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Corporate Governance

GF Aktie und Aktionäre

Aktie

Kapital und Aktieninformationen

Das voll liberierte Aktienkapital beträgt CHF 4’100’898 und ist aufgeteilt in 82’017’960 Namenaktien zu nominal CHF 0.05. Jede eingetragene Aktie berechtigt zu einer Stimme an der Generalversammlung. Es bestehen ein genehmigtes Kapital und ein bedingtes Kapital in der Höhe von insgesamt maximal 8’000’000 Aktien. Damit könnte das Aktienkapital um maximal 9,75% erhöht werden. Der jeweilige Maximalbetrag des genehmigten bzw. des bedingten Kapitals reduziert sich in dem Umfang, in dem genehmigtes bzw. bedingtes Kapital durch Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen bzw. von neuen Aktien geschaffen wird.

Bis spätestens zum 19. April 2024 existiert ein genehmigtes Aktienkapital in der Höhe von maximal CHF 400’000, aufgeteilt in höchstens 8’000’000 Namenaktien zu nominal CHF 0.05. Mittels bedingten Kapitals kann durch die Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit auf Kapitalmärkten begebenen Anleihens- oder ähnlichen Obligationen der Gesellschaft oder einer ihrer GF Konzerngesellschaften eingeräumt werden, das Aktienkapital um höchstens CHF 400’000 unter Ausgabe von höchstens 8’000’000 voll liberierten Namenaktien zu nominal CHF 0.05 erhöht werden. Per 31. Dezember 2022 waren keine Wandel- oder Optionsanleihen ausstehend. Der Kreis der Begünstigten sowie die Bedingungen und Modalitäten der Ausgabe von genehmigtem Kapital werden im § 4.4a) der Statuten der Georg Fischer AG und diejenigen von bedingtem Kapital im § 4.4b) der Statuten der Georg Fischer AG beschrieben.

Zeichnung und Erwerb der neuen Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den statutarischen Beschränkungen der Übertragbarkeit.

Es existieren weder Partizipations- noch Genussscheine.

Beschränkung der Übertragbarkeit

Die Eintragung als stimmberechtigter Aktionär oder Nutzniesser im Aktienbuch unterliegt der Genehmigung durch den Verwaltungsrat. Für die Genehmigung der Eintragung gilt: Eine natürliche oder juristische Person kann direkt oder indirekt höchstens 5% des Aktienkapitals auf sich vereinigen. Personen, die kapital- oder stimmenmässig durch eine einheitliche Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind oder zum Zweck der Umgehung dieser Bestimmung gemeinsam handeln, gelten als eine Person.

Nominee-Eintragungen

Personen, die Aktien für Dritte halten („Nominees“ genannt), werden nur mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, wenn sich die Nominees schriftlich bereit erklären, die Namen, Adressen und Aktienbestände derjenigen Personen offenzulegen, für deren Rechnung sie Aktien halten. Für Nominees gelten sinngemäss dieselben Eintragungsbeschränkungen wie für Einzelaktionäre.

Aufhebung oder Änderung der Beschränkungen

Für die Aufhebung oder Erleichterung der Beschränkung der Übertragbarkeit der Aktien ist ein Beschluss der Generalversammlung erforderlich, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt.

Wandelanleihen und Optionen

Es sind keine Wandelanleihen ausstehend, und von GF wurden keine Optionen begeben.

Aktiensplit

Die Generalversammlung vom 20. April 2022 hat einen Aktiensplit im Verhältnis 1:20 beschlossen. Daraus resultieren neu 82’017’960 Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 0.05. Die gesplitteten Aktien wurden am 28. April 2022 zum ersten Mal mit dem neuen Tickersymbol „GF“ sowie unter neuer ISIN (CH1169151003) und neuer Valorennummer (116 915 100) an der SIX Swiss Exchange gehandelt. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurden alle Angaben je Aktie entsprechend angepasst.

Aktieninformationen

Per 31. Dezember

2022

2021

2020

2019

2018

 

 

 

 

 

 

Aktienkapital

 

 

 

 

 

Anzahl Namenaktien 1

82’017’960

82’017’960

82’017’960

82’017’960

82’017’960

Davon dividendenberechtigt 1

82’017’960

82’017’960

82’017’960

82’017’960

82’017’960

 

 

 

 

 

 

Anzahl Namenaktionäre

20’987

18’907

18’518

19’767

15’521

 

 

 

 

 

 

Aktienkurse in CHF

 

 

 

 

 

Höchst (Intraday) 1

74.50

77.45

57.50

52.95

71.00

Tiefst (Intraday) 1

45.86

53.55

25.90

36.68

36.50

Schlusskurs 1

56.60

69.25

57.00

49.15

39.33

 

 

 

 

 

 

Gewinn je Aktie in CHF 1

3.37

2.62

1.41

2.12

3.43

 

 

 

 

 

 

Kurs-Gewinn-Verhältnis

17

26

41

23

11

 

 

 

 

 

 

Börsenkapitalisierung

 

 

 

 

 

Mio. CHF

4’642

5’680

4’675

4’031

3’225

In % vom Umsatz

116

153

147

108

71

In % vom Eigenkapital Aktionäre Georg Fischer AG

290

386

346

289

233

 

 

 

 

 

 

Cashflow aus Betriebstätigkeit je Aktie in CHF 1

3.98

3.52

4.18

3.89

4.85

 

 

 

 

 

 

Eigenkapital Aktionäre Georg Fischer AG je Aktie in CHF 1

19.56

17.98

16.53

17.05

16.87

 

 

 

 

 

 

Beantragte/bezahlte Dividende in Mio. CHF

107

82

62

103

103

 

 

 

 

 

 

Beantragte/bezahlte Dividende je Aktie in CHF 1

1.30

1.00

0.75

1.25

1.25

 

 

 

 

 

 

Ausschüttungsquote in %

39

38

53

60

36

1 Im April 2022 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis von 1:20 durchgeführt, siehe Absatz „Aktiensplit“. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst

Tickersymbole

Aktienkurs 2018–2022

Börsenkapitalisierung und Gewinn je Aktie

Die Börsenkapitalisierung betrug am 31. Dezember 2022 CHF 4’642 Mio. (Vorjahr: CHF 5’680 Mio.). Der Gewinn je Aktie betrug CHF 3.37 (Vorjahr angepasst um Aktiensplit: CHF 2.62).

Antrag zur Dividendenausschüttung

Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2022 eine Ausschüttung in Form einer Dividende aus dem Bilanzgewinn in Höhe von CHF 1.30 pro Aktie vor (Vorjahr angepasst um Aktiensplit: CHF 1.00).

Aktionäre

Bedeutende Aktionäre und Aktionärsgruppen

Per 31. Dezember 2022 verfügte ein Aktionär über eine Beteiligung von über 5%. Impax Asset Management Limited, London (Grossbritannien), hielt laut der letzten Offenlegungsmeldung (Publikationsdatum: 4. März 2020) einen Anteil von 5,01%. Vier Aktionäre verfügten über eine Beteiligung zwischen 3% und 5%. Die BlackRock-Gruppe, direkt oder indirekt gehalten von BlackRock Inc., New York (USA), hielt gemäss der letzten am 22. April 2022 publizierten Offenlegungsmeldung einen Anteil von 4,88%. Die Swisscanto Fondsleitung AG, Zürich (Schweiz), hielt gemäss der letzten am 25. Juni 2022 publizierten Offenlegungsmeldung einen Anteil von 3,0357% und die Credit Suisse Funds AG, Zürich (Schweiz) hielt gemäss der letzten am 17. März 2022 publizierten Offenlegungsmeldung einen Anteil von 3,02%.  Zudem hielt die UBS Fund Management (Switzerland) AG, Zürich (Schweiz) gemäss der letzten am 23. September 2021 publizierten Offenlegungsmeldung einen Anteil von 3,01%.

Im Berichtsjahr wurden sechs Offenlegungsmeldungen publiziert. Hiervon betrafen vier BlackRock Inc., New York (USA) und je eine die Credit Suisse Funds AG, Zürich (Schweiz) und die Swisscanto Fondsleitungs AG, Zürich (Schweiz).

Die Offenlegungsmeldungen an die Georg Fischer AG und die SIX Swiss Exchange im Zusammenhang mit Aktionärsbeteiligungen an der Georg Fischer AG werden auf der elektronischen Veröffentlichungsplattform der SIX Swiss Exchange publiziert und können mittels Suchmaske über den folgenden Link abgefragt werden:

Kreuzbeteiligungen

Mit anderen Unternehmen bestehen keine Aktionärsbindungsverträge und keine Kreuzbeteiligungen.

Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und des Senior Managements

Der Gesamtbestand der von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und des Senior Managements gehaltenen Aktien betrug per 31. Dezember 2022 insgesamt 828’673 Titel (Vorjahr angepasst um Aktiensplit: 769’940) und setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bestand Georg Fischer Aktien per 31.12.2022

Bestand Georg Fischer Aktien per 31.12.2021 1

 

 

 

Mitglieder Verwaltungsrat 2

338’344

313’060

Mitglieder Konzernleitung 2

54’340

43’480

Mitglieder Senior Management

435’989

413’400

Gesamtbestand

828’673

769’940

 

 

 

In % der ausgegebenen Aktien

1,01%

0,94%

1 Im April 2022 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis von 1:20 durchgeführt, siehe Absatz „Aktiensplit“. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst

2 Die Beteiligungen der individuellen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung werden in der Erläuterung 4.5 der Jahresrechnung der Georg Fischer AG ausgewiesen

Die Aktien des aktienbasierten Vergütungssystems stammen entweder aus eigenen Beständen oder werden am Markt zurückgekauft.

Anzahl eingetragener Aktionäre per 31. Dezember 2022

Anzahl Aktien

Anzahl eingetragener Aktionäre

Aktien in %

 

 

 

1–100

4’316

0,3%

101–1’000

12’542

6,4%

1’001–10’000

3’732

12,4%

10’001–100’000

362

8,8%

100’001–1’000’000

29

9,7%

> 1’000’000

6

18,0%

Total eingetragener Aktionäre/Aktien

20’987

55,6%

Nicht eingetragene Aktien

 

44,4%

Total

 

100,0%

Eingetragene Aktionäre nach Personen per 31. Dezember 2022

 

Aktionäre in %

Aktien in %

 

 

 

Natürliche Personen

94,0%

40,4%

Juristische Personen

6,0%

59,6%

Total

100,0%

100,0%

Eingetragene Aktionäre nach Ländern per 31. Dezember 2022

 

Aktionäre in %

Aktien in %

 

 

 

Deutschland

7,0%

3,5%

Grossbritannien

0,4%

12,0%

Schweiz

89,1%

76,5%

USA

0,3%

3,4%

Andere Länder

3,2%

4,6%

Total

100,0%

100,0%

Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Per 31. Dezember 2022 weist die Georg Fischer AG 20’945 stimmberechtigte Aktionäre auf (Vorjahr: 18’861), die mehrheitlich ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. 42 der eingetragenen Aktionäre halten die Aktien fiduziarisch. Zur Sicherung dieser breiten Abstützung sehen die Statuten der Georg Fischer AG die nachfolgend zusammengefassten statutarischen Einschränkungen vor.

Stimmrechtsbeschränkung

Bei der Ausübung des Stimmrechts darf keine Person für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 5% der auf das gesamte Aktienkapital entfallenden Stimmen auf sich vereinigen. Personen, die kapital- oder stimmenmässig durch einheitliche Leitung oder auf andere Weise miteinander verbunden sind oder zum Zweck der Umgehung dieser Bestimmung gemeinsam handeln, gelten als eine Person.

Die Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung gemäss § 4.10 der Statuten der Georg Fischer AG kann nur durch Beschluss der Generalversammlung erfolgen, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt.

Stimmrechtsvertretung

Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung mittels schriftlicher Vollmacht von einem anderen stimmberechtigten Aktionär oder dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Aktionäre können dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter auch elektronisch Vollmachten und Weisungen erteilen. Personengesellschaften können sich von einem Inhaber oder Prokuristen, juristische Personen von einer durch das Gesetz oder die Statuten bevollmächtigten Person, verheiratete Personen von ihrem Ehegatten, Bevormundete von ihrem Vormund und Minderjährige von ihrem gesetzlichen Vertreter vertreten lassen, unabhängig davon, ob solche Vertreter Aktionäre sind oder nicht.

Statutarische Quoren

Folgende Beschlüsse der Generalversammlung bedürfen aus bestimmten rechtlichen oder statutarischen Gründen (§ 12.2 der Statuten der Georg Fischer AG) einer grösseren Mehrheit als der vom Gesetz für Abstimmungen vorgeschriebenen einfachen Mehrheit, und zwar mindestens zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte:

Einberufung der Generalversammlung

Es bestehen keine vom Gesetz abweichenden Regeln.

Traktandierung

Aktionäre, die mindestens 0,3% des Aktienkapitals vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Das entsprechende Begehren muss mindestens 60 Tage vor der Generalversammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungs­gegenstands und der Anträge des Aktionärs gestellt werden.

Eintragungen ins Aktienbuch

Der Stichtag für die Eintragung von Aktionären ins Aktienbuch im Hinblick auf die Teilnahme an der Generalversammlung liegt rund zehn Kalendertage vor dem Datum der Generalversammlung. Der Stichtag ist in der Einladung zur Generalversammlung aufgeführt.

Kontrollwechsel

Die Statuten der Georg Fischer AG umfassen keine statutarischen „Opting-out“- bzw. „Opting-up“-Regelungen. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist für Mitglieder der Konzernleitung beträgt seit dem 1. Januar 2014 grundsätzlich zwölf Monate. Ein Kontrollwechsel hat weiter zur Folge, dass alle bestehenden Verfügungsbeschränkungen für gemäss Aktienplan zugeteilte Aktien aufgelöst werden. Bei einem Kontrollwechsel haben Obligationäre und Banken das Recht, die sofortige vorzeitige Rückzahlung der Anleihen und Kredite zu verlangen.

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