Regelung der Vergütungen (Governance)
Compensation Committee
Das Compensation Committee setzt sich aus drei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen. Diese werden jährlich und individuell von der Generalversammlung für ein Jahr gewählt, jeweils bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Bei der ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2018 wurden Riet Cadonau, Eveline Saupper und Jasmin Staiblin als Mitglieder des Compensation Committee bestätigt. Der Ausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festlegung der Vergütungspolitik auf oberster Konzernebene und überprüft in regelmässigen Abständen die Richtlinien für die Vergütung der Konzernleitung. Zudem formuliert der Ausschuss Empfehlungen für die Höhe der Vergütungen für den Verwaltungsrat, den CEO sowie die übrigen Mitglieder der Konzernleitung und erstellt entsprechende Anträge für die ordentliche Generalversammlung.
Das Compensation Committee tritt zusammen, sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch zweimal pro Jahr. Im Jahr 2018 hielt der Ausschuss sechs Sitzungen von jeweils rund zwei Stunden ab:
2018 evaluierte das Compensation Committee den wirtschaftlichen Erfolg im Geschäftsjahr 2017 im Vergleich zu den Vorgaben. Zudem erarbeitete es einen Vorschlag zu Händen des Verwaltungsrats für das kurzfristig ausgerichtete Incentive für den CEO und die Mitglieder der Konzernleitung. Der Ausschuss legte die Geschäftsziele für das Geschäftsjahr 2018 für den CEO fest und überprüfte die Geschäftsziele der übrigen Konzernleitungsmitglieder. Im Anschluss reichte er sie zur Genehmigung beim Verwaltungsrat ein. Der Ausschuss prüfte den Vergütungsbericht 2017.
Vor dem Hintergrund der knapp positiven Abstimmung über den Vergütungsbericht 2017 und der Erkenntnisse aus den verschiedenen Diskussionen mit Aktionären und Aktionärsberatern schlug das Compensation Committee dem Verwaltungsrat vor, den langfristig ausgerichteten Incentive-Plan per 1. Januar 2019 anzupassen. Nähere Angaben zum angepassten Plan sind dem Kapitel Veränderungen für das Geschäftsjahr 2019 zu entnehmen.
Der Ausschuss prüft jedes Jahr die Vergütung des CEO und der anderen Mitglieder der Konzernleitung im Vergleich zum Markt. Er legte die Zielvergütung des CEO für das Jahr 2018 und die nachfolgenden Geschäftsjahre auf Basis eines Vorschlags des Verwaltungsratspräsidenten fest. Ausserdem prüfte er die Zielvergütung der anderen Mitglieder der Konzernleitung für das Jahr 2018 und die nachfolgenden Jahre auf Grundlage eines Vorschlags des CEO. Der Ausschuss legte dem Verwaltungsrat die Vorschläge zur Genehmigung vor.
Sitzungsübersicht 2018
2018 nahmen alle Ausschussmitglieder an allen Sitzungen teil. Der Verwaltungsratspräsident, der CEO und der Leiter Human Resources Konzern nahmen an den Sitzungen in beratender Funktion teil. Der CEO verliess die Sitzung bei der Besprechung seiner eigenen Vergütung und Leistung. Die Ausschussvorsitzende erstattete dem Verwaltungsrat nach jeder Sitzung Bericht zu den Aktivitäten des Ausschusses. Die Protokolle der Ausschusssitzungen stehen allen Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Verfügung.
Die Entscheidungskompetenz bezüglich der Vergütungsanträge und -entscheide verteilt sich wie folgt:
Entscheidungskompetenzen
Genehmigungssystematik
Im Namen des Verwaltungsrats überprüft die interne und externe Revision jährlich die Konformität der Vergütungsentscheide mit den entsprechenden Reglementen für die Konzernleitung und den Verwaltungsrat, mit dem Organisations- und Geschäftsreglement und mit den Statuten.
Der Ausschuss kann externe Vergütungsspezialisten heranziehen, um eine neutrale Beratung und/oder Vergleichsdaten einzuholen. Im Berichtsjahr wurden keine externen Vergütungsspezialisten beauftragt.
Verfahren zur Festlegung der Vergütung
Die Zusammensetzung und die Höhe der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung werden grundsätzlich alle zwei bis drei Jahre überprüft und orientieren sich am Branchen- und Arbeitsmarktumfeld, in denen GF Talente anwirbt. Der Ausschuss stützt sich dabei zu Vergleichszwecken auf Vergütungsumfragen von unabhängigen Beratungsfirmen und auf öffentlich verfügbare Informationen wie die Offenlegung von Vergütungen durch vergleichbare Unternehmen. Als vergleichbare Unternehmen gelten Unternehmen, die an der SIX Swiss Exchange kotiert und gegebenenfalls in vergleichbaren Geschäftsfeldern tätig sind und ihren Hauptsitz in der Schweiz haben; zusätzliche unabdingbare Kriterien sind Grösse in Bezug auf Marktkapitalisierung, Umsatz, Anzahl Mitarbeitender, Komplexität und geografische Reichweite.
Das Compensation Committee berücksichtigt ebenfalls die effektive wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens sowie die individuelle Leistung bei der Festlegung der Höhe der Vergütung des CEO und der übrigen Mitglieder der Konzernleitung. Die individuelle Leistung wird im Rahmen des jährlichen «Management By Objectives»-Prozesses (MBO) bewertet. Hierbei werden zu Jahresbeginn individuelle Zielvorgaben festgelegt und zum Jahresende mit der effektiven Leistung verglichen. Die Festlegung der Ziele und die Leistungsbewertung der Mitglieder der Konzernleitung erfolgen durch den CEO mit anschliessender Genehmigung durch den Präsidenten des Verwaltungsrats. Der Präsident des Verwaltungsrats gibt die Ziele für den CEO vor und evaluiert dessen Leistung. Die Ziele und die Evaluierung werden von allen Verwaltungsratsmitgliedern genehmigt.
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