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Konzernrechnung

5 Übrige Ausweise

Dieses Kapitel umfasst Informationen und Erläuterungen, die nicht in anderen Kapiteln enthalten sind, wie Personalvorsorgeverpflichtungen und langfristige übrige Finanzanlagen. Weiter gibt es einen Überblick über die latenten Steueraktiven und -verpflichtungen und die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

5.1Personalvorsorge­verpflichtungen

Die Tabelle zeigt die wirtschaftliche Personalvorsorgeverpflichtung sowie den Vorsorgeaufwand.

 

 

 

 

 

 

2022

 

 

Vorsorgepläne

 

Mio. CHF

Patronaler Fonds

ohne Über-/ Unterdeckung

mit Überdeckung

mit Unterdeckung

ohne eigene Aktiven

Total

 

 

 

 

 

 

 

Stand per 1.1.2022

 

 

 

10

37

47

Beiträge an Vorsorgepläne

 

2

27

1

1

31

Zunahme/Reduktion wirtschaftlicher Auswirkungen aus Über-/Unterdeckungen

 

 

 

–4

3

–1

Zahlungen von Beiträgen an Vorsorgepläne

 

–2

–27

–1

–1

–31

Umrechnungsdifferenzen

 

 

 

–1

–2

–3

Stand per 31.12.2022

 

 

 

5

38

43

 

 

 

 

 

 

 

Über-/Unterdeckung gemäss FER 26

28

 

34

–6

 

56

Vorsorgeaufwand im Personalaufwand

 

2

27

–3

4

30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2021

Vorsorgeaufwand im Personalaufwand

 

2

26

–6

4

25

Die Pensionskassen in der Schweiz hatten eine Überdeckung von CHF 34 Mio. (Vorjahr: CHF 99 Mio.). Dies ist vor allem auf die negative Anlageperformance der Vermögensanlagen zurückzuführen.

Der Vorsorgeplan in Grossbritannien hatte eine Unterdeckung von CHF 6 Mio. (Vorjahr: CHF 8 Mio.). Die Höhe der Unterdeckung wird wesentlich vom Wert der Wertschriften bestimmt und vom für die Berechnung der Rentenverpflichtungen verwendeten Diskontierungssatz sowie von der Mortalitätserwartung. Die gesamte wirtschaftliche Verpflichtung, die den mittelfristig erwarteten Mittelabfluss abdeckt, belief sich auf CHF 5 Mio. (Vorjahr: CHF 10 Mio.).

Die bilanzierte wirtschaftliche Verpflichtung auf Vorsorgeplänen ohne eigene Aktiven, das heisst ohne ausgeschiedenem Vermögen, betrug CHF 38 Mio. (Vorjahr: CHF 37 Mio.) und betraf primär die Vorsorgepläne in Deutschland und Schweden. Der Anstieg der wirtschaftlichen Verpflichtung um CHF 3 Mio. ist im Vorsorgeaufwand der Periode enthalten.

Die Veränderung der bilanzierten wirtschaftlichen Verpflichtungen aus Vorsorgeplänen und die bezahlten Arbeitgeberbeiträge für das Berichtsjahr beliefen sich auf CHF 30 Mio. (Vorjahr: CHF 25 Mio.) und sind im Personalaufwand enthalten.

Rechnungslegungsgrundsätze

Im GF Konzern bestehen im Einklang mit den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften Pensionspläne für Mitarbeitende. Diese sind mehrheitlich vom GF Konzern unabhängige Einrichtungen und Stiftungen. Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbei­träge.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen aus den Personalvorsorgeplänen werden jährlich beurteilt. Die Ermittlung von allfälligen Über- und Unterdeckungen erfolgt aufgrund der Jahresabschlüsse der entsprechenden Vorsorgeeinrichtungen, die auf Swiss GAAP FER 26 (Schweizer Pläne) bzw. länderspezifisch anerkannten Methoden (ausländische Pläne) basieren. Die Aktivierung eines wirtschaftlichen Nutzens erfolgt, sofern es zulässig und beabsichtigt ist, um die Überdeckung zur Senkung der Arbeitgeberbeiträge einzusetzen. Bestehen frei verfügbare Arbeitgeberreserven, werden diese ebenfalls aktiviert. Eine wirtschaftliche Verpflichtung wird passiviert, sofern die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllt sind. Beide werden in der Position „Personalvorsorgeverpflichtungen“ ausgewiesen. Veränderungen des wirtschaftlichen Nutzens oder der wirtschaftlichen Verpflichtung werden wie die für die Periode angefallenen Beiträge erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst.

5.2Übrige Finanzanlagen

Mio. CHF

31.12.2022

31.12.2021

 

 

 

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

1

2

 

 

 

Langfristige Darlehen und Forderungen

128

80

Wertschriften zur Sicherstellung von Pensionsverbindlichkeiten

2

3

Weitere Wertschriften

6

8

Übrige Finanzanlagen Dritte

136

90

 

 

 

Total

137

93

Der Anstieg der langfristigen Darlehen und Forderungen ist durch mehrere Sachverhalte begründet.

Zum einen ist durch die Devestition von GF Linamar LLC ein bedingtes Kaufpreiselement über CHF 17 Mio. enthalten. Die tatsächliche Auszahlung hängt vom erzielten Geschäftserfolg der devestierten Gesellschaft in den Jahren 2023 bis 2027 ab.

Weiter wurden Renditeliegenschaften, die von einer devestierten deutschen Eisengiesserei genutzt wurden, in einer geldneutralen Transaktion gegen Abgabe einer Mezzanine-Finanzierung über CHF 29 Mio. transferiert. Der Transfer wurde vorgenommen, um die Bilanz und Marktstellung der Giesserei zu stärken. Zuletzt haben die ehemaligen Eisengiessereien in Deutschland und Österreich bestehende Kreditlimiten über CHF 27 Mio. gezogen (Vorjahr: CHF 3 Mio.). Davon sind CHF 19 Mio. durch Liegenschaften besichert.

Resultierend aus diesen Transaktionen und dem starken Anstieg der Marktzinssätze und Diskontzinssätze wurde die Bewertung der Darlehen erneut beurteilt und der Betrag der Wertberichtigungen wurde auf CHF 39 Mio. erhöht (Vorjahr: CHF 15 Mio.).

Die weiteren Wertschriften bestehen im Wesentlichen aus Wertpapieren im Anlagevermögen der firmeneigenen Versicherung, nicht konsolidierten Finanzanlagen ohne massgeblichen Einfluss sowie langfristigen Vorauszahlungen.

Im Jahr 2021 erhöhte GF den Anteil an Oxford Flow Utility & Industries Ltd auf 22,96%. Die Beteiligung ist weiterhin als eine Beteiligung an einer assoziierten Gesellschaft klassifiziert, wobei der Goodwill im Eigenkapital verrechnet worden ist.

Rechnungslegungsgrundsätze

Langfristige Darlehen und Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Darüber hinaus wird eine Wertminderung erfasst, wenn der angenommene Barwert der erwarteten Zahlungsströme unter dem Buchwert der langfristigen Darlehen und Forderungen liegt.

Im Jahr 2022 resultierte aus einer Devestition eine wesentliche bedingte Kaufpreiszahlung, die an die zukünftige Profitabilität des veräusserten Unternehmens geknüpft ist. Die bedingte Kaufpreiszahlung wurde unter den übrigen Finanzanlagen zum Marktwert unter Berücksichtigung einer angemessenen Diskontierung erfasst. Die Finanzanlage wird an jedem Bilanzstichtag neu bewertet. Änderungen des Marktwerts der bedingten Kaufpreiszahlung werden in der konsolidierten Erfolgsrechnung im übrigen betrieblichen Ertrag oder im Betriebsaufwand erfasst. 

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, auf die massgeblichen Einfluss ausgeübt wird. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein erworbener Goodwill wird im Eigenkapital verrechnet. Der Anteil am Ergebnis assoziierter Unternehmen wird separat ausgewiesen.

Annahmen und Einschätzungen des Managements

Die Werthaltigkeit langfristiger Darlehen und Forderungen wird anhand der vollständigen und fristgerechten Tilgungsfähigkeit des Schuldners beurteilt. Zu dessen Beurteilung beobachtet das Management regelmässig die Einhaltung des Zins- und Tilgungsplans durch den Schuldner. Im Fall von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen wird zudem die Fähigkeit des Schuldners, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen, beurteilt. Die Beurteilung der Annahmen zur Fortführung der Geschäftstätigkeit erfordert, dass das Management die Risiken und Chancen des Geschäftsmodells des Schuldners bewertet. Ein Vorgehen, das einer erhöhten Schätzungsunsicherheit unterliegt. Diese Einschätzungen können sich im Folgejahr in Abhängigkeit von der zukünftigen Geschäftsentwicklung der Schuldner ändern.

Um den Marktwert der bedingten Kaufpreiszahlung zu bestimmen, müssen der Umsatz und EBITDA des veräusserten Unternehmens geschätzt werden. Diese Inputfaktoren sind für den GF Konzern nicht direkt beobachtbar. Änderungen dieser Inputfaktoren können zu einer deutlich höheren oder niedrigeren Bewertung führen.

5.3Ertragssteuern

Ertragssteueraufwand

 

 

 

2022

2021

Mio. CHF

Total

Davon laufende Steuern

Davon latente Steuern

Total

Davon laufende Steuern

Davon latente Steuern

 

 

 

 

 

 

 

Überleitung effektiver Ertragssteueraufwand

 

 

 

 

 

 

Konzernergebnis vor Steuern

354

 

 

253

 

 

Gesetzlicher Steuersatz in %

14

 

 

14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertragssteueraufwand zum gesetzlichen Steuersatz

50

48

1

35

37

–2

 

 

 

 

 

 

 

Effekt aus Besteuerung zu anderen Steuersätzen 1

28

45

–17

20

26

–6

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen/steuerbefreite Erträge

–5

–5

 

–3

–3

 

Verwendung von nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen

–12

–16

4

–7

–8

1

Effekt aus Nichtaktivierung steuerlicher Verluste im laufenden Jahr

5

5

 

6

6

 

Ausbuchung bisher aktivierter Verlustvorträge

2

 

2

 

 

 

Nachträgliche Steuerbelastungen/ -entlastungen

1

1

 

–1

–1

 

Nicht anrechenbare ausländische Quellensteuern

6

6

 

4

4

 

Übrige Effekte

 

–1

1

–1

–2

1

Effektiver Ertragssteueraufwand

74

83

–9

53

59

–6

 

 

 

 

 

 

 

Effektiver Ertragssteuersatz in %

21

 

 

21

 

 

1 Der GF Konzern ist weltweit tätig und in vielen verschiedenen Ländern ertragssteuerpflichtig. Der Effekt aus Besteuerung zu anderen Steuersätzen kann von Jahr zu Jahr variieren aufgrund unterschiedlicher Ergebnisse der einzelnen GF Konzerngesellschaften und Änderungen der lokalen Steuersätze.

Die Tabelle zeigt die Hauptelemente, die dazu führen, dass der effektive Ertragssteuersatz des GF Konzerns vom gesetzlichen Steuersatz abweicht. Der gesetzliche Steuersatz ist der ordentliche Steuersatz des Kantons Schaffhausen in der Schweiz, in dem der GF Konzern seinen Hauptsitz hat. Die obige Steuerüberleitungsrechnung beginnt mit dem gesetzlichen Steuersatz, da er aussagekräftigere Informationen liefert als ein gewichteter Durchschnittssteuersatz.

Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD Modellregeln zur Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15% für multinationale Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als EUR 750 Mio. In der Zwischenzeit haben viele Länder Massnahmen ergriffen, um ihre lokalen Steuergesetze bis 2024 entsprechend zu ändern. Infolgedessen können multinationale Unternehmen zusätzlichen Steuern unterliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die globale Mindeststeuer von 15% wahrscheinlich nur geringe oder keine direkten Auswirkungen auf GF haben.

Rechnungslegungsgrundsätze

Ertragssteuern umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern. Laufende Ertragssteuern werden auf dem steuerbaren Ergebnis berechnet. Latente Ertragssteuern werden gemäss des bilanzorientierten Temporary-Konzepts auf allen temporären Differenzen zwischen den gemäss Swiss GAAP FER ermittelten Werten und den Werten der Steuerbilanzen berechnet. Steuerlich anrechenbare Verlustvorträge werden bilanziert, wenn die steuerliche Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen oder latenten Steuerverpflichtungen realisierbar scheint. Für die Berechnung der latenten Steuern kommen die länderspezifischen Steuersätze zur Anwendung.

Annahmen und Einschätzungen des Managements

Die Bemessung der laufenden Steuerverpflichtungen unterliegt einer Auslegung der Steuergesetze in den entsprechenden Ländern, deren Angemessenheit im Rahmen der endgültigen Einschätzung oder von Betriebsprüfungen durch die Steuerbehörden beurteilt wird. Daraus können sich wesentliche Anpassungen an den Steueraufwand ergeben. Im Weiteren bedingt die Beurteilung der Aktivierbarkeit steuerlich verwendbarer Verlustvorträge eine kritische Einschätzung der wahrscheinlichen Verrechenbarkeit mit künftigen Gewinnen, die von vielfältigen Einflüssen und Entwicklungen abhängen.

Latente Steueraktiven und -verpflichtungen

 

 

 

2022

 

 

2021

Mio. CHF

Steueraktiven

Steuer- verpflichtungen

netto

Steueraktiven

Steuer- verpflichtungen

netto

 

 

 

 

 

 

 

Nicht betriebliche Liegenschaften

 

13

–13

 

20

–20

Sachanlagen

15

35

–20

24

40

–16

Immaterielle Anlagen

7

3

4

8

3

6

Steuerliche Verlustvorträge

5

 

5

11

 

11

Vorräte

32

14

18

29

12

17

Rückstellungen

9

3

6

10

6

4

Übriges verzinsliches Fremdkapital

1

1

0

1

2

–1

Übriges unverzinsliches Fremdkapital

25

1

24

21

2

19

Übrige Bilanzpositionen

10

3

7

9

2

7

Total vor Saldierung

104

73

31

112

86

26

 

 

 

 

 

 

 

Saldierung

–34

–34

 

–41

–41

 

Total nach Saldierung

70

39

31

71

44

26

Per 31. Dezember 2022 waren steuerliche Verlustvorträge in Höhe von CHF 21 Mio. (Vorjahr: CHF 46 Mio.) aktiviert, woraus latente Steueraktiven von CHF 5 Mio. (Vorjahr: CHF 11 Mio.) resultierten.

Die nicht aktivierten Verlustvorträge im Jahr 2022 betrugen CHF 124 Mio. (Vorjahr: CHF 141 Mio.) mit einem potenziellen Steuereffekt von CHF 28 Mio. (Vorjahr: CHF 34 Mio.), wobei CHF 58 Mio. (Vorjahr: CHF 93 Mio.) zeitlich unbeschränkt nutzbar sind. Innerhalb eines Jahres wird CHF 1 Mio. verfallen (Vorjahr: CHF 1 Mio.).

Die im Zusammenhang mit den Beteiligungen stehenden temporären Differenzen, auf denen keine latenten Steuerverbindlichkeiten gebildet werden, betrugen per 31. Dezember 2022 CHF 563 Mio. (Vorjahr: CHF 557 Mio.).

Rechnungslegungsgrundsätze

Die latenten Steueraktiven und -verpflichtungen werden innerhalb der GF Konzerngesellschaften saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, Forderungen und Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern zu verrechnen, und wenn die latenten Steuern dieselbe Steuerhoheit betreffen. Die latenten Steueraktiven und -verpflichtungen werden mit dem tatsächlich zu erwartenden Ertragssteuersatz je GF Konzerngesellschaft berechnet. Für temporäre Bewertungsdifferenzen auf Beteiligungen werden keine latenten Steuern erfasst, wenn der zeitliche Verlauf der temporären Differenzen der Kontrolle des GF Konzerns unterliegt und damit zu rechnen ist, dass sich diese in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

5.4Betriebsfremdes Ergebnis

Das betriebsfremde Ergebnis von CHF 8 Mio. (Vorjahr: CHF –2 Mio.) enthält das Resultat der nicht betrieblichen Liegenschaften. Darin enthalten ist der Gewinn aus dem Verkauf einer nicht betrieblichen Liegenschaft, siehe auch Erläuterungen 2.6 und 5.2.

5.5Nahestehende Personen und Gesellschaften

Als nahestehende Personen und Gesellschaften gelten assoziierte Gesellschaften sowie Verwaltungsräte, Konzernleitungsmitglieder, Pensionskassen sowie ähnliche Institute.

Transaktionen mit assoziierten Gesellschaften

Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr gab es keine wesentlichen Transaktionen mit assoziierten Gesellschaften. Es bestanden somit per Stichtag keine wesentlichen offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. 

Transaktionen mit Verwaltungsräten und Konzernleitungsmitgliedern

Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitungsmitglieder:

1'000 CHF

2022

2021

 

 

 

Barvergütung

7’319

6’718

Vorsorgeaufwand

552

521

Sozialaufwand

634

608

Aktienbezogene Vergütung 1

3’637

3’784

Übrige Vergütung

12

 

Gesamtvergütung

12’154

11’631

1 Der ausgewiesene Wert entspricht den Richtlinien des Vergütungsberichts.

Der Gesamtbestand der von Verwaltungsrat, Konzernleitung sowie diesen nahestehenden Personen gehaltenen Namenaktien betrug per 31. Dezember 2022 insgesamt 392’684 Aktien (Vorjahr angepasst um Aktiensplit: 356’540) bzw. 0,5% (Vorjahr: 0,4%).

Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie diesen nahestehende Personen haben in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 keine Honorare oder andere Vergütungen für zusätzliche Dienst­leistungen zugunsten von GF oder einer seiner GF Konzerngesellschaften erhalten.

Weder GF noch die GF Konzerngesellschaften haben 2022 und 2021 den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie diesen nahestehenden Personen Sicherheiten, Darlehen, Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Bedeutende Aktionäre

Eine Übersicht findet sich im Corporate Governance Bericht (GF Aktie und Aktionäre).

Transaktionen mit Pensionskassen und ähnlichen Instituten

Der GF Konzern führt Kontokorrentkonten mit nahestehenden Pensionskassen und ähnlichen Instituten. Zum Jahresende resultierte daraus eine Verbindlichkeit von CHF 0 Mio. (Vorjahr: CHF 2 Mio.). Die Kontokorrentkonten werden wie im Vorjahr mit 1% verzinst. Weiter wurden Zuwendungen von CHF 2 Mio. an ähnliche Institute geleistet (Vorjahr: CHF 2 Mio.).

5.6Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die Konzernrechnung wurde am 27. Februar 2023 vom Verwaltungsrat genehmigt und zur Veröffentlichung zugelassen. Sie unterliegt zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.

Es sind keine Ereignisse zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem 27. Februar 2023 eingetreten, die eine Anpassung der Buchwerte von Aktiven und Passiven zur Folge hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.

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