Konzernrechnung
Anhang zur Konzernrechnung
Informationen zum Bericht
Dieses Kapitel beschreibt die Basis, aufgrund derer der Finanzbericht erstellt worden ist, und gibt einen Überblick der wichtigsten allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze sowie Annahmen und Einschätzungen des Managements.
Basis der Finanzberichterstellung
Die Konzernrechnung der Georg Fischer AG (GF) wurde in Übereinstimmung mit den gesamten Richtlinien der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) erstellt. Im Weiteren wurden die Bestimmungen des Kotierungsreglements der SIX Exchange Regulation sowie des schweizerischen Aktienrechts eingehalten. Die Konsolidierung erfolgt aufgrund der nach einheitlichen Konzernrechnungslegungsgrundsätzen erstellten Einzelabschlüsse der GF und aller GF Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren lassen. Kennzahlen, Prozentwerte und Veränderungen werden unter Verwendung des exakten Betrags und nicht auf Basis des angegebenen, gerundeten Wertes berechnet. Ein Wert von 0 entspricht einem auf 0 gerundeten Betrag. Ein leerer Wert entspricht einem tatsächlichen Betrag von 0.
Rechnungslegungsgrundsätze
Die Konzernrechnung wurde unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips erstellt, mit Ausnahme der börsennotierten Wertschriften und der derivativen Finanzinstrumente, die zu aktuellen Werten bewertet werden.
Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen
Im Berichtsjahr haben sich die Rechnungslegungsgrundsätze der Swiss GAAP FER nicht geändert.
Die Fachkommission von Swiss GAAP FER hat im November 2021 die Fachempfehlung „Swiss GAAP FER 28 – Zuwendungen der öffentlichen Hand“ (FER 28) und im Mai 2022 den überarbeiteten Standard „Swiss GAAP FER 30 – Konzernrechnung“ (FER 30) verabschiedet. Beide Fachempfehlungen treten ab 1. Januar 2024 in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich.
Die Bestimmungen in FER 28 regeln die Bilanzierung und Offenlegung von Zuwendungen der öffentlichen Hand. Basierend auf einer Einschätzung geht der GF Konzern davon aus, dass die Anwendung von FER 28 keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung hat. Der GF Konzern wendet diese Fachempfehlung im Geschäftsjahr beginnend am 1. Januar 2023 vorzeitig an.
Die Anpassungen in FER 30 spezifizieren im Wesentlichen die Bilanzierung und Behandlung von schrittweisen Anteilserwerben, Goodwill und Währungsumrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit Konzerndarlehen mit Eigenkapitalcharakter. Gemäss der neuen Fachempfehlung sind bisher bei einer akquirierten Tochtergesellschaft nicht erfasste, für den Kontrollerwerb entscheidungsrelevante, immaterielle Vermögenswerte zu identifizieren und zu bilanzieren. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung von FER 30 werden die neuen Bestimmungen zum Goodwill nicht retrospektiv umgesetzt. Der GF Konzern wendet den neuen Standard nicht vorzeitig an.
Konsolidierungskreis und -methoden
Die Konzernrechnung umfasst GF sowie alle GF Konzerngesellschaften, an denen GF direkt oder indirekt mit mehr als 50% der Stimmrechte beteiligt ist oder für die GF die operative und finanzielle Führungsverantwortung trägt (wobei GF und diese GF Konzerngesellschaften den GF Konzern darstellen). Diese GF Konzerngesellschaften werden voll konsolidiert. Aktiven und Passiven sowie Erträge und Aufwendungen werden nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100% übernommen, konzerninterne Beziehungen (Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen) eliminiert und die Anteile von Minderheitsaktionären bzw. -gesellschaftern am Eigenkapital sowie am Ergebnis von konsolidierten Unternehmungen separat, aber als Teil des Konzerneigenkapitals bzw. -ergebnisses ausgewiesen. Zwischengewinne auf konzerninternen Transaktionen und Beständen werden ergebniswirksam eliminiert. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten einer akquirierten GF Konzerngesellschaft werden dabei mit den nach konzerneinheitlichen Grundsätzen zum Verkehrswert bewerteten Nettoaktiven zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet und der Unterschiedsbetrag wird als Goodwill erfasst, der mit dem konsolidierten Eigenkapital verrechnet wird. Identifizierbare immaterielle Vermögenswerte, die bisher bei der akquirierten Tochtergesellschaft nicht erfasst waren, werden nicht bilanziert. Bei einer Erhöhung der Beteiligungsquote einer bereits konsolidierten GF Konzerngesellschaft wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem erworbenen Eigenkapital im Goodwill erfasst. Bei einer Veräusserung wird der anteilige Goodwill erfolgswirksam erfasst.
Gemeinschaftsorganisationen (Joint Ventures), für die der GF Konzern die gemeinschaftliche Führung zusammen mit einem Joint-Venture-Partner ausübt, werden nach der Methode der Quotenkonsolidierung in die Konzernrechnung miteinbezogen.
Gesellschaften, an denen GF stimmenmässig mit mindestens 20%, aber weniger als 50% beteiligt ist oder auf die GF auf andere Weise massgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode erfasst und unter den Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften ausgewiesen. Beteiligungen unter 20% werden zum Verkehrswert bewertet und unter den übrigen Finanzanlagen bilanziert.
Währungsumrechnung
Die einzelnen GF Konzerngesellschaften erstellen ihre Abschlüsse in ihrer funktionalen Währung. Die in Fremdwährung gehaltenen Aktiven und Verbindlichkeiten werden zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Die sich aus Transaktionen und aus der Umrechnung von Bilanzpositionen in Fremdwährung ergebenden Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.
Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken ermittelt und dargestellt. Die Fremdwährungsabschlüsse der ausländischen GF Konzerngesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken wie folgt in Schweizer Franken umgerechnet: Bilanz zu Jahresendkursen, Erfolgs- und Geldflussrechnung zu Durchschnittskursen des Geschäftsjahres. Aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen sowie aus der Umrechnung von Konzerndarlehen mit Eigenkapitalcharakter in fremden Währungen entstehende Umrechnungsdifferenzen werden im Eigenkapital erfasst. Bei Veräusserung, Liquidation oder Stilllegung einer ausländischen GF Konzerngesellschaft oder eines Geschäftsteils werden die zugehörigen kumulierten Umrechnungsdifferenzen in die Erfolgsrechnung übertragen.
GF Konzerngesellschaften in hyperinflationären Volkswirtschaften
Der GF Konzern berücksichtigt, dass die Türkei seit Juni 2022 eine hyperinflationäre Volkswirtschaft ist, da, neben anderen ökonomischen Faktoren, die kumulierte Inflation der letzten drei Jahre gemessen am Verbraucherpreisindex, wie publiziert durch das Turkish Statistical Institute, 100% überschritten hat.
Der GF Konzern hat zwei GF Konzerngesellschaften in der Türkei und analysierte deshalb die Auswirkungen der Hyperinflation auf die Konzernrechnung. Die potenziellen Anpassungen, die aus der Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften zu Hochinflationsländern resultieren, haben keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Bilanz und das konsolidierte Konzernergebnis. Somit wurde keine Anpassung vorgenommen. Die Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften zu Hochinflationsländern hätte die Bilanzsumme um 1% erhöht und das Konzernergebnis um 2% reduziert.
Übrige Bewertungsmethoden
Die übrigen Bewertungsmethoden, die notwendig sind, um die jeweiligen Erläuterungen zu verstehen, werden unter den entsprechenden Erläuterungen ausgeführt.
Annahmen und Einschätzungen des Managements
Die Erstellung der Konzernrechnung verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag beeinflussen. Wenn derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Bilanzstichtag nach bestem Wissen getroffen worden sind, später von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr entsprechend angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben. Das Management hat die folgenden Annahmen und Einschätzungen als besonders relevant für die Darstellung der Konzernrechnung identifiziert:
Annahmen und Einschätzungen des Managements |
Erläuterungen |
Werthaltigkeit von Sachanlagen |
2.6 |
Werthaltigkeit von Goodwill |
2.8 |
Bewertung von Rückstellungen |
2.9 |
Werthaltigkeit von Finanzanlagen |
5.2 |
Bewertung von Ertragssteuern |
5.3 |
Von Swiss GAAP FER nicht definierte Kennzahlen
GF verwendet bestimmte Kennzahlen für die Leistungsbemessung, die nicht nach Swiss GAAP FER definiert sind. Da diese Kennzahlen nicht nach Swiss GAAP FER definiert sind, kann die Vergleichbarkeit mit ähnlichen Zahlen anderer Unternehmen eingeschränkt sein. Die Erläuterungen dieser Kennzahlen sowie die Überleitung bestimmter Kennzahlen sind auf der Website von GF verfügbar: Alternative Performance Measures (APMs).
Der in der konsolidierten Geldflussrechnung ausgewiesene freie Cashflow setzt sich aus dem Cashflow aus Betriebstätigkeit und dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zusammen:
+/– Cashflow aus Betriebstätigkeit
+/– Cashflow aus Investitionstätigkeit
Beim freien Cashflow vor Akquisitionen/Devestitionen werden zusätzlich die liquiditätswirksamen Effekte aus Unternehmenskäufen/-verkäufen exkludiert:
+/– Freier Cashflow
+/– Cashflow aus Akquisitionen/Devestitionen