Corporate Governance
Verwaltungsrat
Stand 31. Dezember 2022
Kompetenzregelung
Der Verwaltungsrat übt die oberste Leitung und die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Georg Fischer AG aus. Der Verwaltungsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten, die ihm durch das Gesetz oder die Statuten der Georg Fischer AG übertragen sind und die er nicht an andere Organe delegiert hat. Das betrifft insbesondere:
- die Entscheidungen über Unternehmensstrategie und Organisationsstruktur
- das Ernennen und Abberufen der Mitglieder der Konzernleitung
- das Ausgestalten des Finanz- und Rechnungswesens
- das Festlegen des Jahres- und Investitionsbudgets
Soweit Gesetz oder Statuten der Georg Fischer AG nichts anderes vorsehen, delegiert der Verwaltungsrat die operative Führung an den CEO, der in dieser Aufgabe von der Konzernleitung unterstützt wird. Der Umfang der Kompetenzdelegation vom Verwaltungsrat an die Konzernleitung und die Art der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsrat und Konzernleitung sind im Organisations- und Geschäftsreglement festgehalten.
Wahlen und Amtszeit
Gemäss § 16.2 der Statuten der Georg Fischer AG werden die Mitglieder des Verwaltungsrats einzeln und auf ein Jahr gewählt, ihre Amtsdauer endet mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Eine Wiederwahl ist möglich.
Gemäss Organisations- und Geschäftsreglement von GF hat jedes Mitglied auf die Generalversammlung, die dem 72. Altersjahr folgt, sein Mandat zur Verfügung zu stellen und die maximale Amtsdauer von zwölf Jahren darf nicht überschritten werden. Für alle Mitglieder des Verwaltungsrats liegen Alter und Amtsdauer innerhalb dieser Limiten. Die durchschnittliche Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt sechs Jahre.
2022
An der 126. ordentlichen Generalversammlung vom 20. April 2022 wurde Ayano Senaha neu in den Verwaltungsrat gewählt und sieben bisherige Mitglieder des Verwaltungsrats wurden für eine weitere Amtszeit bestätigt. Nach der Generalversammlung setzte sich der Verwaltungsrat aus acht Mitgliedern zusammen.
Interne Organisationsstruktur
Gemäss § 16.3 der Statuten der Georg Fischer AG wählt die Generalversammlung ein Mitglied des Verwaltungsrats als dessen Präsidenten für die Dauer eines Jahres bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Eine Wiederwahl ist möglich.
Mit Ausnahme der Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrats, der von der Generalversammlung gewählt wird, konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst, indem er jährlich aus seiner Mitte den Vizepräsidenten wählt. Yves Serra wurde als Präsident des Verwaltungsrats bestätigt. Hubert Achermann, der als Mitglied des Verwaltungsrats wiedergewählt worden war, übt weiterhin die Funktion als Vizepräsident und Independent Lead Director des Verwaltungsrats aus.
Des Weiteren wählt die Generalversammlung gemäss § 20.1 der Statuten der Georg Fischer AG die Mitglieder des Compensation Committee.
Diversität
Der Verwaltungsrat besteht aus sechs bis neun Mitgliedern. Jedes Mitglied gehört in der Regel mindestens einem der drei ständigen Ausschüsse an. Bei der Wahl der Mitglieder liegt der Schwerpunkt auf der Erfahrung in den Bereichen Verwaltungsrats-, Geschäftsführungs- und Managementfunktionen, Recht, Audit, Compliance, internationale Erfahrung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation sowie dem Geschlecht. Der Verwaltungsrat achtet auf eine ausgewogene Berücksichtigung der Kompetenzen und der Kenntnisse, die den strategischen Schwerpunkten des GF Konzerns, der internationalen Ausrichtung und den Anforderungen an die Rechnungslegung börsenkotierter Unternehmen Rechnung tragen. Die Kompetenzen bezüglich Innovation und Digitalisierung werden schrittweise erweitert.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus Mitgliedern aus fünf verschiedenen Ländern zusammen. Drei der insgesamt acht Mitglieder des Verwaltungsrats sind weiblich (Quote von 38%). Am 18. August 2022 teilte GF in einer Medienmitteilung mit, dass Michelle Wen anlässlich der nächsten Generalversammlung am 19. April 2023 zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen wird. Michelle Wen würde den Verwaltungsrat mit ihrer umfangreichen Erfahrung in den Bereichen globaler Einkauf und Lieferketten ergänzen. Am 17. November 2022 teilte GF mit, dass Monica de Virgiliis zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen wird, während Jasmin Staiblin wegen Erreichens der maximalen Amtszeit von zwölf Jahren und Riet Cadonau aus persönlichen Gründen auf eine Wiederwahl verzichten. Monica de Virgiliis würde den Verwaltungsrat als sehr erfahrene Führungskraft mit ihrem fundierten Wissen in den Bereichen Energie und Halbleiter, zwei Schlüsselmärkten von GF, ergänzen. Vorbehaltlich der Annahmen zur Wahl als Verwaltungsrätin werden vier der acht Mitglieder des Verwaltungsrats nach der Generalversammlung 2023 weiblich sein (Quote von 50%). Die geforderten Kompetenzen und Kenntnisse werden vom Verwaltungsrat breit abgedeckt, und stellen sich wie folgt dar:

Name |
Ver- waltungs- rat |
CEO |
CFO |
Konzern- leitung |
Recht/ Audit/ Compliance |
Internationale Erfahrung |
Nachhaltigkeit |
Digitalisierung |
Innovation |
Geschlecht |
Herkunfts- land |
Amtszeit Verwaltungsrat GF (Jahre) 1 |
Alter |
Yves Serra |
+ |
+ |
|
+ |
|
+ |
+ |
|
+ |
M |
FRA & CHE |
4 |
69 |
Hubert Achermann |
+ |
+ |
|
|
+ |
|
|
|
|
M |
CHE |
9 |
71 |
Riet Cadonau 2 |
+ |
+ |
|
+ |
|
|
|
+ |
+ |
M |
CHE |
7 |
61 |
Peter Hackel |
|
|
+ |
|
|
|
+ |
+ |
|
M |
CHE |
3 |
53 |
Roger Michaelis |
|
|
+ |
|
|
+ |
|
|
|
M |
BRA & DEU |
11 |
63 |
Eveline Saupper |
+ |
|
|
|
+ |
|
|
|
|
F |
CHE |
8 |
64 |
Ayano Senaha |
+ |
|
|
+ |
|
+ |
+ |
+ |
|
F |
JPN |
1 |
40 |
Jasmin Staiblin 2 |
+ |
+ |
|
+ |
|
|
|
|
+ |
F |
DEU & CHE |
12 |
52 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Monica de Virgiliis 3 |
+ |
|
|
+ |
|
|
+ |
|
+ |
F |
ITA & FRA |
- |
55 |
Michelle Wen 3 |
+ |
|
|
+ |
|
+ |
+ |
|
|
F |
FRA |
- |
57 |
1 Nach der nächsten Generalversammlung
2 Wird an der Generalversammlung 2023 nicht zur Wiederwahl stehen
3 Designiertes Mitglied des Verwaltungsrats (vorgeschlagen zur Wahl im April 2023)
Kriterien |
|
Verwaltungsrat |
In einem börsenkotierten Unternehmen oder in einem grossen (privaten) Unternehmen |
CEO |
In einem börsenkotierten Unternehmen oder in einem grossen (privaten) Unternehmen |
CFO |
In einem börsenkotierten Unternehmen oder in einem grossen (privaten) Unternehmen |
Konzernleitung |
In einem börsenkotierten Unternehmen oder in einem grossen (privaten) Unternehmen |
Recht/Audit/Compliance |
Abschluss in Rechtswissenschaften, mindestens fünf Jahre in einer führenden Position im Bereich Recht/Compliance oder Senior-Audit-Funktion in einer führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
Internationale Erfahrung |
Mindestens drei Jahre in einer Managementposition ausserhalb der Herkunftsregion |
Nachhaltigkeit |
Leiter Nachhaltigkeit eines grossen Unternehmens, Präsident des Nachhaltigkeitsausschusses eines grossen Unternehmens |
Digitalisierung |
Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Leitung von Digitalisierungsprojekten, Chief Digital Officer (CDO) eines grossen Unternehmens |
Innovation |
Mindestens drei Jahre Erfahrung im Bereich Innovation als Chief Technology Officer (CTO)/Leiter F&E oder Präsident des Innovationsausschusses eines grossen Unternehmens |
Für die Kriterien entspricht die Grösse eines börsenkotierten oder grossen (privaten) Unternehmens einem Umsatz von über CHF 500 Millionen.
Nationalität1, 2
Amtszeit2
Geschlecht2
1 Bei doppelter Staatsbürgerschaft wird das Herkunftsland angegeben.
2 Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen der Grafiken nicht genau zu 100 Prozent aufaddieren lassen.
Unabhängigkeit
Alle acht Mitglieder sind gemäss dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance der Economiesuisse nicht exekutiv und unabhängig. Zwischen den Mitgliedern des Verwaltungsrats oder den von ihnen vertretenen Unternehmen oder Organisationen und der Georg Fischer AG oder einer GF Konzerngesellschaft bestehen keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen.
Independent Lead Director
Als Folge der Wahl von Yves Serra als neuen Präsidenten des Verwaltungsrats ernannte der Verwaltungsrat den neuen Vizepräsidenten Hubert Achermann zusätzlich zum Independent Lead Director. Der Independent Lead Director stellt zusammen mit den anderen unabhängigen Mitgliedern des Verwaltungsrats eine effiziente Kontrolle und Überwachung unter Einhaltung der Best-Practice-Normen im Rahmen der Corporate Governance sicher. Mit Hubert Achermann in der starken Position des Independent Lead Director gewährleistet GF die strikte Einhaltung der weithin anerkannten Corporate-Governance-Richtlinien. Eine Kurzbeschreibung der Funktion und Aufgaben des Independent Lead Director kann auf der Website von GF eingesehen werden. In 2022 hielt der Independent Lead Director bilaterale Meetings mit den Mitgliedern des Verwaltungsrats sowie mehrere bilaterale Meetings mit dem CEO und dem CFO ab.
Mandate
Gemäss § 21 der Statuten der Georg Fischer AG darf ein Mitglied des Verwaltungsrats maximal vier weitere Mandate als Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans von börsenkotierten Rechtseinheiten und maximal zehn weitere Mandate als Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans in nicht börsenkotierten Rechtseinheiten gleichzeitig innehaben.
Darüber hinaus darf ein Mitglied des Verwaltungsrats nicht mehr als zehn Mandate innehaben, die es auf Anordnung der Gesellschaft, in Rechtseinheiten der eigenen Familie, eines Branchen- oder Berufsverbands oder einer wohltätigen Institution wahrnimmt.
Mandate bei miteinander verbundenen Rechtseinheiten, die in Ausübung der Funktion als Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans einer Rechtseinheit ausgeübt werden, zählen gesamthaft als ein Mandat.
Erneuerung des Verwaltungsrats und Nachfolgeplanung
Der Präsident des Verwaltungsrats, unterstützt vom Nomination and Sustainability Committee, sorgt für eine effektive Nachfolgeplanung bei den Mitgliedern des Verwaltungsrats.
Auf Grundlage der zukünftigen Anforderungen an den Verwaltungsrat, den Ergebnissen der jährlichen Selbstevaluierung und den aus der Kompetenzen-Matrix (siehe separates Kapitel Diversität) resultierenden Diversitäts- und Kompetenzanforderungen wird ein individuelles Anforderungsprofil erstellt. In der Regel wird mit Unterstützung eines professionellen Executive-Search-Unternehmens mit Kompetenz für die im Anforderungskatalog genannten Kriterien die Suche nach einem neuen Mitglied des Verwaltungsrats eingeleitet. Dabei ist das Nomination and Sustainability Committee für die Aufbereitung und Erstellung des Anforderungsprofils sowie für die Vorauswahl der Kandidatinnen bzw. der Kandidaten verantwortlich. Der Präsident des Verwaltungsrats sowie weitere Mitglieder des Gremiums treffen die Kandidatinnen und Kandidaten für eine Befragung persönlich, bevor ein entsprechender Wahlvorschlag unterbreitet wird. In der Folge gibt das Nomination and Sustainability Committee eine Empfehlung an den gesamten Verwaltungsrat ab, der schliesslich entscheidet, wer an der kommenden Generalversammlung den Aktionärinnen und Aktionären zur Wahl vorgeschlagen wird. Der Leiter Corporate HR unterstützt und begleitet den gesamten Prozess.
Aufgabenteilung
Die personelle Zusammensetzung der drei ständigen Ausschüsse findet sich am Anfang dieses Kapitels. Die Ausschüsse sind vorberatende Organe des Verwaltungsrats und treffen keine abschliessenden Entscheide. Sie bereiten die ihnen zugewiesenen Geschäfte vor und stellen Anträge an den Gesamtverwaltungsrat. Der CEO nimmt an den Sitzungen der Ausschüsse ohne Stimmrecht teil. Die Protokolle der Ausschusssitzungen werden allen Mitgliedern des Verwaltungsrats zugestellt. Zusätzlich berichtet der jeweilige Präsident des Ausschusses mündlich an der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats und stellt allfällige Anträge.
Arbeitsweise des Verwaltungsrats
Die Beschlüsse werden vom Gesamtverwaltungsrat gefasst. An den Sitzungen nehmen die Mitglieder der Konzernleitung bei der Behandlung der geschäftlichen Traktanden ohne Stimmrecht teil. Bei personellen Themen ist nur der CEO anwesend. Personelle Fragen, die ihn betreffen, werden in seiner Abwesenheit behandelt. In der Einladung zur Verwaltungsratssitzung werden sämtliche Themen aufgeführt, die ein Mitglied des Verwaltungsrats, ein Ausschuss oder der CEO zu behandeln wünschen. Zu den Anträgen erhalten die Sitzungsteilnehmer im Voraus eine ausführliche schriftliche Dokumentation.
Anzahl Sitzungen |
8 |
Anzahl Teilnehmer/innen |
8 |
Durchschnittliche Dauer (Stunden) |
5:20 |
Teilnahme an Sitzungen |
100% |
Übersicht Sitzungen |
|
Yves Serra, Präsident |
8/8 |
Hubert Achermann |
8/8 |
Riet Cadonau |
8/8 |
Peter Hackel |
8/8 |
Roger Michaelis |
8/8 |
Eveline Saupper |
8/8 |
Ayano Senaha 1 |
6/6 |
Jasmin Staiblin |
8/8 |
1 Ayano Senaha wurde an der Generalversammlung 2022 als neues Mitglied des Verwaltungsrats gewählt.
Der Verwaltungsrat versammelt sich mindestens viermal pro Jahr unter der Leitung des Präsidenten des Verwaltungsrats. Im Berichtsjahr führte der Verwaltungsrat acht Sitzungen durch. Neben den fünf ordentlichen, fanden zwei ausserordentliche Sitzungen statt, um operative Themen von strategischer Bedeutung zu beraten und zu entscheiden. Die ordentliche jährliche Strategiesitzung fand im Berichtsjahr im Rahmen eines Besuchs des GF Standorts Losone (Schweiz) statt, war der Innovationsstrategie des GF Konzerns gewidmet und dauerte vier Stunden. Von den fünf ordentlichen und zwei ausserordentlichen Sitzungen dauerten zwei einen ganzen und drei einen halben Tag, und zwei fielen kürzer aus. Die durchschnittliche Meetingdauer betrug 5:20 Stunden. Die Termine für die ordentlichen Sitzungen werden frühzeitig festgelegt, sodass in der Regel alle Mitglieder persönlich teilnehmen. Im Berichtsjahr wurden die Sitzungen teilweise virtuell durchgeführt. Die Teilnahmequote lag bei 100 Prozent. Die drei ständigen Verwaltungsratsausschüsse hielten insgesamt zwölf Sitzungen ab. Dazu versammelte sich ein temporäres Komitee zu einer Sitzung, in dem seitens des Verwaltungsrats der Präsident und der Vizepräsident Einsitz nahmen. An dieser Sitzung wurden Fragen der Governance des GF Konzerns besprochen und beraten.
Externe Beratungsdienstleistungen werden zu spezifischen Themen in Anspruch genommen. Details sind bei den Ausschüssen des Verwaltungsrats aufgeführt.
Selbstevaluierung
In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von Economiesuisse nimmt der Verwaltungsrat jährlich eine Selbstevaluierung seiner Arbeit und derjenigen seiner Ausschüsse vor. Die Ergebnisse aus dieser Selbstevaluierung werden im Gremium besprochen. Zudem führt der Präsident des Verwaltungsrats mit jedem einzelnen Verwaltungsratsmitglied ein strukturiertes bilaterales Gespräch durch. Nach jeder Sitzung des Verwaltungsrats wird zudem die Durchführung der Sitzung sowie die Sitzungsdiskussion beurteilt, mit dem Ziel, Potenziale zur Verbesserung zu erkennen und die Verbesserungen umzusetzen.
Der Verwaltungsrat hat im Jahr 2022 die Selbstevaluierung erneut durchgeführt, und deren Ergebnisse an seiner Sitzung im Dezember 2022 besprochen. Die Erkenntnisse werden in der neuen Berichtsperiode umgesetzt.
Audit Committee
Das Audit Committee setzt sich aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen.
Im abgeschlossenen Geschäftsjahr traf sich das Audit Committee zu vier ordentlichen Sitzungen, die durchschnittlich 3:45 Stunden dauerten. Als Schwerpunktthemen für das Jahr 2022 hat sich das Audit Committee mit den Aktivitäten im Bereich Mergers and Acquisitions (M&A), dem Risikomanagement und der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit auseinandergesetzt. Alle Mitglieder des Audit Committee haben an allen Sitzungen teilgenommen. An den Sitzungen des Audit Committee nehmen stets auch der Präsident des Verwaltungsrats, der CEO, der CFO, der Leiter des Konzern-Controllings, der Leiter der Internen Revision sowie die Vertreter der externen Revisionsstelle teil.
Anzahl Sitzungen |
4 |
Anzahl Teilnehmer/innen |
3 |
Durchschnittliche Dauer (Stunden) |
3:45 |
Teilnahme an Sitzungen |
100% |
Übersicht Sitzungen |
|
Hubert Achermann, Präsident |
4/4 |
Peter Hackel |
4/4 |
Jasmin Staiblin |
4/4 |
Das Audit Committee unterstützt den Verwaltungsrat bei der Beaufsichtigung des Rechnungswesens und der Finanzberichterstattung, überwacht die interne und externe Revision, beurteilt die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems unter Einbezug des Risikomanagements sowie die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften und nimmt Stellung zu Eigen- und Fremdkapitaltransaktionen der Georg Fischer AG. Weitere Schwerpunkte liegen im Bereich Cyber- und IT-Sicherheit sowie in der Beurteilung der Due-Diligence-Prozesse bei M&A-Transaktionen. Das Audit Committee entscheidet zudem, ob der Jahresbericht der GF, bestehend aus der Konzernrechnung des GF Konzerns und der Jahresrechnung der Georg Fischer AG, dem Verwaltungsrat zur Vorlage an die Generalversammlung empfohlen werden kann.
Der externe Revisor informiert im Auftrag des Audit Committee auch über aktuelle Sachfragen im Zusammenhang mit anstehenden Änderungen in der Rechnungslegung und über gesetzliche Neuerungen.
Compensation Committee
Das Compensation Committee setzt sich aus drei von der Generalversammlung jährlich gewählten Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen.
Im vergangenen Geschäftsjahr führte das Compensation Committee vier ordentliche Sitzungen durch, die jeweils eine bis zwei Stunden dauerten. Die durchschnittliche Meetingdauer betrug 1:10 Stunden. Alle Mitglieder des Compensation Committee haben an allen Sitzungen teilgenommen. Zusätzlich nehmen der CEO, der Leiter Corporate HR und allenfalls der Leiter der Corporate Compensation & Benefits an den Sitzungen teil.
Anzahl Sitzungen |
4 |
Anzahl Teilnehmer/innen |
3 |
Durchschnittliche Dauer (Stunden) |
1:10 |
Teilnahme an Sitzungen |
100% |
Übersicht Sitzungen |
|
Eveline Saupper, Präsidentin |
4/4 |
Hubert Achermann 1 |
2/4 |
Riet Cadonau |
4/4 |
Roger Michaelis 2 |
2/4 |
1 Hubert Achermann ist auf eigenen Wunsch auf die Generalversammlung 2022 aus dem Compensation Committee zurückgetreten.
2 Roger Michaelis wurde an der Generalversammlung 2022 als neues Mitglied des Compensation Committee gewählt.
Das Compensation Committee unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festlegung der Vergütungspolitik auf oberster Unternehmensebene. Dabei nutzt es neben öffentlich zugänglichen Daten aufgrund der Offenlegung von Vergütungen auch das Know-how interner und externer Vergütungsspezialisten zu Marktdaten vergleichbarer Unternehmen in der Schweiz. Ausserdem evaluiert das Compensation Committee basierend auf internen und externen Quellen gängige Marktpraktiken und die Erwartungen der Anspruchsgruppen. Das Compensation Committee schlägt dem Verwaltungsrat die Höhe der Gesamtvergütung für die Mitglieder der Konzernleitung sowie für den Präsidenten der Konzernleitung vor.
Nomination and Sustainability Committee
Das Nomination and Sustainability Committee setzt sich aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen. Der Präsident des Verwaltungsrats ist auch Präsident des Nomination and Sustainability Committee.
In der Berichtsperiode führte das Nomination and Sustainability Committee vier ordentliche Sitzungen durch, die durchschnittlich 2:00 Stunden dauerten. Alle Mitglieder des Nomination and Sustainability Committee haben an allen Sitzungen teilgenommen. Die Sitzungen werden getrennt in zwei Teilen zu den Themen Nomination und Sustainability abgehalten. Neben den Mitgliedern des Ausschusses nehmen an den Sitzungen beim Teil Nomination auch der CEO und der Leiter Corporate HR und beim Teil Sustainability auch der CEO, der CFO, der Leiter Corporate Sustainability und allenfalls weitere Fachpersonen aus dem GF Konzern teil.
|
Nomination |
Sustainability |
Nomination and Sustainability |
Anzahl Sitzungen |
4 |
4 |
4 |
Anzahl Teilnehmer/innen |
3 |
3 |
3 |
Durchschnittliche Dauer (Stunden) |
1:00 |
1:00 |
2:00 |
Teilnahme an Sitzungen |
100% |
100% |
100% |
Übersicht Sitzungen |
Nomination |
Sustainability |
Nomination and Sustainability |
Yves Serra, Präsident |
4/4 |
4/4 |
4/4 |
Hubert Achermann |
4/4 |
4/4 |
4/4 |
Roger Michaelis 1 |
2/4 |
2/4 |
2/4 |
Ayano Senaha 2 |
2/4 |
2/4 |
2/4 |
1 Roger Michaelis ist auf die Generalversammlung 2022 aus dem Nomination and Sustainability Committee zurückgetreten.
2 Ayano Senaha wurde durch den Verwaltungsrat an der Generalversammlung 2022 als neues Mitglied des Nomination and Sustainability Committee gewählt.
Der Schwerpunkt im Bereich der Nominierung liegt bei der Unterstützung des Verwaltungsrats bei der Nachfolgeplanung und bei der Auswahl von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung. Jährlich informieren der CEO und der Leiter Corporate HR das Nomination and Sustainability Committee über die Nachfolgeplanung im Senior Management, den Talent-Pool im Senior Management und die Trends bezüglich Diversität. In spezifischen Fällen wird bei Rekrutierungen auf der Stufe Verwaltungsrat und Konzernleitung die Unterstützung von Headhuntern in Anspruch genommen (siehe separater Abschnitt Erneuerung des Verwaltungsrats und Nachfolgeplanung).
Der Schwerpunkt im Bereich Nachhaltigkeit liegt bei der Beratung des Verwaltungsrats hinsichtlich der Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeitsziele, Initiativen und Gesetze im Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance (ESG) und umfasst die Prüfung des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts sowie die Unterstützung der Konzernleitung bei der Zusammenarbeit mit Anspruchsgruppen.
Im Berichtsjahr 2022 lag der Hauptfokus des Ausschusses auf dem Commitment der Science Based Targets und der Validierung durch die SBTi, der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zusammenhang mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative, der Umsetzung der EU-Taxonomie sowie der Entwicklung der globalen ESG-Berichterstattungspflichten.
Zudem hat GF im Berichtsjahr 2022 eine weitere obligatorische Analyse zur Lohngleichheit in der Schweiz auf der Grundlage der anerkannten L&M-Aba-R®-Methode mit einem zertifizierten externen Partner durchgeführt. Dies wurde erforderlich, da eine Firma in der Schweiz die Mitarbeiterzahl von 100 überschritten hat, womit eine Analyse gefordert ist. Das Ergebnis bestätigt die Einhaltung und Anwendung der internen Lohngleichheitsrichtlinien von GF. Die Prüfung dieser im Jahr 2022 durchgeführten Analyse ist noch nicht abgeschlossen. Die Analysen aus dem Vorjahr wurden von einem unabhängigen externen Prüfer verifiziert.
Informations- und Kontrollinstrumente
Der Verwaltungsrat wird monatlich umfassend über den Geschäftsgang informiert. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten den Monatsbericht, der nebst einem einführenden Kommentar des CEO und des CFO die wichtigsten Kennzahlen zum aktuellen Geschäftsgang und Monatsabschluss sowie eine Vorschau auf die nächsten drei Monate und das Jahresende enthält. Diese Kennzahlen sind aufgeschlüsselt nach GF Konzern, Divisionen und GF Konzerngesellschaften. An den Verwaltungsratssitzungen präsentiert und kommentiert die Konzernleitung den Geschäftsgang und gibt eine Einschätzung für die kommenden Monate ab. Darüber hinaus legt sie dem Verwaltungsrat alle wichtigen Themen vor.
Der Verwaltungsrat erhält regelmässig eine Einschätzung mit den erwarteten Resultaten per Ende Geschäftsjahr. Einmal jährlich erhält und verabschiedet der Verwaltungsrat das Budget des GF Konzerns und der Divisionen für das Folgejahr. Der Verwaltungsrat befasst sich einmal im Jahr an einer in der Regel zweitägigen Strategietagung mit strategischen Fragen zu den Divisionen und zum GF Konzern. Einmal jährlich führt er einen Workshop zum Risikoprofil des GF Konzerns durch und lässt sich über das interne Risikomanagement sowie die getroffenen Massnahmen zur Minimierung und Kontrolle der Risiken informieren.
Der Präsident des Verwaltungsrats erhält die Einladungen und die Protokolle der Konzernleitungs- und der Konzernstabssitzungen. Die Erarbeitung der Innovationsstrategie 2025 bot dem Verwaltungsratspräsidenten und dem Verwaltungsrat eine zusätzliche Möglichkeit, sich intensiv mit dem Management auszutauschen. Im Berichtsjahr besuchte der Verwaltungsrat GF Standorte in Italien (Grossregion Mailand) und in der Schweiz (Tessin). Der Verwaltungsratspräsident besuchte in Begleitung des CEO, sowie je nach Thema und Standort weiteren Mitgliedern der Konzernleitung, Kunden und eigene Standorte in Deutschland, Singapur, Malaysia und Japan. An mehreren Sitzungen liess sich der Verwaltungsrat von internen und externen Experten über weltweite Trends und Entwicklungen informieren und besprach die gewonnenen Erkenntnisse. Die Konzernleitung war an diesen Vorträgen anwesend.
Interne Revision
Die Interne Revision ist als Funktion dem Präsidenten des Audit Committee unterstellt, administrativ dem CFO. Auf Basis des vom Audit Committee genehmigten Revisionsplans werden die GF Konzerngesellschaften je nach Risikobeurteilung jährlich oder alle zwei bis fünf Jahre basierend auf einem umfassenden Prüfprogramm revidiert. Im Berichtsjahr fanden 44 interne Revisionen statt. Der mit der Leitung der geprüften GF Konzerngesellschaften oder den verantwortlichen Funktionen abgestimmte Bericht wird an die Linienvorgesetzten, die externe Revision, die Konzernleitung sowie an das Audit Committee und den Präsidenten des Verwaltungsrats verteilt. Revisionsberichte mit wesentlichen Feststellungen werden im Audit Committee präsentiert und diskutiert.
Die Interne Revision stellt sicher, dass alle Beanstandungen aus internen und externen Revisionen abgearbeitet werden, und berichtet darüber an die Konzernleitung und das Audit Committee. Der Leiter der Internen Revision erstellt einen Jahresbericht, der in der Konzernleitung und im Audit Committee besprochen wird. Während des Jahres informiert der Leiter der Internen Revision das Audit Committee über etwaige Änderungen am Revisionsplan und über den Fortschritt der geplanten Revisionen. Er ist auch Sekretär des Audit Committee.
Corporate Compliance
Der Dienstzweig Recht & Compliance informiert den Verwaltungsrat und die Konzernleitung über rechtliche Angelegenheiten und wesentliche gesetzliche Änderungen. Der Corporate Compliance Officer (CCO), der vom CEO ernannt wird und in dieser Funktion dem General Counsel rapportiert sowie bei Bedarf dem Präsidenten der Konzernleitung direkt berichten kann, trägt insbesondere durch präventive Massnahmen und Schulungen in den Divisionen sowie durch Information und Beratung der GF Konzerngesellschaften dazu bei, dass diese bei ihrer Geschäftstätigkeit die Gesetze, die internen Weisungen und die im GF Konzern geltenden geschäftsethischen Grundsätze einhalten. Die Konzernleitung legt nach Anhörung des CCO jeweils Schwerpunktthemen fest. Des Weiteren haben alle GF Mitarbeitende die Möglichkeit, Compliance-Verstösse auch anonym dem CCO zu melden. Im Einklang mit der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern wurde bereits im Lauf des Jahres 2021 ein zusätzlicher vertraulicher Meldeweg, die GF Transparency Line, implementiert, der die bisherigen ergänzt. Für GF Mitarbeitende und Dritte sind diese Meldewege für anonyme Meldungen verfügbar. Im Berichtsjahr wurden 19 Hinweise über diesen Kanal gemeldet, die allesamt übliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten betrafen. 18 Hinweise wurden im Berichtsjahr abgeschlossen, ein Hinweis ist noch pendent.
2022 wurden diverse Compliance-Massnahmen umgesetzt:
- Durchführung von rund 3’500 internen E-Learning-Schulungen zu den Themen Antikorruption, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Exportkontrolle und Handelsbeschränkungen sowie Personendatenschutz
- Laufende Beratung und Unterstützung bei den internen Revisionen
- Weiterführung von spezifischen Compliance-Massnahmen für Intermediäre (z. B. die laufende Überprüfung der Angemessenheit der Verpflichtung und der Vergütungen der Intermediäre sowie Prüfung ihrer Eigentumsverhältnisse zwecks Vermeidung von Interessenskonflikten)
- Beratung zur Vermeidung von Geschäften mit sanktionierten Personen und Organisationen
- Beratung zu Fragen der Exportkontrolle, des Kartell- und Arbeitsrechts
- Unterstützung der Business Unit Controller, unter anderem bei Fragen zu Compliance, Risikobewertungen und interner Kontrolle
- Weiterer Ausbau der Massnahmen zum Personendatenschutz nach GDPR und CH-DSG (neu)
- Anlassbezogene interne Ermittlungen in Fällen mutmasslichen Fehlverhaltens bei GF oder Intermediären von GF
Risikomanagement
Verwaltungsrat und Konzernleitung messen dem sorgfältigen Umgang mit Risiken in den Bereichen Strategie, Finanzen, Märkte, Führung & Ressourcen, Produktion und Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert bei. Der Chief Risk Officer (CRO) ist der Leiter des Dienstzweigs Investor Relations und Risk Management Konzern, der in dieser Funktion direkt dem CEO berichtet. Bei dieser Aufgabe wird er von je einem Risk Officer der drei Divisionen unterstützt. Zusammen mit dem Leiter der Strategischen Planung, dem Leiter der Internen Revision, dem Leiter der Corporate Compliance, dem Leiter der Corporate Sustainability und dem Corporate Risk and Insurance Manager bilden sie unter der Leitung des CRO das Corporate Risk Council. Dieses Gremium hat sich im Berichtsjahr zu einer Sitzung getroffen, um die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Risikomanagement zu koordinieren.
Zusätzlich führte der CRO Workshops mit dem Management der drei Divisionen sowie mit der Konzernleitung durch, bei denen die jeweilige Risikosituation analysiert, Massnahmen zur Risikoreduzierung besprochen und Toprisiken definiert wurden. Die Ergebnisse dieser Besprechungen wurden dem Verwaltungsrat im Rahmen seines Risikomanagement-Workshops im Dezember 2022 präsentiert, der gleichzeitig dazu diente, die wesentlichen Risiken des GF Konzerns aus Sicht des Verwaltungsrats zu definieren und diese mit der Risikoeinschätzung der Konzernleitung zu vergleichen. Das Ergebnis dieses Workshops sowie die dabei beschlossenen Massnahmen zur Verringerung bzw. zur Kontrolle der Risiken werden im Risikobericht 2022 abgebildet, der dem Verwaltungsrat im Februar 2023 zur Diskussion und Verabschiedung vorgelegt wird.
Zu Beginn des Berichtsjahrs 2022 beschloss der Verwaltungsrat, den Charter des Audit Committee auf das gesamte Risikomanagement auszuweiten, um dieses Thema auf Verwaltungsratsebene zu vertiefen. Diese Anpassungen wurden im Februar 2022 vom Verwaltungsrat verabschiedet und in Kraft gesetzt.
Der Umgang mit den finanziellen und operativen Risiken wird im Anhang der Konzernrechnung in der Erläuterung 3.7 Risikomanagement beleuchtet.
Beurteilung der Konzernleitung
Der Verwaltungsrat evaluiert und beurteilt mindestens einmal jährlich die Leistungen der Konzernleitung und der einzelnen Mitglieder unter Ausschluss der Mitglieder der Konzernleitung. Der Verwaltungsrat hat die Übernahme von externen Verwaltungsratsmandaten und höheren politischen oder anderen öffentlichen Funktionen durch Mitglieder der Konzernleitung zu bewilligen.