3 Angaben zu Bilanzpositionen

3.1 Flüssige Mittel

Diese Bilanzposition umfasst Bankguthaben in Höhe von CHF 102 Mio. (Vorjahr: CHF 132 Mio.) und Festgelder in Höhe von CHF 305 Mio. (Vorjahr: CHF 0 Mio.).

3.2 Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften

Die Bilanzposition beinhaltet kurzfristige Forderungen und Darlehen an Konzerngesellschaften und Positionen aus dem Cash Pooling mit Konzerngesellschaften.

3.3 Darlehen an Konzerngesellschaften

Geschäftsaktivitäten von Konzerngesellschaften werden, wo möglich und sinnvoll, mit Konzerndarlehen anstelle von lokalen Bankkrediten finanziert.

3.4 Übrige Finanzanlagen

In dieser Position sind Darlehen an Dritte mit Nachrang in Höhe von CHF 64 Mio. enthalten. Im Vorjahr waren Darlehen an Nahestehende in Höhe von CHF 66 Mio. enthalten, davon CHF 47 Mio. nachrangig.

3.5 Beteiligungen

Die direkten und indirekten Beteiligungen der Georg Fischer AG umfassen die in der Konzernrechnung in Erläuterung 4.2 aufgeführten Konzerngesellschaften.

3.6 Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften

Diese Bilanzposition beinhaltet kurzfristige Verbindlichkeiten und Darlehen von Konzerngesellschaften und Positionen aus dem Cash Pooling mit Konzerngesellschaften.

3.7 Passive Rechnungsabgrenzung

Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet variable Vergütungen an Mitarbeitende und Verwaltungsratshonorare sowie andere Rechnungsabgrenzungsposten.

3.8 Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten

Diese Position enthält eine 10-jährige Anleihe in Höhe von CHF 200 Mio. mit einem Coupon von 1,05% und Endfälligkeit am 20. April 2028 sowie eine am 25. September 2020 ausgegebene 9,5-jährige Anleihe in Höhe von CHF 200 Mio. mit einem Coupon von 0,95% und Endfälligkeit am 25. März 2030.

3.9 Langfristige Rückstellungen

Diese Rückstellungen betreffen zur Hauptsache Währungsrisiken.

3.10 Aktienkapital

Es setzte sich zum 31. Dezember 2020 unverändert gegenüber dem Vorjahr aus 4’100’898 Namenaktien zum Nennwert von je CHF 1 zusammen.

Bedingtes Kapital: Es betrug per 31. Dezember 2020 CHF 0,4 Mio. und kann geschaffen werden durch die Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit auf Kapitalmärkten begebenen Anleihens- oder ähnlichen Obligationen der Georg Fischer AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften eingeräumt werden.

Genehmigtes Kapital: Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 15. April 2020 ist der Verwaltungsrat ermächtigt, das Aktienkapital bis spätestens 14. April 2022 um maximal CHF 0,4 Mio. mittels Ausgabe von höchstens 400’000 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1 zu erhöhen. Die Erhöhung in Teilbeträgen ist gestattet.

Der jeweilige Maximalbetrag des genehmigten bzw. des bedingten Kapitals reduziert sich in dem Umfang, in dem genehmigtes bzw. bedingtes Kapital durch Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen bzw. von neuen Aktien geschaffen wird.

3.11 Eigene Aktien

Zum Bilanzstichtag hielt die Georg Fischer AG 7’682 eigene Aktien (Vorjahr: 7’173 eigene Aktien). Im Berichtszeitraum wurden 8’065 eigene Aktien (Vorjahr: 10’280 eigene Aktien) gekauft und 7’556 eigene Aktien (Vorjahr: 10’693 eigene Aktien) im Rahmen der verschiedenen aktienbasierten Vergütungsmodelle an den Verwaltungsrat, die Konzernleitung und das Senior Management abgegeben. Weitere Informationen zur aktienbasierten Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung finden sich in Erläuterung 6.  Die Grundsätze zur Bewertung eigener Aktien finden sich unter Erläuterung 1.8.

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