Vergütungen für das Geschäftsjahr 2018
Verwaltungsrat
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten im Berichtsjahr eine Barvergütung in der Höhe von CHF 1,159 Mio. Daneben wurden insgesamt 1’500 Georg Fischer Namenaktien mit einem Verkehrswert von insgesamt CHF 1,18 Mio. als aktienbasierte Vergütung zugeteilt. Im Vorjahr belief sich die Zuteilung wegen der Obergrenze der Gesamtvergütung des Verwaltungsrats, welche die Aktionäre 2017 für 2018 genehmigt hatten, auf lediglich 1’390 Georg Fischer Namenaktien mit einem Verkehrswert von CHF 1,79 Mio. Zusammen mit den übrigen Leistungen betrug die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats 2018 CHF 2,449 Mio. (Vorjahr: CHF 3,085 Mio.), verglichen mit dem von den Aktionären genehmigten Maximalbetrag von CHF 3,750 Mio.
Die detaillierte Offenlegung der Vergütungen des Verwaltungsrats präsentiert sich wie folgt:
Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats 2018
Die Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats lag im Jahr 2018 unter dem Vorjahreswert. Dieser Rückgang begründet sich ausschliesslich durch den Wertrückgang der Aktien von CHF 1’288 im Jahr 2017 auf CHF 786.50 im Jahr 2018. Das Vergütungssystem für den Verwaltungsrat wurde nicht geändert.
Im Berichtsjahr erhielten sowohl Roger Michaelis als auch Zhiqiang Zhang je CHF 22’500 für Reisen ins Ausland. Diese Rückerstattungen sind in der Barvergütung enthalten.
Es wurden keine weiteren Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats ausgerichtet. Es wurden keine Vergütungen an Parteien ausgerichtet, die Mitgliedern des Verwaltungsrats nahestehen.
Konzernleitung
Die Mitglieder der Konzernleitung erhielten für das Berichtsjahr eine Barvergütung, eine aktienbezogene Vergütung sowie Vorsorge- und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von CHF 8,417 Mio. (Vorjahr: CHF 9,123 Mio.). Diese Summe steht im Vergleich zum Maximalbetrag von CHF 10,298 Mio., der an der Generalversammlung vom 19. April 2017 von den Aktionären genehmigt wurde.
Im Rahmen des langfristig ausgerichteten Incentive-Plans wurden den Mitgliedern der Konzernleitung für das Berichtsjahr 1’752 leistungsabhängige Aktien mit einem Gesamtwert von CHF 1,378 Mio. auf Grundlage eines Aktienkurses von CHF 786.50 per Ende 2018 zugeteilt (Vorjahr: 1’750 leistungsabhängige Aktien im Gesamtwert von CHF 2,254 Mio.).
Die detaillierte Offenlegung der Vergütungen der Konzernleitung gemäss der Schweizer Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften präsentiert sich wie folgt:
Vergütungen der Mitglieder der Konzernleitung 2018
Die Gesamtvergütung des CEOs und der anderen Mitglieder der Konzernleitung fiel im Jahr 2018 geringer aus als im Jahr 2017, insbesondere aufgrund des tieferen Aktienkurses. Die Veränderung der Vergütung begründet sich durch folgende Faktoren:
- –Die Vergütung der Konzernleitung beinhaltet die Vergütung von Josef Edbauer (Mitglied der Konzernleitung bis zum 31. August 2018) und von Carlos Vasto (Mitglied der Konzernleitung seitdem 1. September 2018)
- –Der Aktienkurs sank von CHF 1’288 im Jahr 2017 auf CHF 786.50 im Jahr 2018
- –Das kurzfristig ausgerichtete Incentive mit Bezug zum Finanzergebnis des Konzerns und der Divisionen sowie zur individuellen Leistung war aufgrund der finanziellen Ergebnisse 2018 höher als 2017. Demzufolge, beläuft sich der Gesamtanteil des kurzfristig ausgerichteten Incentives auf 56,3% bis 83,1% des Grundsalärs der Mitglieder der Konzernleitung und auf 131,3% des Grundsalärs des CEO
- –Die fixen Saläre wurden leicht angepasst, um ein konkurrenzfähiges Niveau beizubehalten, das der Marktpraxis des Industriesektors von GF entspricht
- –Die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherung sind gestiegen infolge der Anpassung der Saläre und des höher ausgerichteten kurzfristigen Incentives. Es gilt zu beachten, dass ein wesentlicher Teil der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers an die schweizerische Sozialversicherung eine Solidaritätszahlung darstellt, da die einzelnen Betroffenen aufgrund dieser Zahlungen nie Rentenerhöhungen oder Vorteile erhalten werden
Erreichung der Geschäftsziele des Konzerns
Die Erreichung der Geschäftsziele des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 ist wie folgt:
An ein ehemaliges Mitglied der Konzernleitung, welches weiterhin als nicht-Konzernleitungsmitglied angestellt war, wurde für das Berichtsjahr 2018 ein Vergütungspaket von CHF 471’655 entrichtet.
An ehemalige Mitglieder der Konzernleitung wurden im Berichtszeitraum keine weiteren Vergütungen gezahlt. An Parteien, die Mitgliedern der Konzernleitung nahestehen, wurden keine Vergütungen gezahlt.
Richtlinie zur Aktienbeteiligung
Der Verwaltungsrat verabschiedete Richtlinien zur Aktienbeteiligung. Diese traten am 1. Januar 2017 in Kraft:
- –Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen 200% der Basishonorare in Georg Fischer Namenaktien halten
- –Der CEO muss 200% des fixen Grundsalärs in Georg Fischer Namenaktien halten
- –Die Mitglieder der Konzernleitung müssen 100% des fixen Grundsalärs in Georg Fischer Namenaktien halten
- –Neu ernannte Mitglieder müssen die erforderliche Beteiligung innert fünf Jahren ab ihrer Ernennung aufbauen. Sollte der Aktienkurs deutlich fallen oder steigen, kann der Verwaltungsrat diese Periode nach eigenem Ermessen entsprechend anpassen
Zur Feststellung der Mindestbeteiligung werden alle ausgeübten Aktien berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie gesperrt sind oder nicht. Nicht ausgeübte leistungsabhängige Aktien sind jedoch ausgeschlossen.
Das Compensation Committee prüft die Übereinstimmung mit den Aktienbeteiligungsrichtlinien jährlich.
Aktienbeteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung
Angaben zu den Aktienbeteiligungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sind dem Anhang 6 Vergütungen und Beteiligungen der Georg Fischer AG zu entnehmen.
Organdarlehen
Die Georg Fischer AG und ihre Konzerngesellschaften haben im Berichtszeitraum keine Sicherheiten, Darlehen, Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung oder diesen nahestehende Parteien gewährt. Per 31. Dezember 2018 waren keine Darlehen ausstehend.
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