GF Aktie und Aktionäre

Aktie

Kapital und Aktieninformationen

Das voll liberierte Aktienkapital beträgt CHF 4’100’898 und ist aufgeteilt in 4’100’898 Namenaktien zu nominal CHF 1. Jede eingetragene Aktie berechtigt zu einer Stimme an der Generalversammlung. Es bestehen ein genehmigtes Kapital und ein bedingtes Kapital in der Höhe von insgesamt maximal 400’000 Aktien. Damit könnte das Aktienkapital um maximal 9,75% erhöht werden. Der jeweilige Maximalbetrag des genehmigten bzw. des bedingten Kapitals reduziert sich in dem Umfang, in dem genehmigtes bzw. bedingtes Kapital durch Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen bzw. von neuen Aktien geschaffen wird.

Bis spätestens zum 14. April 2022 existiert ein genehmigtes Aktienkapital in der Höhe von maximal CHF 400’000, aufgeteilt in höchstens 400’000 Namenaktien zu nominal CHF 1. Mittels bedingten Kapitals kann durch die Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit auf Kapitalmärkten begebenen Anleihens- oder ähnlichen Obligationen der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften eingeräumt werden, das Aktienkapital um höchstens CHF 400’000 unter Ausgabe von höchstens 400’000 voll liberierten Namenaktien zu nominal CHF 1 erhöht werden. Per 31. Dezember 2020 waren keine Wandel- oder Optionsanleihen ausstehend. Der Kreis der Begünstigten sowie die Bedingungen und Modalitäten der Ausgabe von genehmigtem Kapital werden im § 4.4 a) der Statuten der Georg Fischer AG und diejenigen von bedingtem Kapital im § 4.4 b) der Statuten der Georg Fischer AG beschrieben.

www.georgfischer.com/de/investors/corporate-governance.html

Zeichnung und Erwerb der neuen Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den statutarischen Beschränkungen der Übertragbarkeit.

Es existieren weder Partizipations- noch Genussscheine.

Beschränkung der Übertragbarkeit

Die Eintragung als stimmberechtigter Aktionär oder Nutzniesser im Aktienbuch unterliegt der Genehmigung durch den Verwaltungsrat. Für die Genehmigung der Eintragung gilt: Eine natürliche oder juristische Person kann direkt oder indirekt höchstens 5% des Aktienkapitals auf sich vereinigen. Personen, die kapital- oder stimmenmässig durch eine einheitliche Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind oder zum Zweck der Umgehung dieser Bestimmung gemeinsam handeln, gelten als eine Person.

Nominee-Eintragungen

Personen, die Aktien für Dritte halten («Nominees» genannt), werden nur mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, wenn sich die Nominees schriftlich bereit erklären, die Namen, Adressen und Aktienbestände derjenigen Personen offenzulegen, für deren Rechnung sie Aktien halten. Für Nominees gelten sinngemäss dieselben Eintragungsbeschränkungen wie für Einzelaktionäre.

Aufhebung oder Änderung der Beschränkungen

Für die Aufhebung oder Erleichterung der Beschränkung der Übertragbarkeit der Aktien ist ein Beschluss der Generalversammlung erforderlich, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt.

Wandelanleihen und Optionen

Es sind keine Wandelanleihen ausstehend, und von GF wurden keine Optionen begeben.

Aktieninformationen

Tabelle anzeigen Tabelle ausblenden
Show table Hide table

Per 31. Dezember

2020

2019

2018

2017

2016

 

 

 

 

 

 

Aktienkapital

 

 

 

 

 

Anzahl Namenaktien

4’100’898

4’100’898

4’100’898

4’100’898

4’100’898

Davon dividendenberechtigt

4’100’898

4’100’898

4’100’898

4’100’898

4’100’898

 

 

 

 

 

 

Anzahl Namenaktionäre

18’518

19’767

15’521

12’562

12’651

 

 

 

 

 

 

Aktienkurse Namenaktie in CHF

 

 

 

 

 

Höchst (Intraday)

1’150

1’059

1’420

1’317

901

Tiefst (Intraday)

518

734

730

811

601

Schlusskurs

1’140

983

787

1’288

834

 

 

 

 

 

 

Gewinn je Namenaktie in CHF

28

42

69

62

53

 

 

 

 

 

 

Kurs-Gewinn-Verhältnis

41

23

11

21

16

 

 

 

 

 

 

Börsenkapitalisierung

 

 

 

 

 

Mio. CHF

4’675

4’031

3’225

5’282

3’420

In % vom Umsatz

147

108

71

127

91

In % vom Eigenkapital Aktionäre Georg Fischer AG

346

289

233

401

296

 

 

 

 

 

 

Cashflow aus Betriebstätigkeit je Namenaktie in CHF

84

77

97

100

98

 

 

 

 

 

 

Eigenkapital Aktionäre Georg Fischer AG je Namenaktie in CHF

331

341

337

322

283

 

 

 

 

 

 

Ausschüttung (Vorschlag) in Mio. CHF

62

103

103

94

82

 

 

 

 

 

 

Ausschüttung (Vorschlag) je Namenaktie in CHF

15

25

25

23

20

 

 

 

 

 

 

Ausschüttungsquote in %

53

60

36

37

38

Tickersymbole

Aktienkurs 2016–2020

graphic

Börsenkapitalisierung und Gewinn je Aktie

Die Börsenkapitalisierung betrug am 31. Dezember 2020 CHF 4’675 Mio. Der Gewinn je Aktie betrug CHF 28 (Vorjahr: CHF 42).

Antrag zur Dividendenausschüttung

Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2020 eine Ausschüttung in Form einer Dividende aus dem Bilanzgewinn in Höhe von CHF 15 pro Namenaktie vor (Vorjahr: CHF 25).

Aktionäre

Bedeutende Aktionäre und Aktionärsgruppen

Per 31. Dezember 2020 verfügte ein Aktionär über eine Beteiligung von über 5%. Impax Asset Management Limited, London (Grossbritannien), hielt laut der letzten Offenlegungsmeldung (Publikationsdatum: 4. März 2020) einen Anteil von 5,01%. Zwei Aktionäre verfügten über eine Beteiligung zwischen 3% und 5%. Die BlackRock-Gruppe, direkt oder indirekt gehalten von BlackRock, Inc., New York (USA), hielt gemäss der letzten am 12. Dezember 2018 publizierten Offenlegungsmeldung einen Anteil von 4,92%. Die Credit Suisse Funds AG, Zürich (Schweiz), hielt gemäss der letzten am 31. Dezember 2020 publizierten Offenlegungsmeldung einen Anteil von 3,00%.

Im Berichtsjahr wurden 24 Offenlegungsmeldungen publiziert. Hiervon betrafen zwölf die Norges Bank (the Central Bank of Norway), Oslo (Norwegen), elf die Credit Suisse Funds AG, Zürich (Schweiz), und eine die Impax Asset Management Limited, London (Grossbritannien).

Die Offenlegungsmeldungen an die Georg Fischer AG und die SIX Swiss Exchange im Zusammenhang mit Aktionärsbeteiligungen an der Georg Fischer AG werden auf der elektronischen Veröffentlichungsplattform der SIX Swiss Exchange publiziert und können mittels Suchmaske über den folgenden Link abgefragt werden: 

www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/significant-shareholders.html

Kreuzbeteiligungen

Mit anderen Unternehmen bestehen keine Aktionärsbindungsverträge und keine Kreuzbeteiligungen.

Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und des Senior Managements

Der Gesamtbestand der von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und des Senior Managements gehaltenen Namenaktien betrug per 31. Dezember 2020 insgesamt 39’737 Titel (Vorjahr: 44’992 Titel) und setzt sich wie folgt zusammen:

Tabelle anzeigen Tabelle ausblenden
Show table Hide table

 

Bestand Georg Fischer Namenaktien per 31.12.2020

Bestand Georg Fischer Namenaktien per 31.12.2019

 

 

 

Mitglieder Verwaltungsrat

15’592

22’429

Mitglieder Konzernleitung

1’901

1’782

Mitglieder Senior Management

22’244

20’781

Gesamtbestand

39’737

44’992

 

 

 

In % der ausgegebenen Aktien

0,97%

1,10%

Die Aktien des aktienbasierten Vergütungssystems stammen entweder aus eigenen Beständen oder werden am Markt zurückgekauft.

Anzahl eingetragener Aktionäre per 31. Dezember 2020

Tabelle anzeigen Tabelle ausblenden
Show table Hide table

Anzahl Aktien

Anzahl eingetragener Aktionäre

Aktien in %

 

 

 

1–100

16’411

10,8%

101–1'000

1’875

12,2%

1'001–10'000

214

10,5%

10'001–100'000

15

11,0%

> 100'000

3

11,2%

Total eingetragener Aktionäre/Aktien

18’518

55,7%

Nicht eingetragene Aktien

 

44,3%

Total

 

100,0%

Eingetragene Aktionäre nach Personen per 31. Dezember 2020

Tabelle anzeigen Tabelle ausblenden
Show table Hide table

 

Aktionäre in %

Aktien in %

 

 

 

Natürliche Personen

93,9%

41,9%

Juristische Personen

6,1%

58,1%

Total

100,0%

100,0%

Eingetragene Aktionäre nach Ländern per 31. Dezember 2020

Tabelle anzeigen Tabelle ausblenden
Show table Hide table

 

Aktionäre in %

Aktien in %

 

 

 

Deutschland

7,1%

4,0%

Grossbritannien

0,4%

12,7%

Schweiz

89,1%

75,2%

USA

0,3%

2,8%

Andere Länder

3,1%

5,3%

Total

100,0%

100,0%

Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Per 31. Dezember 2020 weist die Georg Fischer AG 18’466 stimmberechtigte Aktionäre auf (Vorjahr: 19’716), die mehrheitlich ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Zur Sicherung dieser breiten Abstützung sehen die Statuten der Georg Fischer AG die nachfolgend zusammengefassten statutarischen Einschränkungen vor.

Stimmrechtsbeschränkung

Bei der Ausübung des Stimmrechts darf keine Person für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 5% der auf das gesamte Aktienkapital entfallenden Stimmen auf sich vereinigen. Personen, die kapital- oder stimmenmässig durch einheitliche Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind oder zum Zweck der Umgehung dieser Bestimmung gemeinsam handeln, gelten als eine Person.

Die Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung gemäss § 4.10 der Statuten der Georg Fischer AG kann nur durch Beschluss der Generalversammlung erfolgen, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt.

Stimmrechtsvertretung

Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung mittels schriftlicher Vollmacht von einem anderen stimmberechtigten Aktionär oder dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Aktionäre können unabhängigen Stimmrechtsvertretern auch elektronisch Vollmachten und Weisungen erteilen. Personengesellschaften können sich von einem Inhaber oder Prokuristen, juristische Personen von einer durch das Gesetz oder die Statuten der Georg Fischer AG bevollmächtigte Person, verheiratete Personen von ihrem Ehegatten, Bevormundete von ihrem Vormund und Minderjährige von ihrem gesetzlichen Vertreter vertreten lassen, unabhängig davon, ob solche Vertreter Aktionäre sind oder nicht.

Statutarische Quoren

Folgende Beschlüsse der Generalversammlung bedürfen aus bestimmten rechtlichen oder statutarischen Gründen (§ 12.2 der Statuten der Georg Fischer AG) einer grösseren Mehrheit als der vom Gesetz für Abstimmungen vorgeschriebenen einfachen Mehrheit, und zwar mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte:

Einberufung der Generalversammlung

Es bestehen keine vom Gesetz abweichenden Regeln.

Traktandierung

Aktionäre, die mindestens 0,3% des Aktienkapitals vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Das entsprechende Begehren muss mindestens 60 Tage vor der Generalversammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstands und der Anträge des Aktionärs gestellt werden.

Eintragungen ins Aktienbuch

Der Stichtag für die Eintragung von Aktionären ins Aktienbuch im Hinblick auf die Teilnahme an der Generalversammlung liegt rund zehn Kalendertage vor dem Datum der Generalversammlung. Der Stichtag ist in der Einladung zur Generalversammlung aufgeführt.

Kontrollwechsel

Die Statuten der Georg Fischer AG umfassen keine statutarischen «Opting-out»- bzw. «Opting-up»-Regelungen. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist für Mitglieder der Konzernleitung beträgt seit dem 1. Januar 2014 grundsätzlich zwölf Monate. Ein Kontrollwechsel hat weiter zur Folge, dass alle bestehenden Verfügungsbeschränkungen für gemäss Aktienplan zugeteilte Aktien aufgelöst werden. Bei einem Kontrollwechsel haben Obligationäre und Banken das Recht, die sofortige vorzeitige Rückzahlung der Anleihen und Kredite zu verlangen.

https://annual-report.georgfischer.com/20/de/wp-json/public/posts/