GF Aktie und Aktionäre

Aktie

Kapital und Aktieninformationen

Das voll liberierte Aktienkapital beträgt CHF 4’100’898 und ist eingeteilt in 4’100’898 Namenaktien zu nominal CHF 1. Jede eingetragene Aktie berechtigt zu einer Stimme an der Generalversammlung. Es bestehen ein genehmigtes Kapital und ein bedingtes Kapital in der Höhe von insgesamt maximal 600’000 Aktien. Der jeweilige Maximalbetrag des genehmigten bzw. des bedingten Kapitals reduziert sich in dem Umfang, in dem genehmigtes bzw. bedingtes Kapital durch Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen bzw. von neuen Aktien geschaffen wird.

Bis spätestens zum 17. April 2020 existiert ein genehmigtes Aktienkapital in der Höhe von maximal CHF 600’000, eingeteilt in höchstens 600’000 Namenaktien zu nominal CHF 1. Mittels bedingten Kapitals kann durch die Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit auf Kapitalmärkten begebenen Anleihens- oder ähnlichen Obligationen der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften eingeräumt werden, das Aktienkapital um höchstens CHF 600’000 unter Ausgabe von höchstens 600’000 Namenaktien zu nominal CHF 1 erhöht werden. Per 31. Dezember 2018 waren keine Wandel- oder Optionsanleihen ausstehend. Der Kreis der Begünstigten sowie die Bedingungen und Modalitäten der Ausgaben von genehmigtem Kapital werden in § 4.4a) der Statuten der Georg Fischer AG und diejenigen von bedingtem Kapital in § 4.4b) der Statuten der Georg Fischer AG beschrieben.
www.georgfischer.com/content/gf/com/de/investoren/annual-report.html

Zeichnung und Erwerb neuer Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den statutarischen Beschränkungen der Übertragbarkeit.

Es existieren weder Partizipations- noch Genussscheine.

Beschränkung der Übertragbarkeit

Die Eintragung als stimmberechtigter Aktionär oder Nutzniesser im Aktienbuch unterliegt der Genehmigung durch den Verwaltungsrat. Für die Genehmigung der Eintragung gilt: Eine natür­liche oder juristische Person kann direkt oder indirekt höchstens 5% des Aktienkapitals auf sich vereinigen. Personen, die kapital- oder stimmenmässig durch eine einheitliche Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind oder sich zum Zweck der Umgehung dieser Bestimmung gegenseitig abstimmen, gelten als eine Person.

Nominee-Eintragungen

Personen, die Aktien für Dritte halten («Nominees» genannt), werden nur mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, wenn sich der Nominee schriftlich bereit erklärt, die Namen, Adressen und Aktienbestände derjenigen Personen offenzulegen, für deren Rechnung er Aktien hält. Für einen Nominee gelten sinngemäss dieselben Stimmrechtsbeschränkungen wie für Einzelaktionäre.

Aufhebung oder Änderung der Beschränkungen

Für die Aufhebung oder Erleichterung der Beschränkung der Übertragbarkeit der Aktien ist ein Beschluss der Generalversammlung erforderlich, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt.

Wandelanleihen und Optionen

Es sind keine Wandelanleihen ausstehend, und von GF wurden keine Optionen begeben.

Aktieninformationen

 

 

2018

 

2017

 

2016

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktienkapital

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl Aktien am 31. Dezember

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Namenaktien

 

4'100'898

 

4'100'898

 

4'100'898

 

4'100'898

 

4'100'898

Davon dividendenberechtigt

 

4'100'898

 

4'100'898

 

4'100'898

 

4'100'898

 

4'100'898

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl Namenaktionäre

 

15'521

 

12'562

 

12'651

 

14'005

 

13'446

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktienkurse in CHF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Namenaktie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Höchst (Intraday)

 

1'420

 

1'317

 

901

 

739

 

738

Tiefst (Intraday)

 

730

 

811

 

601

 

524

 

495

Schlusskurs am 31. Dezember

 

787

 

1'288

 

834

 

679

 

629

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewinn in CHF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Je Namenaktie

 

69

 

62

 

53

 

46

 

45

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurs-Gewinn-Verhältnis

 

11

 

21

 

16

 

15

 

14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Börsenkapitalisierung am 31. Dezember

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. CHF

 

3'225

 

5'282

 

3'420

 

2'785

 

2'579

In % vom Umsatz

 

71

 

127

 

91

 

76

 

68

In % vom Eigenkapital Aktionäre Georg Fischer AG

 

233

 

401

 

296

 

258

 

244

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cashflow aus Betriebstätigkeit in CHF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Je Namenaktie

 

97

 

100

 

98

 

80

 

61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenkapital Aktionäre Georg Fischer AG in CHF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Je Namenaktie

 

337

 

322

 

283

 

264

 

259

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschüttung (Vorschlag) in Mio. CHF 1

 

103

 

94

 

82

 

74

 

70

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschüttung (Vorschlag) in CHF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Je Namenaktie 1

 

25

 

23

 

20

 

18

 

17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschüttungsquote in %

 

36

 

37

 

38

 

39

 

38

1 In den Jahren 2015 bis 2018 in Form einer Dividende aus dem Bilanzgewinn. In 2014 in Form einer Dividende aus dem Bilanzgewinn und aus den Reserven aus Kapitaleinlagen.

Tickersymbole

  • Telekurs, Dow Jones (DTJ): FI-N
  • Bloomberg: FI/N SW
  • Reuters: FIN.S
  • Valoren-Nummer: 175230
  • ISIN: CH0001752309

Aktienkurs 2014–2018

Börsenkapitalisierung und Gewinn je Aktie

Die Börsenkapitalisierung betrug am 31. Dezember 2018 CHF 3’225 Mio. Der Gewinn je Aktie betrug CHF 69 (Vorjahr: CHF 62).

Antrag zur Dividendenausschüttung

Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2018 eine Ausschüttung in Form einer Dividende aus dem Bilanzgewinn in Höhe von CHF 25 pro Namenaktie vor.

Aktionäre

Bedeutende Aktionäre und Aktionärsgruppen

Per 31. Dezember 2018 verfügten zwei Aktionäre über eine Beteiligung zwischen 3% und 5%: Die BlackRock-Gruppe, direkt oder indirekt gehalten von BlackRock, Inc., New York (USA), über eine Beteiligung von 4,92% und die Impax Asset Management Limited, London (Grossbritannien), über eine Beteiligung von 3,02%.

Im Berichtsjahr sind 58 Offenlegungsmeldungen eingegangen. Von den eingegangenen Offenlegungsmeldungen betrafen 26 die Norges Bank (the Central Bank of Norway), Oslo (Norwegen), 24 die BlackRock-Gruppe, direkt oder indirekt gehalten von BlackRock, Inc., New York (USA), 4 die JPMorgan Chase & Co., New York (USA), 3 die UBS Fund Management (Switzerland) AG, Basel (Schweiz) und 1 die Impax Asset Management Limited, London (Grossbritannien).

Die Offenlegungsmeldungen an die Georg Fischer AG und die SIX Swiss Exchange im Zusammenhang mit Aktionärsbeteiligungen an der Georg Fischer AG werden auf der elektronischen Veröffentlichungsplattform der SIX Swiss Exchange publiziert und können mittels Suchmaske über den folgenden Link abgefragt werden:
www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/significant-shareholders.html

Kreuzbeteiligungen

Mit anderen Unternehmen bestehen keine Aktionärsbindungsverträge und keine Kreuzbeteiligungen.

Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und des Senior Managements

Der Gesamtbestand der von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und des Senior Managements gehaltenen Namenaktien betrug per 31. Dezember 2018 insgesamt 43’504 Titel (Vorjahr: 41’717 Titel) und setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

Bestand Georg Fischer Namenaktien per 31.12.2018

 

Bestand Georg Fischer Namenaktien per 31.12.2017

 

 

 

 

 

Mitglieder Verwaltungsrat

 

15'752

 

14'252

Mitglieder Konzernleitung

 

8'758

 

8'765

Mitglieder Senior Management

 

18'994

 

18'700

Gesamtbestand

 

43'504

 

41'717

 

 

 

 

 

In % der ausgegebenen Aktien

 

1,06%

 

1,02%

Die Aktien des aktienbasierten Vergütungssystems stammen entweder aus eigenen Beständen oder werden am Markt zurückgekauft.

Anzahl eingetragene Aktionäre per 31. Dezember 2018

Anzahl Aktien

 

Anzahl eingetragene Aktionäre

 

Aktien in %

 

 

 

 

 

1–100

 

13'614

 

9,3%

101–1'000

 

1'700

 

11,1%

1'001–10'000

 

189

 

9,0%

10'001–100'000

 

16

 

15,5%

> 100'000

 

2

 

9,4%

Total eingetragene Aktionäre / Aktien

 

15'521

 

54,3%

Nicht eingetragene Aktien

 

 

 

45,7%

Total

 

 

 

100,0%

Eingetragene Aktionäre nach Person per 31. Dezember 2018

 

 

Aktionäre in %

 

Aktien in %

 

 

 

 

 

Natürliche Personen

 

93,6%

 

38,4%

Juristische Personen

 

6,4%

 

61,6%

Total

 

100,0%

 

100,0%

Eingetragene Aktionäre nach Länder per 31. Dezember 2018

 

 

Aktionäre in %

 

Aktien in %

 

 

 

 

 

Deutschland

 

6,5%

 

3,2%

Grossbritannien

 

0,4%

 

15,9%

Schweiz

 

89,0%

 

68,5%

USA

 

0,4%

 

6,7%

Andere Länder

 

3,7%

 

5,7%

Total

 

100,0%

 

100,0%

Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Per 31. Dezember 2018 weist die Georg Fischer AG 15’468 stimmberechtigte Aktionäre auf (Vorjahr: 12’514), die mehrheitlich ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Zur Sicherung dieser breiten Abstützung sehen die Statuten der Georg Fischer AG die nachfolgend zusammengefassten statutarischen Einschränkungen vor.

Stimmrechtsbeschränkung

Bei der Ausübung des Stimmrechts kann keine Person für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 5% der auf das gesamte Aktienkapital entfallenden Stimmen auf sich vereinigen. Personen, die kapital- oder stimmenmässig durch einheitliche Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind oder sich zum Zweck der Umgehung dieser Bestimmung gegenseitig abstimmen, gelten als eine Person.

Die Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung gemäss § 4.10 der Statuten der Georg Fischer AG kann nur durch Beschluss der Generalversammlung erfolgen, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt.

Stimmrechtsvertretung

Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung mittels schriftlicher Vollmacht durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Aktionäre können dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter auch elektronisch Vollmachten und Weisungen erteilen. Personengesellschaften können sich durch einen Inhaber oder Prokuristen, juristische Personen durch einen ihrer gesetzlichen oder statutarischen Vertreter, verheiratete Personen durch ihren Ehegatten, Bevormundete durch ihren Vormund und Minderjährige durch ihren gesetzlichen Vertreter vertreten lassen, auch wenn diese Personen nicht Aktionäre sind.

Statutarische Quoren

Folgende Beschlüsse der Generalversammlung bedürfen spezialgesetzlich oder statutarisch (§ 12.2 der Statuten der Georg Fischer AG) einer grösseren Mehrheit als die vom Gesetz für Abstimmungen vorgeschriebene einfache Mehrheit, und zwar mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte:

  • die in Artikel 704 Abs. 1 OR genannten Fälle
  • die Erleichterung oder Aufhebung der Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien
  • die Einführung, Erweiterung, Erleichterung oder Aufhebung der Stimmrechtsbegrenzung
  • die Umwandlung von Namenaktien in Inhaberaktien
  • die Änderung von § 16.1 der Statuten der Georg Fischer AG
  • die Beseitigung von statutarischen Erschwerungen über die Beschlussfassung durch die Generalversammlung, insbesondere solche des § 12 der Statuten der Georg Fischer AG

Einberufung der Generalversammlung

Es bestehen keine vom Gesetz abweichenden Regeln.

Traktandierung

Aktionäre, die mindestens 0,3% des Aktienkapitals vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Das entsprechende Begehren muss mindestens 60 Tage vor der Generalversammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstands und der Anträge des Aktionärs gestellt werden.

Eintragungen ins Aktienbuch

Der Stichtag für die Eintragung von Aktionären im Aktienbuch im Hinblick auf die Teilnahme an der Generalversammlung liegt rund zehn Kalendertage vor dem Datum der Generalversammlung. Der Stichtag ist in der Einladung zur Generalversammlung aufgeführt.

Kontrollwechsel

Die Georg Fischer AG besitzt keine statutarischen Opting-out- bzw. Opting-up-Regelungen. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist für Mitglieder der Konzernleitung beträgt seit dem 1. Januar 2014 grundsätzlich zwölf Monate. Ein Kontrollwechsel hat weiter zur Folge, dass alle bestehenden Verfügungsbeschränkungen für gemäss Aktienplan zugeteilte Aktien aufgelöst werden. Bei einem Kontrollwechsel haben Obligationäre und Banken das Recht, die sofortige vorzeitige Rückzahlung der Anleihen und Kredite zu verlangen.