GF Aktie und Aktionäre

Aktie

Kapital und Aktieninformationen

Das voll liberierte Aktienkapital beträgt CHF 4’100’898 und ist aufgeteilt in 4’100’898 Namenaktien zu nominal CHF 1. Jede eingetragene Aktie berechtigt zu einer Stimme an der Generalversammlung. Es bestehen ein genehmigtes Kapital und ein bedingtes Kapital in der Höhe von insgesamt maximal 600’000 Aktien. Der jeweilige Maximalbetrag des genehmigten bzw. des bedingten Kapitals reduziert sich in dem Umfang, in dem genehmigtes bzw. bedingtes Kapital durch Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen bzw. von neuen Aktien geschaffen wird.

Bis spätestens zum 17. April 2020 existiert ein genehmigtes Aktienkapital in der Höhe von maximal CHF 600’000, aufgeteilt in höchstens 600’000 Namenaktien zu nominal CHF 1. Mittels bedingten Kapitals kann durch die Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit auf Kapitalmärkten begebenen Anleihens- oder ähnlichen Obligationen der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften eingeräumt werden, das Aktienkapital um höchstens CHF 600’000 unter Ausgabe von höchstens 600’000 voll liberierten Namenaktien zu nominal CHF 1 erhöht werden. Per 31. Dezember 2019 waren keine Wandel- oder Optionsanleihen ausstehend. Der Kreis der Begünstigten sowie die Bedingungen und Modalitäten der Ausgabe von genehmigtem Kapital werden im § 4.4 a) der Statuten der Georg Fischer AG und diejenigen von bedingtem Kapital im § 4.4 b) der Statuten der Georg Fischer AG beschrieben.

www.georgfischer.com/de/investors/corporate-governance.html

Zeichnung und Erwerb der neuen Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den statutarischen Beschränkungen der Übertragbarkeit.

Es existieren weder Partizipations- noch Genussscheine.

Beschränkung der Übertragbarkeit

Die Eintragung als stimmberechtigter Aktionär oder Nutzniesser im Aktienbuch unterliegt der Genehmigung durch den Verwaltungsrat. Für die Genehmigung der Eintragung gilt: Eine natürliche oder juristische Person kann direkt oder indirekt höchstens 5% des Aktienkapitals auf sich vereinigen. Personen, die kapital- oder stimmenmässig durch eine einheitliche Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind oder zum Zweck der Umgehung dieser Bestimmung gemeinsam handeln, gelten als eine Person.

Nominee-Eintragungen

Personen, die Aktien für Dritte halten («Nominees» genannt), werden nur mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, wenn sich die Nominees schriftlich bereit erklären, die Namen, Adressen und Aktienbestände derjenigen Personen offenzulegen, für deren Rechnung sie Aktien halten. Für Nominees gelten sinngemäss dieselben Eintragungsbeschränkungen wie für Einzelaktionäre.

Aufhebung oder Änderung der Beschränkungen

Für die Aufhebung oder Erleichterung der Beschränkung der Übertragbarkeit der Aktien ist ein Beschluss der Generalversammlung erforderlich, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt.

Wandelanleihen und Optionen

Es sind keine Wandelanleihen ausstehend, und von GF wurden keine Optionen begeben.

Aktieninformationen

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Per 31. Dezember

 

2019

 

2018

 

2017

 

2016

 

2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktienkapital

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl Namenaktien

 

4’100’898

 

4’100’898

 

4’100’898

 

4’100’898

 

4’100’898

Davon dividendenberechtigt

 

4’100’898

 

4’100’898

 

4’100’898

 

4’100’898

 

4’100’898

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl Namenaktionäre

 

19’767

 

15’521

 

12’562

 

12’651

 

14’005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktienkurse Namenaktie in CHF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Höchst (Intraday)

 

1’059

 

1’420

 

1’317

 

901

 

739

Tiefst (Intraday)

 

734

 

730

 

811

 

601

 

524

Schlusskurs

 

983

 

787

 

1’288

 

834

 

679

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewinn je Namenaktie in CHF

 

42

 

69

 

62

 

53

 

46

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurs-Gewinn-Verhältnis

 

23

 

11

 

21

 

16

 

15

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Börsenkapitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. CHF

 

4’031

 

3’225

 

5’282

 

3’420

 

2’785

In % vom Umsatz

 

108

 

71

 

127

 

91

 

76

In % vom Eigenkapital Aktionäre Georg Fischer AG

 

289

 

233

 

401

 

296

 

258

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cashflow aus Betriebstätigkeit je Namenaktie in CHF

 

77

 

97

 

100

 

98

 

80

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenkapital Aktionäre Georg Fischer AG je Namenaktie in CHF

 

341

 

337

 

322

 

283

 

264

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschüttung (Vorschlag) in Mio. CHF

 

103

 

103

 

94

 

82

 

74

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschüttung (Vorschlag) je Namenaktie in CHF

 

25

 

25

 

23

 

20

 

18

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschüttungsquote in %

 

60

 

36

 

37

 

38

 

39

Tickersymbole

Aktienkurs 2015–2019

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Börsenkapitalisierung und Gewinn je Aktie

Die Börsenkapitalisierung betrug am 31. Dezember 2019 CHF 4’031 Mio. Der Gewinn je Aktie betrug CHF 42 (Vorjahr: CHF 69).

Antrag zur Dividendenausschüttung

Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2019 eine Ausschüttung in Form einer Dividende aus dem Bilanzgewinn in Höhe von CHF 25 pro Namenaktie vor.

Aktionäre

Bedeutende Aktionäre und Aktionärsgruppen

Per 31. Dezember 2019 verfügten zwei Aktionäre über eine Beteiligung zwischen 3% und 5%. Die BlackRock-Gruppe, direkt oder indirekt gehalten von BlackRock, Inc., New York (USA), hielt gemäss der letzten am 12. Dezember 2018 eingegangenen Offenlegungsmeldung einen Anteil von 4,92%. Impax Asset Management Limited, London (Grossbritannien), hielt laut der letzten Offenlegungsmeldung vom 20. November 2018 einen Anteil von 3,02%.

Im Berichtsjahr sind 11 Offenlegungsmeldungen eingegangen. Von den eingegangenen Offenlegungsmeldungen betrafen 6 die Norges Bank (the Central Bank of Norway), Oslo (Norwegen), und 5 die Credit Suisse Funds AG, Zürich (Schweiz).

Die Offenlegungsmeldungen an die Georg Fischer AG und die SIX Swiss Exchange im Zusammenhang mit Aktionärsbeteiligungen an der Georg Fischer AG werden auf der elektronischen Veröffentlichungsplattform der SIX Swiss Exchange publiziert und können mittels Suchmaske über den folgenden Link abgefragt werden: www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/significant-shareholders.html

Kreuzbeteiligungen

Mit anderen Unternehmen bestehen keine Aktionärsbindungsverträge und keine Kreuzbeteiligungen.

Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und des Senior Managements

Der Gesamtbestand der von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und des Senior Managements gehaltenen Namenaktien betrug per 31. Dezember 2019 insgesamt 44’992 Titel (Vorjahr: 43’504 Titel) und setzt sich wie folgt zusammen:

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Bestand Georg Fischer Namenaktien per 31.12.2019

 

Bestand Georg Fischer Namenaktien per 31.12.2018

 

 

 

 

 

Mitglieder Verwaltungsrat

 

22’429

 

15’752

Mitglieder Konzernleitung

 

1’782

 

8’758

Mitglieder Senior Management

 

20’781

 

18’994

Gesamtbestand

 

44’992

 

43’504

 

 

 

 

 

In % der ausgegebenen Aktien

 

1,10%

 

1,06%

Die Aktien des aktienbasierten Vergütungssystems stammen entweder aus eigenen Beständen oder werden am Markt zurückgekauft.

Anzahl eingetragener Aktionäre per 31. Dezember 2019

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Anzahl Aktien

 

Anzahl eingetragene Aktionäre

 

Aktien in %

 

 

 

 

 

1–100

 

17’468

 

11,8%

101–1'000

 

2’065

 

13,3%

1'001–10'000

 

218

 

12,1%

10'001–100'000

 

14

 

11,6%

> 100'000

 

2

 

6,8%

Total eingetragene Aktionäre / Aktien

 

19’767

 

55,6%

Nicht eingetragene Aktien

 

 

 

44,4%

Total

 

 

 

100,0%

Anzahl eingetragener Aktionäre per 31. Dezember 2019

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Aktionäre in %

 

Aktien in %

 

 

 

 

 

Natürliche Personen

 

93,8%

 

45,9%

Juristische Personen

 

6,2%

 

54,1%

Total

 

100,0%

 

100,0%

Eingetragene Aktionäre nach Länder per 31. Dezember 2019

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Aktionäre in %

 

Aktien in %

 

 

 

 

 

Deutschland

 

6,9%

 

5,4%

Grossbritannien

 

0,5%

 

9,6%

Schweiz

 

88,8%

 

76,1%

USA

 

0,3%

 

3,2%

Andere Länder

 

3,5%

 

5,7%

Total

 

100,0%

 

100,0%

Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Per 31. Dezember 2019 weist die Georg Fischer AG 19’716 stimmberechtigte Aktionäre auf (Vorjahr: 15’468), die mehrheitlich ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Zur Sicherung dieser breiten Abstützung sehen die Statuten der Georg Fischer AG die nachfolgend zusammengefassten statutarischen Einschränkungen vor.

Stimmrechtsbeschränkung

Bei der Ausübung des Stimmrechts darf keine Person für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 5% der auf das gesamte Aktienkapital entfallenden Stimmen auf sich vereinigen. Personen, die kapital- oder stimmenmässig durch einheitliche Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind oder zum Zweck der Umgehung dieser Bestimmung gemeinsam handeln, gelten als eine Person.

Die Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung gemäss § 4.10 der Statuten der Georg Fischer AG kann nur durch Beschluss der Generalversammlung erfolgen, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt.

Stimmrechtsvertretung

Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung mittels schriftlicher Vollmacht durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Aktionäre können unabhängigen Stimmrechtsvertretern auch elektronisch Vollmachten und Weisungen erteilen. Personengesellschaften können sich durch einen Inhaber oder Prokuristen, juristische Personen durch eine durch das Gesetz oder die Statuten der Georg Fischer AG bevollmächtigte Person, verheiratete Personen durch ihren Ehegatten, Bevormundete durch ihren Vormund und Minderjährige durch ihren gesetzlichen Vertreter vertreten lassen, unabhängig davon, ob solche Vertreter Aktionäre sind oder nicht.

Statutarische Quoren

Folgende Beschlüsse der Generalversammlung bedürfen aus bestimmten rechtlichen oder statutarischen Gründen (§ 12.2 der Statuten der Georg Fischer AG) einer grösseren Mehrheit als der vom Gesetz für Abstimmungen vorgeschriebenen einfachen Mehrheit, und zwar mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte:

Einberufung der Generalversammlung

Es bestehen keine vom Gesetz abweichenden Regeln.

Traktandierung

Aktionäre, die mindestens 0,3% des Aktienkapitals vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Das entsprechende Begehren muss mindestens 60 Tage vor der Generalversammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstands und der Anträge des Aktionärs gestellt werden.

Eintragungen ins Aktienbuch

Der Stichtag für die Eintragung von Aktionären ins Aktienbuch im Hinblick auf die Teilnahme an der Generalversammlung liegt rund zehn Kalendertage vor dem Datum der Generalversammlung. Der Stichtag ist in der Einladung zur Generalversammlung aufgeführt.

Kontrollwechsel

Die Statuten der Georg Fischer AG umfassen keine statutarischen «Opting-out»- bzw. «Opting-up»-Regelungen. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist für Mitglieder der Konzernleitung beträgt seit dem 1. Januar 2014 grundsätzlich zwölf Monate. Ein Kontrollwechsel hat weiter zur Folge, dass alle bestehenden Verfügungsbeschränkungen für gemäss Aktienplan zugeteilte Aktien aufgelöst werden. Bei einem Kontrollwechsel haben Obligationäre und Banken das Recht, die sofortige vorzeitige Rückzahlung der Anleihen und Kredite zu verlangen.

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