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Corporate Governance

GF Aktie und Aktionäre

Aktie

Kapital und Aktieninformationen

Das voll liberierte Aktienkapital beträgt CHF 4’100’898 und ist aufgeteilt in 4’100’898 Namenaktien zu nominal CHF 1. Jede eingetragene Aktie berechtigt zu einer Stimme an der Generalversammlung. Es bestehen ein genehmigtes Kapital und ein bedingtes Kapital in der Höhe von insgesamt maximal 400’000 Aktien. Damit könnte das Aktienkapital um maximal 9,75% erhöht werden. Der jeweilige Maximalbetrag des genehmigten bzw. des bedingten Kapitals reduziert sich in dem Umfang, in dem genehmigtes bzw. bedingtes Kapital durch Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen bzw. von neuen Aktien geschaffen wird.

Bis spätestens zum 14. April 2022 existiert ein genehmigtes Aktienkapital in der Höhe von maximal CHF 400’000, aufgeteilt in höchstens 400’000 Namenaktien zu nominal CHF 1. Mittels bedingten Kapitals kann durch die Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit auf Kapitalmärkten begebenen Anleihens- oder ähnlichen Obligationen der Gesellschaft oder einer ihrer GF Konzerngesellschaften eingeräumt werden, das Aktienkapital um höchstens CHF 400’000 unter Ausgabe von höchstens 400’000 voll liberierten Namenaktien zu nominal CHF 1 erhöht werden. Per 31. Dezember 2021 waren keine Wandel- oder Optionsanleihen ausstehend. Der Kreis der Begünstigten sowie die Bedingungen und Modalitäten der Ausgabe von genehmigtem Kapital werden im § 4.4 a) der Statuten der Georg Fischer AG und diejenigen von bedingtem Kapital im § 4.4 b) der Statuten der Georg Fischer AG beschrieben.

Zeichnung und Erwerb der neuen Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den statutarischen Beschränkungen der Übertragbarkeit.

Es existieren weder Partizipations- noch Genussscheine.

Beschränkung der Übertragbarkeit

Die Eintragung als stimmberechtigter Aktionär oder Nutzniesser im Aktienbuch unterliegt der Genehmigung durch den Verwaltungsrat. Für die Genehmigung der Eintragung gilt: Eine natürliche oder juristische Person kann direkt oder indirekt höchstens 5% des Aktienkapitals auf sich vereinigen. Personen, die kapital- oder stimmenmässig durch eine einheitliche Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind oder zum Zweck der Umgehung dieser Bestimmung gemeinsam handeln, gelten als eine Person.

Nominee-Eintragungen

Personen, die Aktien für Dritte halten («Nominees» genannt), werden nur mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, wenn sich die Nominees schriftlich bereit erklären, die Namen, Adressen und Aktienbestände derjenigen Personen offenzulegen, für deren Rechnung sie Aktien halten. Für Nominees gelten sinngemäss dieselben Eintragungsbeschränkungen wie für Einzelaktionäre.

Aufhebung oder Änderung der Beschränkungen

Für die Aufhebung oder Erleichterung der Beschränkung der Übertragbarkeit der Aktien ist ein Beschluss der Generalversammlung erforderlich, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt.

Wandelanleihen und Optionen

Es sind keine Wandelanleihen ausstehend, und von GF wurden keine Optionen begeben.

Aktieninformationen

Per 31. Dezember

2021

2020

2019

2018

2017

 

 

 

 

 

 

Aktienkapital

 

 

 

 

 

Anzahl Namenaktien

4’100’898

4’100’898

4’100’898

4’100’898

4’100’898

Davon dividendenberechtigt

4’100’898

4’100’898

4’100’898

4’100’898

4’100’898

 

 

 

 

 

 

Anzahl Namenaktionäre

18’907

18’518

19’767

15’521

12’562

 

 

 

 

 

 

Aktienkurse Namenaktie in CHF

 

 

 

 

 

Höchst (Intraday)

1’549

1’150

1’059

1’420

1’317

Tiefst (Intraday)

1’071

518

734

730

811

Schlusskurs

1’385

1’140

983

787

1’288

 

 

 

 

 

 

Gewinn je Namenaktie in CHF

52

28

42

69

62

 

 

 

 

 

 

Kurs-Gewinn-Verhältnis

26

41

23

11

21

 

 

 

 

 

 

Börsenkapitalisierung

 

 

 

 

 

Mio. CHF

5’680

4’675

4’031

3’225

5’282

In % vom Umsatz

153

147

108

71

127

In % vom Eigenkapital Aktionäre Georg Fischer AG

386

346

289

233

401

 

 

 

 

 

 

Cashflow aus Betriebstätigkeit je Namenaktie in CHF

70

84

77

97

100

 

 

 

 

 

 

Eigenkapital Aktionäre Georg Fischer AG je Namenaktie in CHF

360

331

341

337

322

 

 

 

 

 

 

Ausschüttung (Vorschlag) in Mio. CHF

82

62

103

103

94

 

 

 

 

 

 

Ausschüttung (Vorschlag) je Namenaktie in CHF

20

15

25

25

23

 

 

 

 

 

 

Ausschüttungsquote in %

38

53

60

36

37

Tickersymbole

Aktienkurs 2017–2021

Börsenkapitalisierung und Gewinn je Aktie

Die Börsenkapitalisierung betrug am 31. Dezember 2021 CHF 5’680 Mio. (Vorjahr: CHF 4’675 Mio.). Der Gewinn je Aktie betrug CHF 52 (Vorjahr: CHF 28).

Antrag zur Dividendenausschüttung

Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2021 eine Ausschüttung in Form einer Dividende aus dem Bilanzgewinn in Höhe von CHF 20 pro Aktie vor (Vorjahr: CHF 15).

Aktionäre

Bedeutende Aktionäre und Aktionärsgruppen

Per 31. Dezember 2021 verfügte ein Aktionär über eine Beteiligung von über 5%. Impax Asset Management Limited, London (Grossbritannien), hielt laut der letzten Offenlegungsmeldung (Publikationsdatum: 4. März 2020) einen Anteil von 5,01%. Zwei Aktionäre verfügten über eine Beteiligung zwischen 3% und 5%. Die BlackRock-Gruppe, direkt oder indirekt gehalten von BlackRock, Inc., New York (USA), hielt gemäss der letzten am 12. Dezember 2018 publizierten Offenlegungsmeldung einen Anteil von 4,92%. Die UBS Fund Management (Switzerland) AG, Zürich (Schweiz), hielt gemäss der letzten am 23. September 2021 publizierten Offenlegungsmeldung einen Anteil von 3,01%.

Im Berichtsjahr wurden sechs Offenlegungsmeldungen publiziert. Hiervon betrafen fünf die UBS Fund Management (Switzerland) AG, Zürich (Schweiz), und eine die Credit Suisse Funds AG, Zürich (Schweiz).

Die Offenlegungsmeldungen an die Georg Fischer AG und die SIX Swiss Exchange im Zusammenhang mit Aktionärsbeteiligungen an der Georg Fischer AG werden auf der elektronischen Veröffentlichungsplattform der SIX Swiss Exchange publiziert und können mittels Suchmaske über den folgenden Link abgefragt werden:

Kreuzbeteiligungen

Mit anderen Unternehmen bestehen keine Aktionärsbindungsverträge und keine Kreuzbeteiligungen.

Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und des Senior Managements

Der Gesamtbestand der von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und des Senior Managements gehaltenen Namenaktien betrug per 31. Dezember 2021 insgesamt 38’497 Titel (Vorjahr: 39’737) und setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bestand Georg Fischer Namenaktien per 31.12.2021

Bestand Georg Fischer Namenaktien per 31.12.2020

 

 

 

Mitglieder Verwaltungsrat 1

15’653

15'592

Mitglieder Konzernleitung

2’174

1’901

Mitglieder Senior Management

20’670

22’244

Gesamtbestand

38’497

39’737

 

 

 

In % der ausgegebenen Aktien

0,94%

0,97%

1 Beinhaltet den Bestand der Namenaktien von Zhiqiang Zhang per 31.12.2020 (Mitglied des Verwaltungsrats bis zum 21. April 2021).

Die Aktien des aktienbasierten Vergütungssystems stammen entweder aus eigenen Beständen oder werden am Markt zurückgekauft.

Anzahl eingetragener Aktionäre per 31. Dezember 2021

Anzahl Aktien

Anzahl eingetragener Aktionäre

Aktien in %

 

 

 

1–100

16’965

10,1%

101–1’000

1’735

11,3%

1’001–10’000

188

8,3%

10’001–100’000

16

13,2%

> 100’000

3

10,7%

Total eingetragener Aktionäre/Aktien

18’907

53,6%

Nicht eingetragene Aktien

 

46,4%

Total

 

100,0%

Eingetragene Aktionäre nach Personen per 31. Dezember 2021

 

Aktionäre in %

Aktien in %

 

 

 

Natürliche Personen

94,0%

39,8%

Juristische Personen

6,0%

60,2%

Total

100,0%

100,0%

Eingetragene Aktionäre nach Ländern per 31. Dezember 2021

 

Aktionäre in %

Aktien in %

 

 

 

Deutschland

7,2%

3,4%

Grossbritannien

0,4%

12,5%

Schweiz

88,7%

72,3%

USA

0,3%

6,4%

Andere Länder

3,4%

5,4%

Total

100,0%

100,0%

Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Per 31. Dezember 2021 weist die Georg Fischer AG 18’861 stimmberechtigte Aktionäre auf (Vorjahr: 18’466), die mehrheitlich ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. 46 der eingetragenen Aktionäre halten die Aktien fiduziarisch. Zur Sicherung dieser breiten Abstützung sehen die Statuten der Georg Fischer AG die nachfolgend zusammengefassten statutarischen Einschränkungen vor.

Stimmrechtsbeschränkung

Bei der Ausübung des Stimmrechts darf keine Person für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 5% der auf das gesamte Aktienkapital entfallenden Stimmen auf sich vereinigen. Personen, die kapital- oder stimmenmässig durch einheitliche Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind oder zum Zweck der Umgehung dieser Bestimmung gemeinsam handeln, gelten als eine Person.

Die Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung gemäss § 4.10 der Statuten der Georg Fischer AG kann nur durch Beschluss der Generalversammlung erfolgen, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt.

Stimmrechtsvertretung

Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung mittels schriftlicher Vollmacht von einem anderen stimmberechtigten Aktionär oder dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Aktionäre können dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter auch elektronisch Vollmachten und Weisungen erteilen. Personengesellschaften können sich von einem Inhaber oder Prokuristen, juristische Personen von einer durch das Gesetz oder die Statuten bevollmächtigten Person, verheiratete Personen von ihrem Ehegatten, Bevormundete von ihrem Vormund und Minderjährige von ihrem gesetzlichen Vertreter vertreten lassen, unabhängig davon, ob solche Vertreter Aktionäre sind oder nicht.

Statutarische Quoren

Folgende Beschlüsse der Generalversammlung bedürfen aus bestimmten rechtlichen oder statutarischen Gründen (§ 12.2 der Statuten der Georg Fischer AG) einer grösseren Mehrheit als der vom Gesetz für Abstimmungen vorgeschriebenen einfachen Mehrheit, und zwar mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte:

Einberufung der Generalversammlung

Es bestehen keine vom Gesetz abweichenden Regeln.

Traktandierung

Aktionäre, die mindestens 0,3% des Aktienkapitals vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Das entsprechende Begehren muss mindestens 60 Tage vor der Generalversammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungs­gegenstands und der Anträge des Aktionärs gestellt werden.

Eintragungen ins Aktienbuch

Der Stichtag für die Eintragung von Aktionären ins Aktienbuch im Hinblick auf die Teilnahme an der Generalversammlung liegt rund zehn Kalendertage vor dem Datum der Generalversammlung. Der Stichtag ist in der Einladung zur Generalversammlung aufgeführt.

Kontrollwechsel

Die Statuten der Georg Fischer AG umfassen keine statutarischen «Opting-out»- bzw. «Opting-up»-Regelungen. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist für Mitglieder der Konzernleitung beträgt seit dem 1. Januar 2014 grundsätzlich zwölf Monate. Ein Kontrollwechsel hat weiter zur Folge, dass alle bestehenden Verfügungsbeschränkungen für gemäss Aktienplan zugeteilte Aktien aufgelöst werden. Bei einem Kontrollwechsel haben Obligationäre und Banken das Recht, die sofortige vorzeitige Rückzahlung der Anleihen und Kredite zu verlangen.

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