Informationen zum Bericht

Dieses Kapitel beschreibt die Basis aufgrund derer der Finanzbericht erstellt wird und gibt einen Überblick der wichtigsten allgemeinen Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden sowie Annahmen und Einschätzungen des Managements.

Über diesen Bericht

Die Konzernrechnung der Georg Fischer AG wird in Übereinstimmung mit den gesamten Richtlinien der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) erstellt. Im Weiteren wurden die Bestimmungen des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange sowie des schweizerischen Aktienrechts eingehalten. Die Konsolidierung erfolgt aufgrund der nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.

Im vergangenen Jahr hat GF den Inhalt und die Struktur des Finanzberichts überarbeitet, um ihn weniger komplex und leser- bzw. nutzerfreundlicher zu gestalten. Dies beinhaltete Folgendes:

  • Überprüfung des Inhalts, um unwesentliche Anhangsangaben zu eliminieren, welche die Nützlichkeit des Finanzberichts durch Verschleierung wichtiger Informationen beeinträchtigen könnten
  • Reorganisation der Erläuterungen in der Konzernrechnung, gegliedert nach Relevanz und Bedeutung, um den Nutzern zu helfen, die finanzielle Performance verständlicher zu machen 
  • Umgliederung der Grundsätze der Konzernrechnungslegung sowie der Annahmen und Einschätzungen des Managements, die für die Erstellung der Jahresrechnung zu Grunde liegen, zu den relevanten Erläuterungen, um die Qualität der finanziellen Information zu steigern

Ziel dieser Änderungen ist, den Nutzer mit wichtigen finanziellen Informationen zu versorgen, die verständlich und klar strukturiert sind, um damit die finanzielle Performance und Lage von GF darzustellen. 

Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden

Die Konzernrechnung wurde unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips erstellt, mit Ausnahme der Wertschriften, der Beteiligungen unter 20% und der derivativen Finanzinstrumente, die zu Verkehrswerten bewertet werden. Die Erstellung der Konzernrechnung verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen worden sind, später von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr entsprechend angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen

Im Berichtsjahr haben sich die Richtlinien der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) nicht geändert.

Konsolidierungskreis und -methoden

Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Georg Fischer AG sowie alle in- und ausländischen Gesellschaften, an denen die Konzernholding direkt oder indirekt mit mehr als 50% der Stimmrechte beteiligt ist oder für die sie die operative und finanzielle Führungsverantwortung trägt. Diese Gesellschaften werden voll konsolidiert. Aktiven und Passiven sowie Erträge und Aufwendungen werden nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100% übernommen, konzerninterne Beziehungen (Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen) eliminiert und die Anteile von Minderheitsaktionären bzw. -gesellschaftern am Eigenkapital sowie am Ergebnis von konsolidierten Unternehmungen separat, aber als Teil des Konzerneigenkapitals bzw. -ergebnisses ausgewiesen. Zwischengewinne auf konzerninternen Transaktionen und Beständen werden ergebniswirksam eliminiert. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Acquisitions-­Methode. Die Anschaffungskosten einer akquirierten Gesellschaft werden dabei mit den nach konzerneinheitlichen Grundsätzen zum Verkehrswert bewerteten bilanzierten Nettoaktiven zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet.

Joint Ventures, für die der GF Konzern die gemeinschaftliche Führung zusammen mit einem Joint-Venture-Partner innehat, werden nach der Methode der Quotenkonsolidierung (anteiliger Einbezug) behandelt.

Gesellschaften, an denen der GF Konzern stimmenmässig mit mindestens 20%, aber weniger als 50% beteiligt ist oder auf die er auf andere Weise massgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode erfasst und unter den Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften ausgewiesen. Beteiligungen unter 20% werden zum Verkehrswert bewertet und unter den übrigen Finanzanlagen bilanziert.

Währungsumrechnung

Die einzelnen Gesellschaften erstellen ihre Abschlüsse in ihrer funktionalen Währung. Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Verbindlichkeiten werden zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Die sich aus Transaktionen und aus der Umrechnung von Bilanzpositionen in Fremdwährung ergebenden Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.

Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken ermittelt und dargestellt. Die Fremdwährungsabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften werden für Konsolidierungszwecke wie folgt in Schweizer Franken umgerechnet: Bilanz zu Wechselkursen am Bilanzstichtag, Erfolgs- und Geldflussrechnung zum durchschnittlichen Kurs des Geschäftsjahres. Aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen sowie aus der Umrechnung von Konzerndarlehen mit Beteiligungscharakter in fremden Währungen entstehende Umrechnungsdifferenzen werden unter Berücksichtigung des latenten Steuereffekts im Eigenkapital erfasst. Bei Veräusserung einer ausländischen Tochtergesellschaft werden die zugehörigen kumulierten Fremdwährungsdifferenzen in die Erfolgsrechnung übertragen.

Sonstige Bewertungmethoden

Wichtige Bewertungsmethoden, die notwendig sind, um die jeweiligen Erläuterungen zu verstehen, werden unter den entsprechenden Erläuterungen ausgewiesen. 

Annahmen und Einschätzungen des Managements

Die Rechnungslegung erfordert Einschätzungen und das Treffen von Annahmen, welche die Konzernrechnung von GF insbesondere in den nachstehend beschriebenen Bereichen massgeblich beeinflussen können, sollten die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen und Annahmen des Managements abweichen. Diese Annahmen und Einschätzungen des Managements sind in den folgenden Erläuterungen ausgeweisen:

Annahmen und Einschätzungen des Managements

 

Erläuterungen

Ertragssteuern

 

1.4

Wertminderungen von Anlagegütern

 

2.4

Wertminderung von immateriellen Anlagen

 

2.5

Rückstellungen für Gewährleistungen und belastende Verträge

 

2.6

Definition von nicht Swiss-GAAP-FER-konformen Kennzahlen

Das Zwischentotal Bruttowertschöpfung enthält alle betrieblichen Erträge abzüglich des Material- und Warenaufwands, der Bestandesänderungen der Vorräte und des Betriebsaufwands.

Da das Zwischentotal Bruttowertschöpfung für GF eine wichtige Steuerungsgrösse darstellt, erfolgt ein separater Ausweis in der Erfolgsrechnung.

Der EBITDA entspricht dem betrieblichen Ergebnis (EBIT) vor Abschreibungen auf Sachanlagen und Amortisation auf immaterielle Anlagen. Der EBITDA ist für GF eine wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl, die einerseits eine Annäherung an den Cashflow aus Betriebstätigkeit darstellt und andererseits als Bezugsgrösse für Multiples verwendet wird.

Der freie Cashflow setzt sich aus dem Cashflow aus Betriebstätigkeit und dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zusammen und wird in der Geldflussrechnung separat ausgewiesen.

Der freie Cashflow stellt nicht nur für GF eine wichtige Steuerungsgrösse dar, sondern ist auch in der Finanzbranche eine anerkannte und weitverbreitete Kennzahl.