Vergütungen für das Geschäftsjahr 2017
Verwaltungsrat
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten im Berichtsjahr eine Barvergütung in Höhe von CHF 1,159 Mio. Daneben wurden insgesamt 1ʼ390 Georg Fischer Namenaktien mit einem Verkehrswert von insgesamt CHF 1,79 Mio. als aktienbasierte Vergütung bezogen. Im Vorjahr belief sich diese Zuteilung auf 1ʼ501 Georg Fischer Namenaktien mit einem Verkehrswert von insgesamt CHF 1,251 Mio. Zusammen mit den übrigen Leistungen betrug die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats im Berichtsjahr CHF 3,085 Mio. (Vorjahr: CHF 2,523 Mio.).
Gemäss des Vergütungsmodells des Verwaltungsrats hätte der Verwaltungsrat Anspruch auf 1ʼ500 Georg Fischer Namenaktien mit einem Verkehrswert von insgesamt CHF 1,932 Mio., was zu einer Gesamtvergütung des Verwaltungsrats von CHF 3,23 Mio. führen würde. Diese Gesamtvergütung läge über dem Höchstbetrag von CHF 3,093 Mio. der von der Generalversammlung am 19. April 2017 für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats genehmigt wurde. Gemäss Art. 22.2 b der Statuten wurde die Anzahl der zuzuteilenden Namenaktien daher entsprechend gesenkt.
Die detaillierte Offenlegung der Vergütungen des Verwaltungsrats präsentiert sich wie folgt:
Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats 2017
Die Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats lag im Jahr 2017 über dem Vorjahreswert. Diese Erhöhung begründet sich durch den Wertanstieg der Aktien von CHF 834 im Jahr 2016 auf CHF 1ʼ288 im Jahr 2017. Das Vergütungssystem für den Verwaltungsrat wurde nicht geändert.
Im Berichtsjahr erhielten sowohl Roger Michaelis als auch Zhiqiang Zhang je CHF 22ʼ500 für Reisen ins Ausland. Diese Rückerstattungen sind in der Barvergütung enthalten. Es wurden keine weiteren Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats ausgerichtet. Es wurden keine Vergütungen an Parteien ausgerichtet, die Mitgliedern des Verwaltungsrats nahestehen.
Konzernleitung
Die Mitglieder der Konzernleitung erhielten für das Berichtsjahr eine Barvergütung, eine aktienbezogene Vergütung sowie Vorsorge- und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von CHF 9,123 Mio. (Vorjahr: CHF 8,320 Mio.). Im Rahmen des neuen langfristig ausgelegten Incentive-Plans wurden den Mitgliedern der Konzernleitung für das Berichtsjahr 1ʼ750 leistungsabhängige Aktien mit einem Gesamtwert von CHF 2,254 Mio. auf Grundlage eines Aktienkurses von CHF 1ʼ288 per Ende 2017 zugeteilt (Vorjahr: 1ʼ063 Georg Fischer gesperrte Namenaktien und 1ʼ063 leistungsabhängige Aktien im Gesamtwert von CHF 1,773 Mio.).
An der Generalversammlung vom 19. April 2017 wurde ein Maximalbetrag von CHF 10,177 Mio. für die Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2017 genehmigt.
Die detaillierte Offenlegung der Vergütungen der Konzernleitung gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften präsentiert sich wie folgt:
Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung 2017
Die Gesamtvergütung des CEOs und der übrigen Mitglieder der Konzernleitung fiel im Jahr 2017 höher aus als im Jahr 2016. Diese Erhöhung begründet sich durch folgende Faktoren:
- –Der Aktienkurs stieg von CHF 834 im Jahr 2016 auf CHF 1ʼ288 im Jahr 2017.
- –Das kurzfristig ausgerichtete Incentive mit Bezug zum Finanzergebnis des Konzerns und der Divisionen sowie zur individuellen Leistung war aufgrund der ausgezeichneten Ergebnisse höher als 2016. Der Gesamtanteil des kurzfristig ausgerichteten Incentives beläuft sich auf 62% bis 80,7% des Grundsalärs der Mitglieder der Konzernleitung und auf 123,5% des Grundsalärs des CEOs.
- –Infolge der geringeren Anzahl zugeteilter Aktien im Vergleich zum langfristig ausgelegten Incentive-Plan 2016 wurden die fixen Saläre angepasst. Die Anzahl der dem CEO zugeteilten Aktien wurde von 850 auf 750 gesenkt, während die Anzahl der Aktien für die Mitglieder der Konzernleitung von 300 auf 250 zurückging. Der Wert dieser Aktien wurde auf CHF 810 festgesetzt und mit den übrigen Vergütungselementen (fixes Grundsalär in bar und kurzfristig ausgerichtetes Incentive) berücksichtigt.
- –Die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherung und an die betriebliche Altersvorsoge haben sich infolge der Anpassungen des fixen Salärs erhöht. Ein wesentlicher Teil der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers an die schweizerische Sozialversicherung stellt eine Solidaritätszahlung dar, da die einzelnen Betroffenen aufgrund dieser Zahlungen keine Rentenerhöhungen oder Vorteile erhalten.
Erreichung der Geschäftsziele des Konzerns
Die Erreichung der Geschäftsziele des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 sind wie folgt:
Vom 1. Januar 2017 bis 31. Oktober 2017 war Pietro Lori als Nicht-Konzernleitungsmitglied bei GF angestellt. Er erhielt für diesen Zeitraum ein Vergütungspaket von CHF 101ʼ684. Vom 1. Januar 2017 bis 31. August 2017 war Roland Abt als Nicht-Konzernleitungsmitglied bei GF angestellt. Er erhielt für 2017 ein Vergütungspaket von CHF 342ʼ899.
An ehemalige Mitglieder der Konzernleitung wurden im Berichtszeitraum keine weiteren Vergütungen gezahlt. An Parteien, die Mitgliedern der Konzernleitung nahestehen, wurden keine Vergütungen gezahlt.
Richtlinien zur Aktienbeteiligung (Geschäftsjahr 2017)
Der Verwaltungsrat verabschiedete Richtlinien zur Aktienbeteiligung. Diese traten am 1. Januar 2017 in Kraft:
- –Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen 200% der Basishonorare in Georg Fischer Namenaktien halten.
- –Der CEO muss 200% des fixen Grundsalärs in Georg Fischer Namenaktien halten.
- –Die Mitglieder der Konzernleitung müssen 100% des fixen Grundsalärs in Georg Fischer Namenaktien halten.
- –Neu ernannte Mitglieder müssen die erforderliche Beteiligung innert fünf Jahren ab ihrer Ernennung aufbauen. Sollte der Aktienkurs deutlich fallen oder steigen, kann der Verwaltungsrat diese Periode nach eigenem Ermessen entsprechend anpassen.
Zur Feststellung der Mindestbeteiligung werden alle ausgeübten Aktien berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie gesperrt sind oder nicht. Nicht ausgeübte leistungsabhängige Aktien sind jedoch ausgeschlossen. Das Compensation Committee prüft die Übereinstimmung mit den Aktienbeteiligungsrichtlinien jährlich.
Aktienbeteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung
Angaben zu den Aktienbeteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sind dem Anhang zur Jahresrechnung der Georg Fischer AG zu entnehmen.
Organdarlehen
Die Georg Fischer AG und ihre Konzerngesellschaften haben im Berichtszeitraum keine Sicherheiten, Darlehen, Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung oder diesen nahestehende Parteien gewährt. Per 31. Dezember 2017 waren keine Darlehen ausstehend.
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