5.1 Personalvorsorgeverpflichtungen
5. Übrige Ausweise
Dieses Kapitel umfasst sonstige Informationen und Erläuterungen, die nicht in anderen Kapiteln enthalten sind wie zum Beispiel Personalvorsorgeverpflichtungen. Weiter gibt es auch einen Überblick über die latenten Steueraktiven und -verpflichtungen und letztlich über die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
5.1 Personalvorsorgeverpflichtungen
Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand
Der Konzern unterhält im Wesentlichen leistungsgestützte Personalvorsorgeeinrichtungen in der Schweiz, in Deutschland, Grossbritannien sowie in den USA, wobei der Personalvorsorgeplan in den USA im zweiten Halbjahr 2019 geschlossen werden soll. Mit Ausnahme der Personalvorsorgeeinrichtungen in Deutschland verfügen die Personalvorsorgeeinrichtungen neben den jeweiligen Personalvorsorgeverpflichtungen jeweils auch über eigene Aktiven.
Die Tabelle zeigt den wirtschaftlichen Nutzen sowie die wirtschaftliche Verpflichtung am Ende der Berichtsperiode und des Vorjahres sowie die entsprechende Entwicklung des Vorsorgeaufwands.
Der wirtschaftliche Anteil in der Position «Patronaler Fonds» in Höhe von CHF 9 Mio. ist der Akquisition von Precicast zuzuordnen und stellt langfristig angelegte Wertschriften zur Sicherung der Pensionsverbindlichkeiten dar, die in der Position «Übrige Finanzanlagen» enthalten sind, vgl. Erläuterungen 5.2.
Die Vorsorgepläne mit Überdeckung in Höhe von CHF 32 Mio. (Vorjahr: CHF 24 Mio.) sind der Pensionskasse Georg Fischer zuzuordnen. Die Entwicklung der Aktiven zeigt eine positive Entwicklung im Berichtsjahr dank einer Neubewertung der Liegenschaften. Hingegen ist der Pension Fund GF Machining Solutions nicht mehr in einer Überdeckung (Vorjahr: CHF 24 Mio.), unter anderem wegen des Verlustes auf den Anlagen und Veränderungen von technischen Parametern.
Die Vorsorgepläne mit Unterdeckung in Höhe von CHF 20 Mio. (Vorjahr: CHF 24 Mio.) basieren auf Leistungsprimatsplänen in Grossbritannien und den USA. Die Höhe der Unterdeckung wird wesentlich vom Wert der Wertschriften bestimmt und vom für die Berechnung der Rentenverpflichtungen verwendeten Diskontsatz und der Mortalitätserwartung. Die gesamte wirtschaftliche Verpflichtung, die den mittelfristig erwarteten Mittelabfluss abdeckt, beläuft sich auf CHF 14 Mio. (Vorjahr: CHF 20 Mio.). Durch die anstehende und leicht positiv eingeschätzte Liquidierung des Vorsorgeplans in den USA per Ende 2019 und die positive Entwicklung des Diskontsatzes in Grossbritannien konnte die wirtschaftliche Verpflichtung um CHF 5 Mio. reduziert werden. Der Ertrag ist im Vorsorgeaufwand der Periode enthalten.
Die bilanzierte wirtschaftliche Verpflichtung auf Vorsorgeplänen ohne eigene Aktiven, d.h. ohne ausgeschiedenem Vermögen, beträgt CHF 33 Mio. (Vorjahr: CHF 107 Mio.) und betrifft primär die Vorsorgepläne in Deutschland. Die Reduktion in Höhe von CHF 74 Mio. ist im Wesentlichen auf die Devestition der beiden Eisengiessereien in Singen und Mettmann (beide Deutschland) in Höhe von CHF 79 Mio. zurückzuführen. Darüber hinaus wurden die Sterbetafeln in Deutschland angepasst. Dies führte zu einer entsprechenden Erhöhung der wirtschaftlichen Verpflichtung in Höhe von CHF 7 Mio. und ist im Vorsorgeaufwand der Periode enthalten.
Die Darlehen von Personalvorsorgeeinrichtungen in Höhe von CHF 4 Mio. (Vorjahr: CHF 28 Mio.) sind Kontokorrentguthaben von patronalen Stiftungen bei GF. Im Vorjahr stammten diese Darlehen im Wesentlichen aus Vorsorgeeinrichtungen in Deutschland, die ihr Kassenvermögen in GF Konzerngesellschaften angelegt haben. Die Reduktion in Höhe von CHF 24 Mio. ist auf die Devestitionen der Eisengiessereien in Singen und Mettmann zurückzuführen.
Die folgende Tabelle zeigt die Zusammenfassung des Vorsorgeaufwands der Berichtsperiode und des Vorjahres:
Die Veränderung der bilanzierten wirtschaftlichen Verpflichtungen aus Vorsorgeplänen und die bezahlten Arbeitgeberbeiträge für das Berichtsjahr beliefen sich auf CHF 32 Mio. (Vorjahr: CHF 24 Mio.) und sind im Personalaufwand enthalten.
Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
Im Konzern bestehen im Einklang mit den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften Pensionspläne für Mitarbeitende. Diese sind mehrheitlich vom Konzern unabhängige Einrichtungen und Stiftungen. Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen aus den Personalvorsorgeplänen werden jährlich beurteilt. Die Ermittlung von allfälligen Über- und Unterdeckungen erfolgt aufgrund der Jahresabschlüsse der entsprechenden Vorsorgeeinrichtungen, die auf Swiss GAAP FER 26 (Schweizer Pläne) bzw. länderspezifisch anerkannten Methoden (ausländische Pläne) basieren. Die Aktivierung eines wirtschaftlichen Nutzens erfolgt, sofern es zulässig und beabsichtigt ist, um die Überdeckung zur Senkung der Arbeitgeberbeiträge einzusetzen. Bestehen frei verfügbare Arbeitgeberreserven, werden diese ebenfalls aktiviert. Eine wirtschaftliche Verpflichtung wird passiviert, sofern die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllt sind. Beide werden in der Position «Personalvorsorgeverpflichtungen» ausgewiesen. Veränderungen des wirtschaftlichen Nutzens oder der wirtschaftlichen Verpflichtung werden wie die für die Periode angefallenen Beiträge erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst.
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