Konzernleitung
Stand 31. Dezember 2018
1 Mads Joergensen wird die Nachfolge von Andreas Müller als CFO und Leiter Konzernstab Finanzen & Controlling übernehmen.
Der Präsident der Konzernleitung ist für die Geschäftsführung des Konzerns zuständig. Unter seiner Leitung befasst sich die Konzernleitung mit allen konzernrelevanten Themen, entscheidet im Rahmen ihrer Kompetenzen und stellt Anträge an den Verwaltungsrat. Die drei Leiter der Divisionen und der zwei Konzernstäbe sind verantwortlich für die Erarbeitung und Erreichung ihrer unternehmerischen Ziele und für die selbstständige Führung ihrer Bereiche. Die Konzernleitung delegiert keine Führungsverantwortung an Dritte (Managementverträge).
Zusammensetzung
Per 1. September 2018 übernahm Carlos Vasto als Nachfolger von Josef Edbauer die Aufgaben des Leiters der Division GF Casting Solutions. Per 31. Dezember 2018 setzt sich die Konzernleitung wie folgt zusammen: Yves Serra, CEO und in Personalunion Leiter des Konzernstabs Unternehmensentwicklung; Joost Geginat, Leiter GF Piping Systems; Carlos Vasto, Leiter GF Casting Solutions; Pascal Boillat, Leiter GF Machining Solutions; Andreas Müller, CFO und Leiter Konzernstab Finanzen & Controlling.
Am Ende der Gerneralversammlung am 17. April 2019 übernimmt Andreas Müller die Aufgaben von Yves Serra als CEO von GF. Der Verwaltungsrat hat am 21. Februar 2019 Mads Joergensen als neuen CFO und Nachfolger von Andreas Müller mit Wirkung zum 18. April 2019 ernannt.
Mandate
Gemäss § 23a der Statuten der Georg Fischer AG darf ein Mitglied der Geschäftsleitung maximal ein weiteres Mandat als Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans von börsenkotierten Rechtseinheiten und maximal fünf weitere Mandate als Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans in nicht börsenkotierten Rechtseinheiten gleichzeitig innehaben. Diese Mandate bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrats.
Zusätzlich darf ein Mitglied der Geschäftsleitung nicht mehr als zehn Mandate innehaben, die es auf Anordnung der Gesellschaft, in Rechtseinheiten der eigenen Familie, eines Branchen- oder Berufsverbandes oder einer wohltätigen Institution wahrnimmt.
Mandate bei miteinander verbundenen Rechtseinheiten, welche in Ausübung der Funktion als Mitglied des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans einer Rechtseinheit ausgeübt werden, zählen gesamthaft als ein Mandat.
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