Corporate Governance
Handelssperrzeiten (Blackout-Perioden)
Die Offenlegung der Blackout Perioden basiert auf der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation.
Für den Handel mit Aktien der Georg Fischer AG durch Mitglieder des Verwaltungsrats, der Konzernleitung und Mitarbeitende des GF Konzerns bestehen Vorschriften.
Gemäss Verhaltenskodex und Konzernweisung des GF Konzerns betreffend den Umgang mit Insiderinformationen, ist es den Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Konzernleitung sowie den Mitarbeitenden, die über vertrauliche Informationen verfügen, während den Handelssperrzeiten untersagt, Transaktionen mit Aktien und anderen Finanzinstrumenten der Georg Fischer AG zu tätigen. Im Geschäftsjahr 2022 gab es keine Ausnahme von dieser Regel.
Die generellen Handelssperrzeiten beginnen jeweils mit der ersten internen Information über den Jahresend-Forecasts auf Basis des Monatsabschlusses November bis zur Publikation der Unternehmensberichte bzw. mit der ersten internen Information über den Halbjahres-Forecast auf Basis des Monatsabschlusses Mai bis zur Publikation des Halbjahresberichts. Im Berichtsjahr 2022 begann die Handelssperrzeit für den Halbjahresabschluss am 13. Juni und für den Jahresabschluss am 8. Dezember.