNY

 

6,1–7,6

 

14

 

 

Übrige

 

4,3–13,3

 

8

 

Übrige

 

4,3–13,3

 

14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Finanzverbindlichkeiten (zu variabel verzinslichen Sätzen)

 

 

 

 

 

134

 

 

 

 

 

148

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CNY

 

3,9–5,3

 

74

 

CNY

 

5,0–6,0

 

54

 

 

TRY

 

12,6–14,5

 

23

 

TRY

 

9,2–14,7

 

63

 

 

EUR

 

1,0–2,0

 

32

 

EUR

 

1,1–2,0

 

25

 

 

Übrige

 

0,0–9,3

 

5

 

Übrige

 

0,0–17,3

 

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen (zu festverzinslichen Sätzen)

 

 

 

 

 

523

 

 

 

 

 

499

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Obligationsanleihe (Georg Fischer AG) 3 3/8% 2010-2016 (12. Mai) Nominalbetrag: CHF 200 Mio.

 

 

 

 

 

 

 

CHF

 

3,7

 

200

Obligationsanleihe (Georg Fischer Finanz AG) 1 1/2 % 2013-2018 (12. September) Nominalbetrag: CHF 150 Mio.

 

CHF

 

1,6

 

150

 

CHF

 

1,6

 

150

Obligationsanleihe (Georg Fischer Finanz AG) 2 1/2% 2013-2022 (12. September) Nominalbetrag CHF 150 Mio.

 

CHF

 

2,6

 

149

 

CHF

 

2,6

 

149

Obligationsanleihe (Georg Fischer Finanz AG) 7/8% 2016-2026 (12. Mai) Nominalbetrag CHF 225 Mio.

 

CHF

 

0,9

 

224

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen von Personalvorsorge- einrichtungen

 

 

 

 

 

29

 

 

 

 

 

27

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

 

6,0

 

25

 

EUR

 

6,0

 

26

 

 

CHF

 

2,0

 

4

 

CHF

 

2,0

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

 

 

 

 

 

793

 

 

 

 

 

797

1 In dieser Kategorie werden übrige Finanzverbindlichkeiten mit einer Zinsbindungsfrist von mehr als drei Monaten ausgewiesen.

Im Berichtsjahr konnte durch die Emission einer Anleihe über CHF 225 Mio. mit zehnjähriger Laufzeit die Ausgewogenheit des Fälligkeitsprofils der GF erhöht werden. Zudem profitierte GF bei dieser Transaktion von deutlich günstigeren Konditionen.

GF verfügt über folgenden Syndikatskredit:

Schuldner

 

Laufzeit

 

Kreditvolumen

 

Davon beansprucht

Georg Fischer AG/Georg Fischer Finanz AG

 

2015–2020

 

CHF 250 Mio.

 

CHF 0 Mio.

Der Syndikatskredit verschafft GF die notwendige Finanzierungssicherheit, um bei allfälligen Akquisitionen schnell handeln zu können. Der Kredit wurde im Berichtsjahr nicht benutzt. Er enthält neben anderen Bedingungen Covenants in Bezug auf den Verschuldungsgrad (ausgedrückt als Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA), den Zinsdeckungsgrad (ausgedrückt als Verhältnis von EBITDA zu Nettozinsaufwand) und die Eigenkapitalquote (ausgedrückt als Verhältnis von Eigenkapital zu Bilanzsumme). Darüber hinaus gelten zusätzliche Bedingungen wie sie in Konsortialkreditverträgen üblich sind. Aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr verbesserten EBITDA und der niedrigen Nettoverschuldung konnten die für diesen Kredit anfallenden Kosten erneut reduziert werden.

Die im Markt platzierten Obligationenanleihen und der Konsortialkredit unterliegen marktüblichen Cross-Default-Klauseln, wonach die ausstehenden Beträge fällig gestellt werden können, falls von der Gesellschaft oder einer ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften wegen Nichteinhaltung von Kreditbedingungen die vorzeitige Rückzahlung einer anderen finanziellen Verpflichtung gefordert wird. Am Bilanzstichtag waren die geltenden Kreditbedingungen eingehalten.

Das verzinsliche Fremdkapital beinhaltet zudem Darlehensschulden gegenüber Personalvorsorgeeinrichtungen in Höhe von CHF 29 Mio. (Vorjahr: CHF 27 Mio.).

7 Entwicklung der Sachanlagen

Mio. CHF

 

Nicht betrieb- liche Liegen- schaften

 

Unbebaute Grund- stücke

 

Grund- stücke

 

Gebäude

 

Gebäude- einrich- tungen

 

Maschinen und Produk- tions- anlagen

 

Übrige Sach- anlagen

 

Anlagen im Bau

 

Anlagen in Leasing

 

Betrieb- liche Sach- anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anschaffungswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand 31. Dezember 2014

 

81

 

3

 

41

 

623

 

132

 

1’707

 

315

 

104

 

16

 

2’941

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zugänge

 

 

 

 

 

 

 

10

 

4

 

55

 

6

 

92

 

 

 

167

Abgänge

 

–4

 

 

 

–2

 

–18

 

–2

 

–22

 

–5

 

 

 

 

 

–49

Veränderung Konsolidierungskreis

 

–2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Veränderungen, Umbuchungen

 

1

 

 

 

 

 

16

 

5

 

182

 

–100

 

–90

 

 

 

13

Umrechnungsdifferenzen

 

–5

 

 

 

–3

 

–34

 

–8

 

–132

 

–11

 

–7

 

–2

 

–197

Stand 31. Dezember 2015

 

71

 

3

 

36

 

597

 

131

 

1’790

 

205

 

99

 

14

 

2’875

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zugänge

 

 

 

 

 

4

 

7

 

5

 

67

 

8

 

83

 

5

 

179

Abgänge

 

 

 

 

 

 

 

–1

 

–2

 

–42

 

–7

 

 

 

–1

 

–53

Veränderung Konsolidierungskreis

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

5

 

1

 

 

 

 

 

8

Übrige Veränderungen, Umbuchungen

 

–2

 

 

 

1

 

18

 

3

 

68

 

7

 

–98

 

 

 

–1

Umrechnungsdifferenzen

 

 

 

 

 

–1

 

–9

 

–1

 

–21

 

–2

 

 

 

–1

 

–35

Stand 31. Dezember 2016

 

69

 

3

 

40

 

614

 

136

 

1’867

 

212

 

84

 

17

 

2’973

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschreibungen, kumuliert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand 31. Dezember 2014

 

–37

 

 

 

–360

 

–84

 

–1’233

 

–249

 

 

–6

 

–1’932

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zugänge

 

–1

 

 

 

 

 

–16

 

–5

 

–87

 

–12

 

 

 

–2

 

–122

Abgänge

 

3

 

 

 

 

 

16

 

1

 

21

 

5

 

 

 

 

 

43

Übrige Veränderungen, Umbuchungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

–1

 

–92

 

88

 

 

 

 

 

–5

Umrechnungsdifferenzen

 

2

 

 

 

 

 

18

 

4

 

97

 

9

 

 

 

1

 

129

Stand 31. Dezember 2015

 

–32

 

 

 

–342

 

–85

 

–1’294

 

–159

 

 

–7

 

–1’887

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zugänge

 

–1

 

 

 

 

 

–16

 

–5

 

–91

 

–12

 

 

 

–2

 

–126

Abgänge

 

 

 

 

 

 

 

1

 

1

 

37

 

6

 

 

 

1

 

46

Veränderung Konsolidierungskreis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Veränderungen, Umbuchungen

 

1

 

 

 

 

 

–1

 

 

 

3

 

 

 

 

 

 

 

2

Umrechnungsdifferenzen

 

 

 

 

 

 

 

4

 

1

 

12

 

1

 

 

 

 

 

18

Stand 31. Dezember 2016

 

–32

 

 

 

–354

 

–88

 

–1’333

 

–164

 

 

–8

 

–1’947

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanzwerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand 31. Dezember 2014

 

44

 

3

 

41

 

263

 

48

 

474

 

66

 

104

 

10

 

1’009

Stand 31. Dezember 2015

 

39

 

3

 

36

 

255

 

46

 

496

 

46

 

99

 

7

 

988

Stand 31. Dezember 2016

 

37

 

3

 

40

 

260

 

48

 

534

 

48

 

84

 

9

 

1’026

Der Versicherungswert der Sachanlagen betrug CHF 4ʼ250 Mio. (Vorjahr: CHF 4ʼ001 Mio.).

Die Zeile «Veränderung Konsolidierungskreis» resultiert aus den Akquisitionen bei GF Piping Systems siehe Erläuterung 2.

Die Investitionen lagen 2016 bei CHF 179 Mio. (Vorjahr: CHF 167 Mio.), sie verteilten sich im Wesentlichen auf die beiden Divisionen GF Automotive mit CHF 88 Mio. (Vorjahr: CHF 80 Mio.) und GF Piping Systems mit CHF 49 Mio. (Vorjahr: CHF 46 Mio.). Beschlossene Sachanlageinvestitionen, die in den Jahren 2017 bis 2020 liquiditätswirksam werden, betrugen CHF 98 Mio. Diese betreffen im Wesentlichen Investitionen für die Divisionen GF Piping Systems in Höhe von CHF 12 Mio. und GF Automotive in Höhe von CHF 82 Mio.

Die Werte in den Zeilen «Übrige Veränderungen, Umbuchungen» beziehen sich hauptsächlich auf zwei Sachverhalte: Zum einen wurde bei GF Automotive eine nicht betriebliche Liegenschaft wieder ins betriebliche Sachanlagevermögen umgegliedert. Zum anderen wurden bei GF Machining Solutions Demo-Maschinen zum weiteren Verkauf in die Vorräte umgegliedert (netto: CHF 2 Mio.).

Der Verkehrswert der nicht betrieblichen Liegenschaften wird durch interne Experten auf Basis der Ertrags- und aktuellen Marktwerte ermittelt und betrug nahezu unverändert CHF 61 Mio. (Vorjahr: CHF 62 Mio.).

In der Berichtsperiode wurden Fremdkapitalzinsen für Anlagen im Bau in Höhe von CHF 1 Mio. aktiviert.

9 Kategorien von Finanzinstrumenten

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie. Betreffend Marktwerte der Anleihen vgl. Erläuterung 13.

Mio. CHF

 

2016

 

2015

 

 

 

 

 

Finanzinstrumente (aktiv)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel (ohne Festgelder)

 

511

 

507

 

 

 

 

 

Festgelder

 

60

 

42

Übrige Finanzanlagen 1

 

8

 

11

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

666

 

640

Übrige Forderungen 2

 

23

 

24

Rechnungsabgrenzungen

 

21

 

19

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Darlehen und Forderungen

 

778

 

736

 

 

 

 

 

Aktien

 

3

 

4

Fonds

 

1

 

1

Finanzinstrumente erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertet

 

4

 

5

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

 

4

 

5

 

 

 

 

 

Finanzinstrumente (passiv)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Finanzverbindlichkeiten

 

241

 

271

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

470

 

420

Anleihen

 

523

 

499

Übrige Verbindlichkeiten kurzfristig/langfristig 3

 

77

 

90

Rechnungsabgrenzungen 4

 

218

 

198

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten

 

1’529

 

1’478

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

 

23

 

36

1 Betrifft Darlehen an Dritte, Kautionen sowie langfristig gehaltene Wertschriften zur Sicherstellung von Pensionsverbindlichkeiten. Für weitere Details vgl. Erläuterung 10.

2 In der Bilanzposition «Übrige Forderungen» sind Steuerrückforderungen enthalten. Für weitere Details vgl. Erläuterung 6.

3 In den Bilanzpositionen «Übrige Verbindlichkeiten kurzfristig/langfristig» sind derivative Finanzinstrumente enthalten. Für weitere Details vgl. Erläuterung 15.

4 Für weitere Details vgl. Erläuterung 16.

Der Buchwert der zum Verkehrswert bilanzierten Wertschriften und kotierten Minderheitsbeteiligungen wird aufgrund der am Bilanzstichtag geltenden Börsenkurse ermittelt. Der Verkehrswert der bilanzierten derivativen Finanzinstrumente richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert per Bilanzstichtag.